Erleichterungen für Börseninvestitionen in China

Börse Hongkong

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Die chinesische Wertpapieraufsichtsbehörde CSRC (China Securities Regulatory Commission) will für ausländische Investoren Regeln zum kurzfristigen Handel am chinesischen Aktienmarkt lockern. Angetrieben dürfte sie dabei vom Verlust von Chinas Referenzindex CSI300 (.CSI300) in diesem Jahr sein. Angesichts schlechter Wachstumsaussichten hatte er bisher mehr als 20 % verloren. Von Georg von Stein

Durch die Regeländerungen sollen börsennotierte Unternehmen laut CSRC ihre Aktien leichter zurückkaufen können. Und so ihren Anlagewert aktiv bewahren und die Interessen kleinerer Aktionäre schützen können. Rückkäufe sollen nun ausgelöst werden können, wenn die Aktien eines Unternehmens innerhalb von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen um 25 % fallen, so der Regelentwurf. Bisher wurde ein Rückgang von 30 % vorausgesetzt.

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Im Besonderen geht es um die Einführung zweier spezifischer Handelsrichtlinien, die auf den kurzfristigen Handel ausländischer Institutionen am chinesischen Aktienmarkt ausgerichtet sind. Gemäß dem chinesischen Wertpapiergesetz kann der Vorstand eines Unternehmens Aktien nun nach sechs Monaten (und nicht zwölf wie zuvor) nach dem vorhergegangenen Verkauf zurückkaufen. Bedingung dafür: Die Handelsteilnehmer sind mit mindestens 5 Prozent an dem börsennotierten Unternehmen beteiligt. Außerdem will die CSRC auch die Ausschlussfrist für den Kauf von Aktien durch Führungskräfte des Unternehmens verkürzen.

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Nach dem Wertpapiergesetz kann die CSRC solche Ausnahmeszenarien festlegen. So waren inländische Investmentfonds, die eine 5-prozentige Beteiligung an einer Aktiengesellschaft halten, bereits seit Januar 2007 von den oben genannten Beschränkungen ausgenommen. Auch der chinesische Sozialversicherungsfonds unterliegt den Beschränkungen des kurzfristigen Handels nicht. Nun sollen ausländische Institute für den kurzfristigen Handel mit inländischen Investmentfondsgesellschaften gleichgestellt werden und einen besseren Zugang zum Aktienmarkt bekommen. Der Handel im Aktienmarkt soll damit stärker internationalisiert und zusätzlich stimuliert werden.

Laut CSRC wird es auch für die Hong Kong Securities Clearing Company (HKSCC) Ausnahmen bei Vorschriften zum kurzfristigen Handel geben. 2015 wurde die HKSCC von der CSRC als „Nominee Holder“ im Rahmen des „Stock-Connect-Mechanismus“ zwischen den Börsen in Shanghai, Shenzhen und Hongkong definiert. Entsprechend wir der Handel mit A-Aktien ausländischer Investoren über das Stock-Connect-Programm vollständig von der HKSCC berechnet. Bisher untersucht HKSCC beim kurzfristigen Handel die eigentliche Handelseinheit nicht näher. Das stellt ein Hindernis für den Handel dar. Man will es durch die neue erleichternde Politik beseitigen und so mehr ausländisches Kapital im chinesischen A-Aktienmarkt anziehen.

Laut Market Tracker Wind Info lag der Nettokapitalzufluss in den A-Aktienmarkt über den Stock-Connect-Mechanismus in den ersten neun Monaten des Jahres bei 52,2 Mrd. Yuan (7,2 Mrd. USD). Seit Ankündigungen der CSRC soll der Markt für A-Aktien die Handelstage in Folge mit Gewinnen verzeichnet haben. Der Benchmark Shanghai Composite Index stieg am vergangenen Montag um 0,42 Prozent, der Shenzhen Component Index um 0,36 Prozent.

Ende September 2022 lag die Marktkapitalisierung von A-Aktien im Besitz ausländischer Investoren laut Global Times bei 2,77 Bio. Yuan (385 Mrd. USD) – und damit bei 4,35 Prozent der Gesamt-Marktkapitalisierung. Von Januar bis September 2022 sollen die kumulativen Nettozuflüsse in den A-Aktienmarkt über die Stock Connect über 52 Mrd. Yuan erreicht haben.

Man hofft nun auf eine erhöhte Rentabilität von A-Aktien-Unternehmen aufgrund besseren Wirtschaftswachstums und besserer Marktstimmung im vierten Quartal. Daraus wiederum könnten weitere Steigerungen der Handelsumsätze an den Börsen für A-Aktien in China resultieren.

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Chinesische Investmentfondsgesellschaften wie China Universal Asset Management haben zumindest vor, vermehrt ihre eigenen aktienorientierten Produkte kaufen zu wollen.

Georg von Stein

Dipl.-Kfm. Georg von Stein arbeitet seit 28 Jahren als Journalist. In dieser Zeit hat er Beiträge für die unterschiedlichsten Medien (Wirtschaft, IT, Lifestyle) publiziert und viele Persönlichkeiten der deutschen Wirtschaft und Politik interviewt - Bundespräsidenten, Unternehmer, CEOs. Seit 2004 arbeitet er für den Goingpublic Verlag und als Nachfolger für Stefan Gätzner wirkt er seit 2019 als Chefredakteur der Investment Plattform China Deutschland.