Am 30. September 2025 erließ der Staatsrat die Bekanntmachung Nr. 34 [2025], die ab dem 1. Januar 2026 die Umsetzung von Standards für Made in China-Produkte in der öffentlichen Beschaffung regelt. Von Rainer Burkhardt und Ondrej Zapletal*
Die Bekanntmachung ist ein weiterer Schritt Chinas zur Unabhängigkeit durch Lokalisierung von Wertschöpfungsketten, Beherrschung der wichtigsten Technologien und Absicherung gegen externe (geopolitische) Schocks.
Sie betrifft unmittelbar alle Unternehmen, die ihre Produkte an staatliche chinesische Unternehmen (‚SOE‘) und Institutionen verkaufen, sowie die Lieferanten solcher Unternehmen, die ihre Produkte bzw. Produktkomponenten im Ausland produzieren.
Die Bekanntmachung sieht vor, dass – wenn einheimische und ausländische Produkte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge miteinander konkurrieren – ein Nachlass von 20% auf den für ‚Made in China Produkte‘ im Ausschreibungsangebot angegebenen Preis gewährt wird. Der reduzierte Preis soll dann für die Ausschreibungsbewertung herangezogen werden.

Unmittelbar betroffen sind also Unternehmen, die ihre Produkte, welche die in der Bekanntmachung genannten Made in China Kriterien nicht erfüllen, im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren an staatliche Organe auf allen Ebenen und staatliche Institutionen (Krankenhäuser, Universitäten, Schulen, Forschungseinrichtungen usw.) verkaufen.
Darüber hinaus sind indirekt betroffen Zulieferer der ersten und zweiten Ebene sowie potenziell auch Unternehmen, die ihre Produkte im Rahmen von (nicht-öffentlichen) Ausschreibungen an Unternehmen im staatlichen Eigentum und an Privatunternehmen verkaufen.
Mehr Informationen dazu, welche Unternehmen und Produktgruppen von der Bekanntmachung betroffen sind, welche Kriterien für Made in China Produkte gelten, und was die möglichen Konsequenzen für ausländische Unternehmen sind, lesen Sie im Artikel von Burkardt & Partner unter diesem Link.
Kurzprofil der Autoren / ausführliches Profil unter dem Artikel:
*) Rainer Burkardt ist Gründer und Geschäftsführer der chinesischen Anwaltskanzlei Burkardt & Partner in Shanghai (www.bktlegal.com) und Ondrej Zapletal Rechtsberater bei Burkardt & Partner Rechtsanwälte.

Rainer Burkardt
Rainer Burkardt ist Gründer und Geschäftsführer der chinesischen Anwaltskanzlei Burkardt & Partner in Shanghai, welche im kanzleimonitor unter die Top-5 der Rechtsanwaltskanzleien in China gewählt wurde. Seit 2009 ist Herr Rainer Burkardt Vertrauensanwalt des österreichischen Generalkonsulats in Shanghai und seit 2013 Schiedsrichter der Shanghai International Economic and Trade Arbitration Commission (SHIAC). Sein Fokus liegt auf der Beratung von deutschen, Schweizer und österreichischen Unternehmen bei deren Investitionen in China.

Ondřej Zapletal
Ondřej Zapletal ist Associate Lawyer bei Burkardt & Partner Rechtsanwälte. Er hat an der Shanghaier East China University of Political Science and Law chinesisches Bürger- und Handelsrecht studiert.





