Neue EU-Umsatzsteuerreform: Einkauf aus China wird teuerer

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Ab Juli tritt eine neue EU-Umsatzsteuerreform in Kraft, die den Onlinehandel mit Drittstaaten wie den USA oder China betrifft. Preissteigerungen bei Bestellungen aus dem Ausland könnten folgen. 

Bisher profitierten inländische Käufer von einer Zollfreigrenze von 22 Euro. Diese fällt nach Verabschiedung der neuen EU-Umsatzsteuerreform ab dem 1.Juli 2021 weg. Künftig müssen Online-Shopper auch bei Bestellungen unter 22 Euro eine Mehrwertsteuer im Wert von 19 Prozent draufzahlen. Einen Freibetrag gibt es nur noch bei einem Einkaufswert von weniger als 5,23 Euro.

Wen betrifft die EU-Umsatzsteuerreform?

In erster Linie ist der Onlinehandel mit Nicht-EU-Ländern betroffen. Dazu gehören Internethändler aus China, Schweiz, Großbritannien oder den USA, die ihre Waren nach Europa verkaufen. Zudem wird die Steuerreform auch Auswirkungen auf Online-Käufer haben, die Produkte aus einem Drittstaat bestellen. Zukünftig muss der zuständige Beförderer für alle Bestellungen aus einem Nicht-EU-Land eine Zollanmeldung abgeben. Der Versanddienstleiter, sprich Post-oder Kurierservice, verlangt dafür eine Servicegebühr.

Die Umsatzsteuerreform soll Steuerbetrug verhindern und den steuerlichen Vorteil von Nicht-EU-Händlern beseitigen. Bis dato profitierten diese bei Importen aus Drittstaaten von der Freigrenze von 22 Euro, während EU-Versandhändler auf alle Sendungen Umsatzsteuer abheben mussten. Dadurch soll ein fairer Wettbewerb für Händler mit Sitz in EU garantiert werden.

IOSS als Abhilfe für Kunden und Händler

Das neu geschaffene System IOSS (Import One Stop Shop) soll Online-Käufer entlasten. Nicht-EU-Händler, die sich für das IOSS-System registriert haben, ziehen die Mehrwertsteuer vom deutschen Käufer selbst ein. Dadurch spart sich ein EU-Kunde die Servicegebühr, die durch die EU-Umsatzsteuerreform entstehen würde.

Händler, die das IOSS-System nutzen, verpflichten sich, die Abführung der Einfuhrgebühren zu übernehmen. Der Vorteil entsteht dadurch, dass ein IOSS-registrierter Anbieter sich nicht beim Finanzamt jedes einzelnen EU-Staates anmelden muss, in dem er Sendungen liefert. Dieses Verfahren läuft vollständig digital ab und hat minimale Abwicklungskosten. Laut Expertenaussage sind mittlerweile alle großen Marktplätze bereits vorbereitet auf die neue EU-Umsatzsteuerreform und für IOSS registriert. Kunden sollten bei Online-Bestellung von Produkten darauf achten, dass ein Versandhändler das IOSS-System nutzt.

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