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Wissen und Vertrauen

Aus E-Mag M&A China/Deutschland 01/2014

Die Übernahme des Hausgerätezulieferers Aweco durch den Konkurrenten Sanhua zeigt: Deutsche Eigentümer und Manager brauchen viel Geduld, wenn sie ihr Unternehmen an einen Investor aus China verkaufen wollen.

Die Gemeinde Neukirch am Bodensee mit ihren rund 2.600 Einwohnern ist nicht nur Inbegriff von Idylle, sondern auch Schauplatz eines erfolgreichen deutsch-chinesischen M&A-Projekts. Der 1960 am Ort gegründete Hausgerätezulieferer Aweco gehört seit 2013 zum Konzern Sanhua. Die Übernahme durch die Chinesen war auch eine Rettung aus der Krise. Jetzt florieren die Geschäfte wieder, über 950 Mitarbeiter erwirtschaften 100 Mio. EUR Jahresumsatz. Die Produktion allerdings wurde komplett aus Deutschland wegverlagert, aber nicht nach China, sondern nach Polen.

Immer mehr Übernahmen

Die Chinesen gingen bei der Übernahme Schritt für Schritt vor, fast schon zögerlich, was für die deutsche Seite nicht immer einfach war. Der Fall zeigt daher beispielhaft, welche Hürden es bei deutsch-chinesischen Fusionen und Übernahmen zu nehmen gilt und worauf sich Unternehmer und Manager dabei einstellen müssen. Immer mehr deutsche Mittelständler stehen nämlich vor der Herausforderung eines M&A-Projekts mit Investoren aus China auf der Käuferseite. Nach einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY haben chinesische Unternehmen 2013 in 25 Fällen deutsche Unternehmen übernommen, während es im Jahr 2008 nur acht Transaktionen dieser Art gab. Vor allem mittelständische Industrieunternehmen wie Aweco stehen im Fokus der Investoren aus Fernost.

Produktion bei Aweco: Sie passt zum Portfolio des Klimaanlagenspezialisten Sanhua.
Produktion bei Aweco: Sie passt zum Portfolio des Klimaanlagenspezialisten Sanhua.

Geschäftsführer der deutschen Sanhua-Tochter sind seit dem Besitzerwechsel Gerhard Teschl und Günter Kamissek. Beide kennen die lange Geschichte von den Anfängen der Zusammenarbeit bis zur kompletten Übernahme von Aweco. Kamissek hatte den Einblick auf deutscher Seite als Aweco-Geschäftsführer, während Teschl auf Seite der Chinesen das Projekt zum Kauf des süddeutschen Hausgerätezulieferers leitete. Der deutschsprachige Manager Teschl spielte eine wichtige Rolle als Transmitter zwischen beiden Seiten. Bei Sanhua gab es damals noch keine Erfahrungen mit internationalen M&A-Projekten, ein Team musste erst aufgebaut werden. Dem ursprünglich als Vertriebschef eingestellten Teschl wurde daher kurzerhand die organisatorische Verantwortung für die Übernahme übertragen.

Perfekte Symbiose

In das Beuteschema des Klimaanlagespezialisten Sanhua aus der Küstenprovinz Zhejiang passt Aweco mit seiner eng verwandten Produktion hervorragend. Das deutsche Unternehmen fertigt Komponenten für Spül-, Wasch- oder Kaffeemaschinen großer Markenhersteller, seine Bauteile pumpen, dosieren, reinigen und heizen das Wasser für die elektrischen Helferlein, die in privaten Haushalten und in der Profi-Gastronomie auf der ganzen Welt zum Einsatz kommen. Das dabei in Jahrzehnten erworbene Know-how zog die Chinesen an. Aweco hingegen suchte einen finanzstarken Partner, um langfristig zu überleben.

Verbesserte M&A-Konzepte und Marktchancen in China und Deutschland

Aus E-Mag M&A China/Deutschland 2013

Kulturelle Differenzen erschweren nach wie vor häufig deutsch-chinesische M&A. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, das gegenseitige Verständnis zu fördern.

Im Mai 2014 nahm ich an einer Europareise teil, die von der Industrial and Commercial Bank of China (ICBC) und dem China Entrepreneurs Forum organisiert wurde. Während dieser Reise führte ich mit Führungskräften aus Politik und Wirtschaft aus vier Ländern viele Gespräche. Es war bereits meine vierte Reise nach Deutschland in den vergangenen zehn Jahren. Im Vergleich zu Frankreich und Italien sind sich Unternehmen aus Deutschland und China gegenseitig noch relativ fremd. In Diskussionen stellte ich fest, dass jeder seine eigenen Geschichten erzählt und wir recht eigenständige und festgelegte Meinungen haben. Dieses Gefühl von Distanz ist der Grund, weshalb Unternehmensfusionen und -übernahmen zwischen China und Deutschland bisher kaum in größerem Rahmen stattfinden. Das bedeutet aber auch viel Raum für künftige Entwicklungen.

Selbstgefälligkeit im Rahmen überkommener Konzepte

Das große Potenzial des chinesischen Marktes wird bereits seit langem von deutschen und europäischen Unternehmen hoch geschätzt. Insbesondere genießen deutsche Marken und Technologien ein hohes Ansehen in China. Diese scheinbar gute Konstellation hat jedoch noch keine intensivere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen aus Deutschland und China zur Folge. Im M&A-Sektor wurden bis heute keine kontinuierlichen Fortschritte erzielt. Neben allgemeinen Schwierigkeiten in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, so zum Beispiel im Finanz-, Rechts-, Arbeitnehmer- und Kulturbereich, stellt häufig das Gefühl der eigenen Überlegenheit ein unüberwindliches Hindernis für eine Zusammenarbeit dar. In der Industrie sind Märkte und Marken die Kerne der Wettbewerbsfähigkeit, gleichzeitig auch die Ausgangspunkte für die Entstehung von Kunden- und Industrie-Clustern. Nach Einführung der chinesischen Reform- und Öffnungspolitik liegt hier die Basis für die Zusammenarbeit zwischen China und Deutschland. Volkswagen, Mercedes-Benz, BMW und eine Reihe von Elektrohaushaltsgeräte-Herstellern aus Deutschland haben innerhalb kurzer Zeit eine führende Rolle auf dem chinesischen Markt übernommen. Technologie, Produktion und Handel waren die Treiber dieses Erfolgs. Im Bereich der Kapitalmärkte und bei M&A gibt es bis heute keine vergleichbare Entwicklung. Die Globalisierung von Aktien und Kapital ist der Haupttreiber des internationalen M&A-Geschehens. Die nationale Identität von Unternehmen wird immer unbedeutender. Kapital, Technologie, Kunden und industrielle Wertschöpfungsketten globaler Unternehmen haben sich grundsätzlich geändert. So sind Begriffe wie „chinesischer Markt“ und „deutsche Marken“ heute unwichtige Etiketten geworden. Hingegen bietet ein Konzept wie „Deutscher Markt“ und „chinesische Marken“ Start-up-Unternehmen große Chancen.

Der Mittelstand in Deutschland

Der deutsche Markt im Überblick: Mittelständler spielen eine wichtige Rolle.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind in ihrer wirtschaftlichen Aktivität in aller Regel eher regional orientiert. / 中小型企业的经济活动通常面向地区。Quelle: Thinkstock; © stevanovicigor

Aus E-Mag M&A China/Deutschland 2013

Die herausragende Bedeutung des Mittelstands für die deutsche Volkswirtschaft wird immer wieder betont. Gerade im Zeitalter einer globalisierten Wirtschaft und multinationaler Konzerne bildet der fest mit seinen Unternehmen verbundene mittelständische Unternehmer einerseits einen festen Anker und zeigt andererseits die notwendige Flexibilität, um auf die sich ständig verändernden Rahmenbedingungen adäquat reagieren zu können.

Die aktuell verfügbare Auswertung des Unternehmensregisters weist für das Jahr 2010 einen Unternehmensbestand von rund 3,67 Mio. Unternehmen in Deutschland aus (vgl. Abbildung 1). Unter Zugrundelegung der quantitativen Mittelstandsdefinition der EU-Kommission (Gemäß der EU-Kommissionsempfehlung wird seit dem 1. Januar 2005 ein Unternehmen als KMU betrachtet, wenn es a) nicht mehr als 250 Beschäftigte hat, b) entweder nicht mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. EUR hat und c) (weitgehend) unabhängig ist) zeigt sich, dass über 3 Mio. Unternehmen im Jahr 2010 weniger als zehn Beschäftigte hatten. Nur rund 12.000 aller Unternehmen gehören nach dieser statistisch determinierten Betrachtung zum Kreis der Großunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten.

Abb1
Abb. 1: Unternehmen in Deutschland 2010 nach Beschäftigtengrößenklassen
Quelle: www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/de_enterprise.asp?reg=00

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass im Jahre 2010 gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission 99,5% der Unternehmen in Deutschland zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gehören. Auf diese entfielen 35,9% aller steuerbaren Umsätze aus Lieferungen und Leistungen und 54,7% aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Internationalisierung des deutschen (industriellen) Mittelstandes

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind in ihrer wirtschaftlichen Aktivität in aller Regel eher regional orientiert. Über die Exportaktivitäten deutscher Unternehmen kann die Umsatzsteuerstatistik mittels Sonderauswertungen detailliert Auskunft geben. Hiernach exportierten im Jahr 2010 rund 353.000 Unternehmen Waren ins Ausland. Knapp 98% der Exporteure (rund 345.000) sind KMU. Bemerkenswert ist, dass auch kleinere Mittelständler auf internationalen Märkten sehr aktiv sind. Bezogen auf den Gesamtbestand aller Unternehmen exportiert jedes neunte Unternehmen. Dieser Anteil mag auf den ersten Blick vielleicht gering erscheinen, jedoch sollte beachtet werden, dass in der Grundgesamtheit u.a. Gaststätten/Restaurants, Frisörgeschäfte, Kfz-Werkstätten, Einzelhandelsgeschäfte usw. enthalten sind, die i.d.R. nur auf lokalen oder regionalen Märkten aktiv sind.

China Outbound Investment Summit 2014

Am 26. und 27. Juni 2014 fand die jährliche „China Outbound Investment Summit” zum sechsten Mal in Peking statt. Die Veranstaltung ereignete sich vor dem Hintergrund, dass 2013 ein weiteres Rekordjahr für Chinas Outbound-Investitionen war. Die chinesische Regierung hat weitere Schritte unternommen, um die Investitionen weiterhin anzukurbeln indem sie Reformen zur Erleichterung der Auslandsinvestitionen durchführt.

Doch selbst wenn bei MOFCOM, NDRC und SAFE Reformen auf der Agenda stehen, scheitern immer noch zahlreiche Cross-Border-M&A-Transaktion aufgrund kultureller Unterschiede. Haben westliche und chinesische Unternehmen aus ihren bisherigen Fehlern gelernt? Wie geht es 2014 weiter? Diese und weitere Themen wurden auf der China Outbound Investment Summit von Mitgliedern der Regierung, Vertretern von Botschaften, CEOs internationaler Firmen und Targeting-Entscheidern diskutiert. Das Event zog rund 200 Teilnehmer aus den Bereichen Legal&Tax, Consulting, Banking&Finance sowie Maschinenbau, Automotive, Logisitik und dem Energiesektor an.

Auch Deutschland konnte sich auf der internationalen Konferenz als attraktives Investitionsland positionieren. Vorträge von Markus Hempel (Germany Trade & Invest) und Bertram Roth (Frankfurt Rhein Main) gaben Einblick, wie chinesischen Investoren über das Handelstor Deutschland der europäische Markteintritt gelingt. Die Plattform M&A China/Deutschland konnte sich ebenso durch einen Vortrag präsentieren und den Kick-off der Plattform auf dem chinesischen Markt bekannt geben.

Dr. Hang Xu verstärkt China Desk von Arqis

Quelle und © Arqis

Dr. Hang Xu wechselt von White & Case (www.whitecase.com) zu Arqis (www.arqis.com). Xu ist in China als Anwalt qualifiziert und wird im Münchner Büro von Arquis als Foreign Counsel den China Desk unterstützen. Xu war zuvor bei White & Case in Shanghai und München tätig, bei Arqis soll er nun chinesische Investoren bei Akquisitionen von deutschen Unternehmen unterstützen. Dabei wird er mit Prof. Dr. Christoph von Einem zusammenarbeiten, der seinerseits im April 2014 von White & Case zu Arqis wechselte und seither das Münchner Büro leitet.

Brücke in den Westen – Greater China Day 2014

Greater China Day 2014 in München / 2014年大中华日 在慕尼黑

Wachstumsbremse Reformen oder China-Boom ‎ohne Grenzen? Rund 300 Teilnehmer aus China und Deutschland zog der Greater China Day am 24. Juni 2014 in München an. Eine der bedeutendsten und hochkarätigsten Chinaveranstaltungen des Jahres in Deutschland. Die IHK für München und Oberbayern und die Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) in Greater China luden an China interessierte Unternehmen und internationale Experten ein, um sich über aktuelle wirtschaftliche Trends und Perspektiven ‎in China, Hongkong und Taiwan zu informieren.

China steht vor großen Herausforderungen und ist einem enormen Reformdruck ausgesetzt. Eingeführt ins Thema haben u.a. Titus von dem Bongart, Leiter des German Business Center China bei EY und der Deutsche Botschafter in China, Michael Clauss. ‎ Erfahrungsberichte von hochrangigen China-Experten und ‎zahlreichen Managern deutscher Unternehmen, wie BMW Brilliance Automotive, Siemens, ‎Allianz China General Insurance, Robert Bosch, Freudenberg Group und Metro ‎Group bildeten dabei den inhaltlichen Schwerpunkt der Veranstaltung.‎ In den Praxisvorträgen wurde insbesondere auf die Kehrseiten des rasanten Wirtschaftswachstums eingegangen. Thematisiert wurden die zunehmende Urbanisierung, die Go-West-Strategie der chinesischen Regierung, das Ungleichgewicht zwischen privater und staatlicher Unternehmen sowie die fortschreitenden Reformen in der Finanzindustrie.

Im Rahmen der Veranstaltung wurde die gute wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und China betont und welch hohe Wertschätzung deutsche Produkte nach wie vor im Reich der Mitte genießen. 2014 war das wichtigste Jahr der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und China. Deutschland fungiert zunehmend als Chinas stärkste „Brücke“ in den Westen. Nicht nur aus politischer Perspektive, sondern auch vor dem Hintergrund als wichtiges Zielland für Transaktionen aus China.

M&A Trends 2014

Aus E-Mag M&A China/Deutschland 01/2014

Chinas Unternehmen haben Geschmack gefunden an Unternehmensübernahmen im Ausland (Outbound M&A). Weltweit belief sich das Volumen chinesischer Unternehmenskäufe 2013 bei 220 Transaktionen auf rund 50 Mrd. EUR (Quelle: Mergermarket/Squire Sanders). Nach einer EY-Studie waren es allein in Europa 120 Zukäufe. Allein in Deutschland verzeichnete man das zweite Jahr in Folge rund 25 Transaktionen.

Outbound weiter die dominierende Richtung

Die Experten sind sich einig, wie auch in der vorliegenden Ausgabe der „Plattform“ M&A China/Deutschland an vielen Stellen beschrieben: „Outbound“ wird die dominierende Investitionsrichtung bleiben. Das wurde auch deutlich am Rande der Shanghai Funding Conference im Mai 2014. „Wir sehen starkes Wachstum im Outbound-Geschäft, die Akteure sind Privatunternehmen (POEs) und Staatsunternehmen (SOEs) gleichermaßen“, so Patrick Becker, Gründer und CEO von Bexuco Investment Consulting sowie zum zweiten Mal Ausrichter der Konferenz. „2014 wird ein Rekordjahr werden, getrieben durch wachsende Erfahrung und Prozesskenntnisse chinesischer Käufer, aber auch die nochmals gesteigerte Untestützung der Regierung.“ Hinter den weltweiten Investitionen steht der Wunsch nach dem Erwerb von Rohstoffen, Know-how, geistigem Eigentum, Technologie, Marken und Marktzugang. Chinesische Unternehmen kommen dabei die in den letzten Jahren aufgebauten Cash-Bestände zugute, die nun im Erwerb strategischer Assets in den entwickelten Volkswirtschaften Nordamerikas und Europas, hier auch in Deutschland, ihre Verwendung finden. „Die Logik, den Marktzugang zum Absatzmarkt China und Asien mit führenden Technologien und Engineering-Expertise aus Deutschland zu kombinieren, ist in vielen Fällen bestechend. Deshalb wird der Markt aufgrund der verfügbaren finanziellen Ressourcen und der staatlichen Förderung eines technologischen Upgrades in den nächsten Jahren substanziell wachsen“, sagt Carsten Klante, Partner der Corporate – Finance-Beratung Plumbohm & Co., deren Gründer seit über zehn Jahren in Shanghai lebt.

Wettbewerbsfähigkeit in M&A-Prozessen wächst …

Einen echten Meilenstein markieren könnten die kürzlich verabschiedeten neuen Investmentregeln: Demnach wird beim Kauf von Unternehmen im Ausland bei einem Transaktionswert von unter 1 Mrd. USD (rund 725 Mio. EUR) künftig komplett die Genehmigung der National Development and Reform Commission (NDRC) entfallen. Damit werden chinesische Käufer nochmals wettbewerbsfähiger in globalen M&A-Prozessen. Denn gerade die staatlichen Genehmigungsverfahren waren in Bieterprozessen der vergangenen Jahre oft ein Hemmschuh.

… doch alte Themen bleiben

Trotzdem liegt noch ein weiter Weg der notwendigen Professionalisierung vor allen Beteiligten. „Die fehlende M&A Erfahrung vieler Unternehmer und Unternehmen, Management-Teams mit begrenzter internationaler Erfahrung und der ausgeprägte Opportunismus vieler Entscheider stellen heute immer noch eine große Herausforderung für den erfolgreichen Abschluss von M&A-Transaktionen dar“, so Plumbohm & Co.-Partner Klante. Bexuco-Gründer Becker erklärte auch noch einmal das in China und westlichen Ländern grundsätzlich verschiedene Verständnis von Verträgen, das sich trotz eines wachsenden Bewusstseins der handelnden Personen nur sehr langsam zusammenführen lässt und deshalb noch lange Zeit ein prinzipielles Problem darstellen wird (siehe Abbildung).

Weiterer Treiber: Finanzierungsbedingungen

Positiv sehen viele Marktteilnehmer die Entwicklung der Finanzierungsbedingungen für Unternehmenskäufe – In- wie Outbound. „Die Finanzierung einer Akquisition im Ausland scheint in China im Moment relativ einfach zu finden“, so Dr. Ole Brühl, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Bird & Bird, gleichzeitig Mitausrichter der Shanghai Funding Conference. „Zur immer stärkeren Unterstützung regierungsnaher Stellen gesellt sich eine sehr aktive Private-Equity-Szene, die vermehrt Interesse zeigt an Engagements im Rahmen von Cross-Border-Investments.“ Venture-Capital-Gesellschaften und Buyout-Fonds wittern auch Morgenluft, weil die Exitmöglichkeiten sich nach der „staatlichen Wiederöffnung“ des IPO-Fensters an der Börse Shanghai nun wesentlich freundlicher darstellen. Generell lassen sich M&A-Vorhaben auch gut mit einem Börsengang verbinden. „Wir glauben an China, weil sich die designierte größte Wirtschaftsmacht der Welt zugleich auch in einem gesunden Konsolidierungsprozess zu einem gereifteren Kapitalmarkt befindet“, führt Alexander Tietze aus, Managing Director der Münchener Investmentboutique CM EquityAG, die bereits seit 2002 in den Kapitalmärkten der asiatische Emerging Markets in den Bereichen Eigenhandel und Corporate Finance aktiv ist.

Merger + IPO = neuer Königsweg?

Gerade zurück von der bereits zum dritten Mal selbst organisierten Reise mit institutionellen Investoren im Süden Chinas ist das Team der BankM. War man bisher als die beinahe letzte verbliebene Investmentbank bekannt, die sich trotz der zahlreichen Fehlentwicklungen noch um das Going und Being Public chinesischer Unternehmen in Deutschland kümmerte, sieht man jetzt auch im Bereich der grenzüberschreitenden Fusionen und Übernahmen Potenzial. „Auch deutsche Mittelständler werden zunehmend offener gegenüber strategischen chinesischen Investoren, die immer öfter selbst aus dem Mittelstand kommen. Die mögliche Kombination der Finanzierung eines Mergers mit einem späteren Börsengang ist dabei sowohl für die beteiligten Unternehmen als auch für die Investoren hochattraktiv“, so Thomas Stewens, Leiter der BankM-Repräsentanz. „Ein Bindeglied zwischen deutschem und chinesischem Unternehmer sowie dem europäischen Kapitalmarkt kann für alle Seiten erheblichen Mehrwert schaffen. Für den deutschen Unternehmer entsteht ein authentischer Zugang zum attraktivsten Konsum- und Industriemarkt weltweit und für das chinesische Unternehmen der Zugang zu Hochtechnologie und neuen Finanzierungsquellen. Idealerweise wird so das Beste beider Welten zu einer neuen starken Einheit verbunden. Wie gut dies funktionieren kann, sieht man bei Grohe, Putzmeister und bei Kion.“

FAZIT

China wandelt sich von einer exportgetriebenen zu einer Konsumentendominierten Wirtschaft, weil 200-300 Mio. Chinesen in einkommensstärkere Schichten hineinwachsen. Im Rahmen dessen wird immer mehr versucht werden, sich außer Landes Zugang zu Technologie, Know-how und zu den weltbesten Marken zu verschaffen. Die Erfahrungswerte chinesischer Privat- wie Staatsunternehmen in M&A-Prozessen nehmen zu, der Staat fördert die Investmenttätigkeit im Ausland weiter stark. 5 Trends und Prognosen für Outbound M&A 2014/2015:

1. Chinesische Käufer sind in Europa zunehmend willkommen

2. Chinesische Käufer werden in naher Zukunft auch bei großen Transaktionen, die in Bieterprozessen entschieden werden, den Zuschlag bekommen.

3. Das Zielspektrum wird breiter; auch neue Branchen geraten in den Investorenfokus

4. Gerade Privatunternehmen werden von den erleichterten Übernahmeregularien profitieren.

5. Die Kombination von M&A-Transaktionen mit anschließendem Börsengang erscheint zunehmend interessant.

 

Zur Person

Markus Rieger ist Gründer und Vorstand des Medienhauses GoingPublic Media AG. Zum Unternehmen (32 Mitarbeiter ca. 4 Mio. Euro Umsatz) gehören Fachzeitschriften, Online-Portale und Veranstaltungsformate. Die Plattform „M&A China Deutschland“ ist das jüngste Projekt der Firma. www.goingpublic.de

 

Das Comeback des Joint Ventures in China

Neueste Erfahrungen der Beratungspraxis lassen einen neuen Trend der europäisch-chinesischen Zusammenarbeit erkennen. Während in den letzten Jahren von europäischen Unternehmen vermehrt 100%ige Tochterfirmen gegründet wurden, besteht in jüngster Zeit wieder Bedarf an der Gründung eines chinesisch-europäischen Partnerunternehmens, dies insbesondere unter der Besonderheit der Direktbeteiligung des chinesischen Unternehmens an der europäischen Gesellschaft.

Joint Ventures als geeignete Beteiligungsform für den Einstieg europäischer Unternehmen in China
Mit der Aufnahme Chinas in die WTO im Jahr 2001 deklarierte Jim O’Neill China als eine der aufstrebenden Volkswirtschaften. Neben rechtlichen Schwierigkeiten waren insbesondere die Divergenz zwischen chinesischem und europäischem Verständnis von Handel sowie strukturelle und kulturgeprägte Unterschiede in der Unternehmensleitung ursächlich dafür, dass sich ausländische Investoren an chinesischen Unternehmen fast ausschließlich mittelbar durch die Gründung von Joint Ventures beteiligten. Diese Beteiligungsform ermöglichte es den europäischen Unternehmen insbesondere an den bestehenden Verbindungen des chinesischen Unternehmens zu Handelspartnern und Behörden zu partizipieren. Nicht zuletzt sorgten das mangelnde Verständnis des chinesischen Marktes sowie der damit einhergehende Respekt vor unbekannten Marktmechanismen für die damals vorherrschende Begeisterung für Joint Ventures: Sie ermöglichten dem ausländischen Investor nicht nur die Teilhabe an einem florierenden Unternehmen, sondern schufen gleichermaßen die Basis für eine Partizipation an den Erfahrungen des chinesischen Partnerunternehmens.

Die rechtliche Umsetzung der Bildung eines solchen Partnerunternehmens ist nach chinesischem Recht entweder mittels einer direkten Beteiligung an einem als Limited ausgestalteten Joint Ventures in China oder über eine sogenannte Hongkong Limited möglich. Bei einer Hongkong Limited gründet das europäische Unternehmen eine 100%ige Tochterfirma in Hongkong ebenfalls in der Rechtsform der Limited. Diese hält die Anteile an dem Joint Venture in Festlandchina. Diese zweistufige Struktur wird von europäischen Unternehmen für den Markteintritt in China weiterhin gern gewählt, da die Hongkong Limited in der Praxis schnell gegründet und die Bildung einer weiteren Verwaltungsstufe kurzfristig möglich ist. Zudem kann diese Beteiligungsform steuerliche Vergünstigungen hervorrufen. Ein weiterer praktischer Vorteil ist die Möglichkeit, die Veräußerung der Anteile an der Limited in Hongkong vergleichsweise unproblematisch durchzuführen, während die Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften in Festlandchina oft zeitaufwendige Genehmigungen erfordert.

Mittlerweile ist eine unbedingte Abhängigkeit von einem chinesischen Partnerunternehmen nicht mehr zwingend und in vielen Geschäftsbereichen rechtlich nicht (mehr) verpflichtend. Europäische Unternehmen sammelten in den letzten Jahren eigene Erfahrungen, begründeten eigene Vertriebskanäle und etablierten Beziehungen zu wichtigen Handelspartnern sowie Behörden. Der Respekt vor einem fremden Markt, der unbekannten Regeln und Prinzipien folgt, schwand zunehmend. Nach einer von der Deutschen Außenhandelskammer in China sowie der German Chamber of Commerce in China und The German Chamber Network durchgeführten Studie ist das Resultat dieser Entwicklung deutlich: Mittlerweile ist eine 100%ige Tochterfirma (Wholly foreign owned entity – WFOE) die von deutschen Unternehmen am meisten verwendete Rechtsform. 45% der in China tätigen deutschen Unternehmen sind bereits seit zehn Jahren in der Volksrepublik vertreten, 60% von ihnen dem deutschen Mittelstand zuzuordnen.

Die Zusammenarbeit fortsetzen

Shi Mingde, Chinesischer Botschafter in Deutschland. / 施铭德,中国驻德国大使

Aus E-Mag M&A China/Deutschland 01/2014

Vor kurzem kam der chinesische Staatspräsident Xi Jinping zu einem erfolgreichen Staatsbesuch nach Deutschland. Die chinesische und die deutsche Seite beschlossen gemeinsam, die strategische Partnerschaft zwischen beiden Ländern einen Schritt weiter zu einer umfassenden strategischen Partnerschaft auszubauen. Von jeher sind es die guten wirtschaftlichen Beziehungen, die die solide Grundlage für diese umfassende strategische Partnerschaft bilden. In ihrer Region sind China und Deutschland jeweils die größten Handelspartner füreinander. Das Handelsvolumen zwischen beiden Ländern belief sich letztes Jahr auf 161,6 Mrd. USD. Das sind mehr als 30% des Handels zwischen China und Europa und entspricht ungefähr der Summe des Handelsvolumens zwischen China und Großbritannien, Frankreich und Italien zusammengenommen.

Es ist dabei sehr erfreulich zu sehen, dass in den letzten Jahren die Investitionen chinesischer Unternehmen in Deutschland schnell gewachsen sind. Bis heute haben sich mehr als 8.200 deutsche Unternehmen in China angesiedelt, mehr als 2.000 chinesische Unternehmen haben in Deutschland Fuß gefasst. Spektakuläre Übernahmen, wie der Kauf von Putzmeister durch Sany Heavy Industry oder der Gabelstaplerfirma Kion durch Weichai, waren von Erfolg gekrönt. Dieses marktwirtschaftliche Verhalten der chinesischen Unternehmen ist für beide Seiten bei der Ergänzung eigener Stärken von Nutzen. Darüber hinaus leisten die chinesischen Akquisitionen einen Beitrag zur Entwicklung einer sozialeren Ökonomie und zur Beschäftigungsförderung, so dass in der deutschen Bevölkerung die Willkommensrufe lauter werden und die Unterstützung immer weiter wächst.

Zur Zeit durchläuft China umfassende, tiefgreifende Reformen, beschleunigt und forciert das neue Modell der Industrialisierung, den Ausbau der Informationstechnik, die Urbanisierung und die Modernisierung der Landwirtschaft, treibt aktiv den Aufbau der Mittel- und Westgebiete voran und setzt das strategische Konzept „einer Wirtschaftszone Seidenstraße, einer maritimen Seidenstraße“ um. Dies wird eine riesige Konsum- und Investitionsnachfrage  nach sich ziehen. China wird an der Strategie der Öffnung gegenüber dem Ausland festhalten, will noch mehr deutsche Unternehmen begrüßen, die in China investieren und prosperieren, und wird weiter für ausländische Unternehmen faire Marktbedingungen und gute Investitionsbedingungen herzustellen wissen. Die chinesische Regierung ermutigt auch chinesische Unternehmen mit entsprechender Wirtschaftskraft, die „Going-Out-Strategie“ schneller umzusetzen. In Zukunft können wir in der verarbeitenden High-Tech-Industrie, im Dienstleistungssektor, beim Städtebau, bei der Energieeffizienz und dem Umweltschutz, der nachhaltigen Entwicklung und der Energiewende die Zusammenarbeit verstärken und vertiefen, zum beiderseitigen Vorteil und gemeinsamen Gewinn.

Zur Person

Shi Mingde ist chinesischer Botschafter in Deutschland. www.china-botschaft.de

Die deutsche Hauptversammlung

Aus E-Mag M&A China/Deutschland 2013

Andere Länder – andere Sitten. Dieses sowohl in China als auch in Deutschland bekannte Sprichwort trifft auf viele Lebensbereiche der beiden Länder zu. Bei allem gegenseitigen Verständnis und Kennen der Kapitalmarktkultur der beiden Länder sind viele chinesische Geschäftsleute von den Rechtsgrundlagen und dem Ablauf einer deutschen Hauptversammlung sehr überrascht. 

Durch die lange Aktionärskultur in Deutschland, welche sich durch die sogenannten „Volksaktien“ wie Volkswagen, Bayer oder BASF entwickelt hat, unterscheidet sich die deutsche Hauptversammlung signifikant von anderen europäischen Ländern wie auch von den USA. Sofern Aktionäre, aber auch das Management der Aktiengesellschaft mit den formalen Vorschriften und möglichen Ablaufszenarien nicht vertraut sind, können wichtige Entscheidungen für die Gesellschaft über Jahre hinaus blockiert werden. Man kann den Stakeholdern einer deutschen börsennotierten Aktiengesellschaft nur raten, sich frühzeitig zu diesen Themen zu informieren.

Anmeldung

Jeder Aktionär, der an der Hauptversammlung teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben möchte, muss sich unter Nachweis seiner Aktionärseigenschaft bis in der Regel eine Woche vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Diese Anforderung gilt auch für Großaktionäre sowie Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Bei der Anmeldung sollte sehr genau auf einen formal korrekten Ablauf geachtet werden, da es in Deutschland Aktionäre gibt, die die Voraussetzungen zur Ausübung der Stimmrechte penibel überprüfen und bei Unstimmigkeiten die betroffenen Stimmen nicht an der Hauptversammlung teilnehmen können. Sind von einem derartigen Ausschluss Aktien eines Großaktionärs betroffen, können Minderheitsaktionäre Hauptversammlungsbeschlüsse gegen den Willen des Großaktionärs durchsetzen. Die Formalien für die Anmeldung zur Hauptversammlung finden sich in der Satzung der Gesellschaft.

Ablauf der Hauptversammlung

Vor Beginn der Hauptversammlung müssen sich die Aktionäre registrieren. Nach der Registrierung wird der Aktionär bzw. sein Vertreter in das sogenannte Teilnehmerverzeichnis aufgenommen. Dies ist Voraussetzung, um im weiteren Verlauf der Hauptversammlung reden und Fragen stellen sowie letztlich auch abstimmen zu dürfen.

Zu Beginn der Versammlung wird der Versammlungsleiter (meist der Aufsichtsratsvorsitzende) einige Formalien zum weiteren Ablauf der Hauptversammlung vortragen. Handelt es sich um eine ordentliche Hauptversammlung (die einmal im Jahr innerhalb von acht Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres stattfinden muss), hat der Vorstand den Aktionären den Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres vorzutragen. Dabei geht er auf wichtige Ereignisse und den allgemeinen Geschäftsverlauf ein und gibt einen Ausblick auf das bereits laufende Geschäftsjahr. Danach haben die Aktionäre die Möglichkeit, Fragen an Vorstand und Aufsichtsrat zu stellen. Das gilt ohne Beschränkung für jeden Aktionär mit mindestens einer Aktie. Vorstand und Aufsichtsrat müssen diese Fragen beantworten, sonst kann jeder Aktionär die Antwort auf die Frage bei Gericht einklagen oder gar die Hauptversammlung für nichtig erklären lassen.

Nachdem Vorstand und Aufsichtsrat alle Fragen beantwortet haben und alle Aktionäre auf der Hauptversammlung zustimmten, dass alle Fragen beantwortet sind, kann mit den Abstimmungen angefangen werden. Üblicherweise wird mit Stimmkarten abgestimmt, die der Aktionär bei der Registrierung im Austausch zu seiner Eintrittskarte erhalten hat und die mit Hilfe einer EDV-Anlage rasch und sicher ausgewertet werden können. Bevor der Versammlungsleiter die Hauptversammlung schließen kann, hat er die Abstimmungsergebnisse zu verlesen.

Ein Notar muss die Geschehnisse auf der Hauptversammlung protokollieren und darüber ein Protokoll verfassen, welches dann veröffentlicht wird. Die Hauptversammlung muss bis 24 Uhr vollständig beendet sein, sonst sind alle Beschlüsse nichtig und die Versammlung ist zu wiederholen.

Störungen der Hauptversammlung

Insbesondere bei Hauptversammlungen, in denen unterschiedliche Aktionärsinteressen aufeinandertreffen, versuchen immer wieder kritische Aktionäre die Hauptversammlung bewusst zu stören und Fehler zu provozieren, die später bei Gericht eine Nichtigkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse zur Folge haben können.

Wird der Ton der Hauptversammlung z.B. nicht auf die Toiletten und Waschräume übertragen, so kann dies bei bestimmten Voraussetzungen alle Beschlüsse der Versammlung im Nachhinein ungültig machen. Eine andere oft beobachtete Störung ist es, dass eine kleine Gruppe von Aktionären im Rahmen der Generaldebatte solange redet und so viele Fragen stellt, dass die Hauptversammlung nicht bis Mitternacht beendet werden kann. In solchen Fällen muss die Hauptversammlung wiederholt werden. Eine weitere Möglichkeit, die Hauptversammlung zu verzögern, besteht darin, Anträge zur Geschäftsordnung zu stellen. Dies kann z.B. ein Antrag auf Abwahl des Versammlungsleiters sein oder der Antrag, über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats getrennt (Einzelentlastung) und nicht im Block abstimmen zu lassen.

Betreffen derartige Anträge nur den Ablauf der Hauptversammlung, kann ein Antrag auf Sonderprüfung eines bestimmten Geschäftsvorfalls weit über den Tag der Versammlung Auswirkungen haben. Ist der Antrag auf Sonderprüfung geschickt formuliert, so sind die Aktien von Großaktionären und/oder Vorstand und Aufsichtsrat nicht stimmberechtigt. Beschließt die Hauptversammlung eine Sonderprüfung, so kann ein externer Wirtschaftsprüfer die bestimmten Geschäftsvorfälle untersuchen und erstellt über das Ergebnis einen Prüfungsbericht, den die Aktionäre einsehen dürfen.

Über jeden Antrag dürfen die Aktionäre diskutieren und es ist ebenfalls über diese Anträge abzustimmen. Besonders erwähnenswert ist, dass jeder Aktionär – selbst mit nur einer Aktie – solche Anträge ad-hoc in der Hauptversammlung stellen darf.

Vorbereitung

Die Möglichkeiten für Aktionäre, eine Hauptversammlung erfolgreich zu stören, werden umso größer, je weniger die Gesellschaft sich im Vorfeld auf die Hauptversammlung vorbereitet hat. Eine gute Vorbereitung beginnt mit der Auswahl eines geeigneten Versammlungsorts und -termins. Auch die Begleitung der Hauptversammlung durch einen praxisnahen Rechtsanwalt mit Hauptversammlungserfahrung ist unabdingbar. Anmeldung, Registrierung und Abstimmungen sollten einem professionellen Hauptversammlungsdienstleiter übertragen werden. Last but not least muss sich der Versammlungsleiter vor der Hauptversammlung mit den möglichen Störungen der Versammlung und den geeigneten Reaktionen darauf beschäftigen.

Eine gute und umfassende Vorbereitung der Hauptversammlung in Kenntnis der „Spezialitäten“ der deutschen Hauptversammlung garantiert schon (fast) den erfolgreichen Abschluss der Versammlung. Oder wie schon ein deutsches Sprichwort weiß: „Gute Vorbereitung ist die halbe Miete.“

 

Zur Person:

Bernhard-OrlikBernhard Orlik ist Geschäftsführer des Hauptversammlungsdienstleisters Haubrok Corporate Events GmbH in München. www.haubrok-ce.de

German labor law in a nutshell

Aus E-Mag M&A China/Deutschland 2013

German labor law still has the reputation of being one of the most employee-protective labor laws in the world. But is it really that scary for investors?

Looking at the legal frameworks in Germany and China, one notices that there are many similarities between German and Chinese labor law and that the level of protection is not so different. This article cannot provide a comprehensive overview of German labor law but aims to highlight some of its most important cornerstones, which may appear surprisingly familiar to Chinese investors and can certainly be handled with good local advice.

Legislation and Case Law

In Germany, the law on individual employment contracts is provided in the German Civil Code and supplemented by a number of separate statutes, e.g. on part-time and fixed-term employment, vacation, termination protection and worker constitution. Trade union or works council agreements may also apply. In contrast with China, laws and regulations are not delegated to local labor bureaus for implementation, which avoids variances in employment laws in different regions, provinces and municipalities at the legislative level. While German case law plays an important role in labor law, which may lead to minor differences in individual cases, the German legislative and jurisdictional system offers a very high level of predictability.

Employee Termination

As with Chinese law, the German law does not allow employers to terminate an employee’s contract “at will”. In Germany, “protection against unfair dismissal” only applies if an employer employs more than 10 full-time employees and the employee was employed for more than six months. If these conditions are met, a dismissal will be considered unfair unless the employer can show that sufficient personal, conduct or business reasons exist. Unlike China, German law does not allow for termination of an employee if the employee is incompetent and remains incompetent after training or adjustment of his or her position.

In Germany, a dismissal for personal reasons in practice often comes into play in cases of illness or if the permission for foreign work expires. A dismissal for conduct generally (exemptions are rare) requires a prior warning for comparable misbehavior. A dismissal for operation reasons (e.g. a redundancy) requires inter alia a social selection process. Employers are obliged to choose those employees who will be least severely affected by the termination based on the factors of age, seniority, disability and maintenance obligations. Such termination is invalid if it is possible to maintain employment even under different conditions, e.g. reduced working time or the employee is assigned to another position.

Rechtliche Fallstricke in Deutschland

Auch steuerrechtliche Überlegungen spielen eine Rolle, so etwa die Frage, ob es für den chinesischen Investor erforderlich ist, in Deutschland Abschreibungsvolumina auf Anlagegüter zu bilden. / 税法方面的考虑也很重要,例如如何让中国投资者通过加速固定资产折旧来达到合理避税。

Aus E-Mag M&A China/Deutschland 2013

Die jüngsten Beispiele von Weichai Power und Kion bzw. Sany Heavy und Putzmeister sowie zuletzt Thielert Aircraft zeigen eines ganz deutlich – es ist keine Seltenheit mehr, dass deutsche Unternehmen von chinesischen Investoren übernommen werden. Chinesische Interessenten beteiligen sich mittlerweile regelmäßig an M&A-Deals mit deutschen Zielunternehmen.

Rekordwert chinesischer Beteiligungen

Dabei waren Kontakte bis vor wenigen Jahren noch die Ausnahme. Häufig kauften chinesische Unternehmen deutsche Firmen zu, mit denen sie bereits geschäftliche Beziehungen pflegten, sei es als Kooperationspartner oder als Zulieferer. Laut aktuellen Studien beteiligten sich private und staatliche chinesische Investoren 2012 mit rund 65,3 Mrd. USD an ausländischen Unternehmen – ein Rekordwert. Das Augenmerk liegt dabei zunehmend auf Europa. Allein in Deutschland gab es der Erhebung zufolge im vergangenen Jahr 15 M&A-Deals mit chinesischer Beteiligung, mehr als in jedem anderen europäischen Land. Für 2013 zeichnet sich ein ähnliches Investitionsniveau bereits ab.

Das ist auch nicht weiter verwunderlich. Deutschland ist ein hoch entwickeltes Land in einem stabilen Investitionsumfeld und mit einer breiten Industriebasis – das macht Deutschland zu einem idealen Investitionsstandort für chinesische Käufer. Aber nicht nur das berühmte „Made in Germany“ und die hoch entwickelten Ingenieurleistungen zeichnen Deutschland aus, vielmehr bewegt sich der Investor dort in einem sehr sicheren und stabilen Umfeld – nicht zuletzt durch das Rechtssystem. Die deutschen Gesetze haben zum Teil eine sehr lange und bedeutende Historie und besetzen die Gebiete Zivilrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, IT-Recht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vieles mehr. Auch das politische Umfeld zeigt sich den chinesischen Investoren aufgeschlossen. Anders als in Amerika müssen sie in Deutschland nicht mit massiven politischen Blockaden rechnen.

Professionelle Vorbereitung und fundiertes Wissen

Der Erfolg einer M&A-Transaktion hängt daher für chinesische Investoren in Deutschland vor allem von einer professionellen Vorbereitung und einem fundierten Wissen in allen Phasen eines komplexen Verkaufsprozesses ab. Ein professionell entworfener Letter of Intent oder ein Memorandum of Understanding machen den Weg frei für eine sich daran anschließende geordnete Akquisition. Hier gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, die unbedingt eingehalten werden müssen, um eine Akquisition nicht bereits im Vorfeld scheitern zu lassen. So war es uns bei der Beratung eines großen chinesischen Produktionsbetriebes möglich, für diesen in sehr kurzer Zeit eine deutsche Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH zu gründen, um dann mit dieser deutschen Gesellschaft in Deutschland Akquisitionen vorzunehmen. Nach weiteren Besuchen in China entstand die Idee, neben bisherigen Produkten aus dem Werkzeugmaschinenbereich auch Produkte der Solarindustrie in China zu fertigen und in Deutschland zu verkaufen. Hierbei musste neben systematischen Fragen entschieden werden, ob man weitere Unternehmen als Gesellschaft hinzuerwarb (Share Deal) oder die für den Investor nützlichen Unternehmensteile (Asset Deal) herauskaufte.