Ab dem 1. April 2020 werden Fondsverwaltungsgesellschaften mit 100%iger ausländischer Beteiligung in China zugelassen. Ebenfalls abgeschafft werden die Obergrenzen für ausländische Beteiligungen bei Brokergesellschaften und Future-Händler: Hier fällt das Limit zum 1. Dezember 2020. Damit beendet die CSRC die Beteiligungsbeschränkungen für Ausländer ein Jahr früher als ursprünglich geplant und belegt so, dass sich die Öffnung der chinesischen Finanzmärkte beschleunigt.
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