Typische Akquisitionsstrukturen
Vor diesem Hintergrund trifft man in der Praxis typischerweise die folgenden Holdingstrukturen chinesischer Investoren an:
Direktinvestment aus China
Viele chinesische Investoren wählen ein Direktinvestment aus China heraus, da es sich um die einfachste Struktur handelt. Dividenden einer deutschen Kapitalgesellschaft unterliegen einer Quellensteuer in Höhe von 10% auf Basis des DBA Deutschland-China, die zukünftig (voraussichtlich ab 2016) aufgrund der Änderung des DBA auf 5% sinken wird.
Akquisition über eine Zwischenholding in Hongkong
Häufig aus außersteuerlichen Gründen (z.B. regulatorische Gesichtspunkte oder Aspekte der Finanzierung) bevorzugen viele chinesische Investoren die Zwischenschaltung einer Holdinggesellschaft in Hongkong. In steuerlicher Hinsicht ist eine Direktinvestition von Hongkong nach Deutschland prinzipiell nicht empfehlenswert, da kein DBA zwischen Deutschland und Hongkong besteht. Somit unterliegen Dividenden aus Deutschland grundsätzlich der vollen Quellensteuer in Höhe von 26,375% (eine Reduktion auf 15,825% ist unter engen Voraussetzungen möglich) und Veräußerungsgewinne sind grundsätzlich zu 5% steuerpflichtig.
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