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Welche Maßnahmen müssen deutsche Unternehmen umsetzen, um Chinas neue Datenschutzgesetze einzuhalten? Herausforderungen, Hintergründe und Handlungsanweisungen für das Geschäft mit der Volksrepublik China

26.10.21@8:30 - 10:00

Kostenlos

Etwa ein Jahr nach der Veröffentlichung des ersten Gesetzentwurfs verabschiedete der Nationale Volkskongress der Volksrepublik China am 20. August 2021 das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Personal Information Protection Law – „PIPL“). Zusammen mit dem Cybersicherheitsgesetz, dem – ebenfalls neuen – Datensicherheitsgesetz und dem 4. Buch des Zivilgesetzbuches bildet das PIPL somit den Schlussstein für einen umfassenden Datenschutz in China.

Vergleichbar mit der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) der Europäischen Union legt das PIPL sowohl Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten als auch Grundsätze und gesetzliche Standards für den Schutz personenbezogener Daten fest.

Nur bei Vorliegen einer der im PIPL vorgesehenen Gründe und nach den Prinzipien der Offenheit und Transparenz dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Datenverarbeitung ist auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß zu beschränken. Um den Schutz von personenbezogenen Daten sicherzustellen, sind Unternehmen verpflichtet, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen und die Verantwortlichkeiten innerhalb eines Unternehmens klar zu benennen.

Das PIPL wirkt zudem – wie auch die DSGVO – grenzüberschreitend und betrifft daher nicht nur Unternehmen innerhalb Chinas, sondern auch ausländische Unternehmen, welche personenbezogene Daten von natürlichen Personen in China verarbeiten. Daher sollten sich auch solche Unternehmen mit den neuen gesetzlichen Anforderungen auseinandersetzen.

Rechtsanwalt Rainer Burkardt (Shanghai) erläutert die Auswirkungen für Unternehmen im Onlineseminar/Workshop am 26. Oktober 2021.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Veranstaltungsort

Online

Veranstalter

China Netzwerk Baden-Württemberg e.V.
Kanzlei Burkhart & Partner Rechtsanwälte