Bundesregierung beschließt weitere Verschärfung der Außenwirtschaftsverordnung

Wie von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier schon seit August gefordert, hat die Bundesregierung auf ihrer jüngsten Kabinettsitzung am 19.12.2018 eine weitere Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) beschlossen.

Höhere Hürden für Übernahmen

Mit der bereits zweiten Novelle innerhalb von eineinhalb Jahren werden die Hürden für Übernahmen durch chinesische Unternehmen deutlich höher. Bisher wurde die Außenwirtschaftsprüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nur im Falle eines Erwerbs von mindestens 25 % der Stimmrechte an einem inländischen Unternehmen durch einen unionsfremden Erwerber ausgelöst. Nach der geplanten Verschärfung wird diese Schwelle nun auf 10 % herabgesetzt, sodass die Neuregelung sogar über die von Altmaier vorgeschlagene Absenkung auf 15 % hinausgeht. Begründet wird dies mit dem Schutz der deutschen Wirtschaft vor politisch motivierten Übernahmen – vor allem aus China.

Dieser abgesenkte Schwellenwert bezieht sich dabei nur auf Unternehmen, die für die Sicherheit der Bundesrepublik entscheidend sind, d.h. auf Unternehmen im Bereich Rüstung und Verteidigung oder der sogenannten kritischen Infrastrukturen. Dazu zählen beispielsweise die Sektoren Energieversorgung, Automatisierungstechnik, aber auch Lebensmittelproduzenten ab einer bestimmten Größe. Zudem gelten die neuen Regelungen auch für Unternehmen der Medienbranche. Das soll verhindern, dass deutsche Medien bei Übernahmen durch ausländische Investoren für Desinformation genutzt werden können.

Das BMWi will die Wirksamkeit und den Aufwand der schärferen Regelung über einen Zeitraum von 18 Monaten evaluieren.

Hintergrund

Hintergrund dieser erneuten Verschärfung ist die große Zunahme von Übernahmen deutscher Unternehmen oder Teilen davon durch chinesische Investoren, welche Berlin sehr kritisch sieht. Vor allem im Fall des geplanten Erwerbs von 20 % der Anteile an 50hertz durch die staatliche State Grid China Corporation waren der Bundesregierung in rechtlicher Hinsicht die Hände gebunden. Denn obwohl 50hertz als einer der größten Netzausrüster in Deutschland dem Bereich der kritischen Infrastruktur zuzurechnen war, konnte kein Prüfverfahren eröffnet werden, da die erforderliche Eingriffsschwelle von 25 % nicht erreicht wurde. Der Regierung gelang es letztlich nur die Übernahme zu verhindern, indem sie die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) anwies, den Anteil zu übernehmen. Mit der Herabsetzung des Schwellenwerts sollen derartige Situationen zukünftig verhindert werden.

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