Auslaufmodell Joint Venture?

Neue Möglichkeiten

Befreit vom Zwang zum Gemeinschaftsunternehmen übernahmen viele westliche Unternehmen in den vergangenen Jahren Anteile ihrer Partner und bevorzugten bei Neugründungen Tochtergesellschaften im Alleinbesitz. Der Anteil an Joint Ventures sank zunächst deutlich. Laut einer Umfrage der AHK beträgt 2014 unter den Rechtsformen mit deutscher Beteiligung der Anteil der Joint Ventures 11,5%, 2007 waren es noch 20,7% gewesen. Dagegen stieg der Anteil der Wholly  Foreign Owned Enterprises (WFOE) im gleichen Zeitraum von 52% auf 67,4%. Doch seit einigen Jahren wächst das Segment der WFOE nicht mehr und der Anteil der Gemeinschaftsunternehmen bleibt stabil: 2012 lag er mit 11,3% sogar minimal unter dem diesjährigen Wert.

Überraschende Beständigkeit

Wie lässt sich diese Stabilisierung erklären? Die einst mehr gelittenen als geliebten Joint Ventures stellen schlicht und einfach ein bewährtes Instrument für den Markteinstieg in China dar. Dies gilt besonders für Mittelständler, die mit rund zwei Dritteln den Löwenanteil der deutschen Niederlassungen im Reich der Mitte ausmachen. Hinzu kommt: Die einst für den Markteintritt so beliebten Repräsentanzen haben aufgrund von steuerlichen und rechtlichen Restriktionen der chinesischen Regierung in den letzten Jahren stark an Attraktivität eingebüßt. Ihr Anteil fiel zwischen 2007 und 2014 von 21,7% auf 7,4%.

Fazit: durchaus attraktiv

Für ein mittelständisches Unternehmen aus Deutschland, vor allem wenn es vorher noch nicht in China aktiv war, kann das Joint Venture hingegen nach wie vor ein probates Instrument sein, um an Vertriebskanäle und Marktkenntnisse zu gelangen und Erfahrungen zu sammeln. Seitdem die Regierung in Peking die eigenen Unternehmen zu Investitionen im Ausland anspornt und hierzu die Regularien immer wieder erleichtert, ist es auch für chinesische Unternehmen einfacher geworden, sich beispielsweise im Rahmen einer Joint Venture-Gründung direkt an der deutschen Muttergesellschaft beteiligen. Das wiederum kann für den Partner aus dem Reich der Mitte sehr attraktiv sein. Es sollte also von beiden Seiten auch in Zukunft Interesse bestehen, Joint Ventures zu gründen und zu betreiben. Wie so oft gilt auch hier: Totgesagte leben länger.