Gesetz zur Kontrolle westlicher NGOs

China steht kurz davor, ein Gesetz zu verabschieden, das die Arbeit westlicher NGOs noch stärker einschränken soll, meldet die FAZ.

Gemäß der Tageszeitung endete am Donnerstag die Konsultationsphase für den Entwurf zu einem Gesetz, das ausländische Stiftungen und NGOs sehr beunruhigt. Die chinesische Regierung behauptet, das Gesetz solle mehr Rechtssicherheit schaffen, die betroffenen Organisationen befürchten mehr Kontrolle durch die Sicherheitsorgane. Die Überwachung und Registrierung der ausländischen Organisationen soll vom Innenministerium an das Polizeiministerium übergeben.

Des Weiteren müssen alle in China tätigen Organisationen eine neue Registrierung beantragen, bei der auch Projekte und Personal angemeldet und genehmigt werden müssen, meldet die FAZ. Die Polizei wird jederzeit Akten und Finanzen prüfen können. Künftig werden NGOs dann für die Einrichtung einer Zweigstelle in China die Erlaubnis vom Staatsrat brauchen. Zudem ist es ausländischen Organisationen verboten Themen und Projekte aufzugreifen, „die nationale Sicherheit, die Einheit des Staates und die ethnische Einheit gefährden“, zitiert die FAZ den Entwurf.

Sanktionen gegen die Organisationen können auch verhängt werden, wenn sie von der Regierung als feindselig empfundene Handlungen außerhalb Chinas ausführen. Im Fall von Regelverstößen droht nicht mehr nur der Entzug des Visums, sondern es können auch Gefängnisstrafen verhängt werden, so die Zeitung.