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Li Keqiang bekräftigt Reformkurs

In seiner Rede auf dem diesjährigen Boao-Forum, dem asiatisch-pazifischen Pendant zum Weltwirtschaftsforum in Davos, versprach der chinesische Premierminister Li Keqiang eine Fortführung des wirtschaftlichen Reform- und Öffnungskurses seines Landes. Jüngst waren angesichts wieder zunehmender Zentralisierungstendenzen und der scharfen Auseinandersetzungen im Handelsstreit mit den USA gewisse Zweifel an dem chinesischen Reformwillen aufgekommen. Diesen widersprach Li auf der südchinesischen Insel Hainan deutlich.

Aktuell werde das „Gesetz für auswärtige Investitionen“ ausgearbeitet, welches Rechtssicherheit und grundlegende Standards und Garantien für ausländische Investitionen verspricht. Zum 1. Januar 2020 sollen die neuen Regeln implementiert sein. China sehe aus- und inländische Unternehmen als gleichberechtigt an und werde konsequent die legitimen Rechte und Interessen alles Unternehmen schützen. Dabei betonte Li die besondere Bedeutung des Schutzes von geistigem Eigentum. Zudem stellte er deutliche Steuersenkungen in Aussicht sowie eine allgemeine Deregulierung um private Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, zu stärken.

Im Zuge seiner aktuellen Europareise sowie des heutigen Gipfeltreffens in Brüssel bekräftigte der Premierminister die Position seines Landes in einem Gastbeitrag im Handelsblatt. Darin erinnert Li allerdings auch daran, dass China trotz aller Erfolge immer noch ein Entwicklungsland sei. Insofern wünsche er sich mehr Geduld, wenn Reformen und Öffnung nicht immer so schnell umgesetzt werden könnten, wie sich mancher westlicher Partner das erhoffen würde.

Nichtsdestotrotz werde China weiterhin und kontinuierlich die Marktzugänge für ausländische Investoren lockern und insbesondere die Öffnung des Finanzsektors weiter vorantreiben. Mit der aktuellen regulatorischen Situation der chinesischen Finanz- und insbesondere Aktienmärkte befasst sich auch die Titelstory „Extremes Wachstum, strenge Kontrolle, vorsichtige Öffnung“ unserer aktuellen Heftausgabe.

Deutsch-Chinesische Partnerschaft zur Entwicklung von Zelltherapien gegründet

Roivant Sciences und Sinovant Sciences gründen unter Beteiligung der Medigene AG Cytovant Sciences in Hong Kong.

Cytovant soll sich künftig auf die Entwicklung innovativer Zelltherapien insbesondere für den ostasiatischen Markt konzentrieren. Dafür schloss Cytovant mehrere Lizenzvereinbarungen mit der Medigene AG ab. Unter anderem erteilte das deutsche Immunonkologie-Unternehmen mit Sitz in Martinsried exklusive Entwicklungs-, Herstellungs- und Vermarktungsrechte an sich im Entwicklungsstadium befindlichen T-Zellrezeptoren für die Regionen China, Korea und Japan.

Im Gegenzug erhält Medigene eine Einmalzahlung in Höhe von 10 Mio. USD sowie Zahlungen im Falle des Erreichens bestimmter Meilensteine hinsichtlich der Entwicklung, Zulassung und Vermarktung entsprechender Präparate. Diese Zahlungen können insgesamt bis zu 1 Mrd. USD betragen. Zudem hat Medigene Anspruch auf eine Beteiligung am Nettoumsatz der Produkte in den betreffenden Regionen in Höhe eines niedrigen zweistelligen Prozentsatzes. Darüber hinaus wird Cytovant alle bei Medigene im Rahmen der Kooperation anfallenden Forschungs- und Entwicklungskosten erstatten.

Als neuer Präsident und wissenschaftlicher Leiter von Cytovant wurde Dr. John Xu berufen. Xu bekleidete diese Positionen zuvor bei Mab-Legend Biotech, einem Shanghai ansässigen Unternehmen, das sich auf die Entdeckung bzw. Entwicklung von Antikörpern spezialisiert hat. Weitere berufliche Stationen Xus waren die Shanghai Benemae Pharmaceutical Corporation und GlaxoSmithKlein China. Er hat an der Universität Peking studiert und an der Havard University in Molekularbiologie promoviert.

 

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Smart goes China

Gemeinsam mit seinem chinesischen Großaktionär Geely wird die Daimler AG ein Joint Venture zur künftigen Produktion des Kleinwagens Smart gründen. Das gab der Konzern am vergangenen Donnerstag (28. März 2019) nach Unterzeichnung der entsprechenden Verträge bekannt. Die gemeinsame Unternehmung soll bis Ende des Jahres ins Leben gerufen werden. Der sechsköpfige Aufsichtsrat wird zu gleichen Teilen von Geely und Daimler besetzt werden.

Mit dem Joint Venture beendet Daimler, das mit dem Smart zwar eine wertvolle Marke allerdings ohne finanziellen Erfolg schuf, nicht nur die europäische Produktionsgeschichte des Kleinstwagens, sondern auch seine Zeit als Verbrenner. Die nächste Generation des Smart, geplantes Erscheinungsjahr 2022, wird allein in China gefertigt werden und zwar ausschließlich als E-Auto. Dabei wird die Produktpalette ausgeweitet: Künftig soll es den Smart auch im B-Segment, also auch als Kleinwagen geben. Das Design wird dabei weiterhin aus Stuttgart stammen, aber für die Entwicklung ist künftig der chinesische Partner verantwortlich.

Mit dem Joint Venture landet Geely-Chef, Li Shufu, den nächsten Coup. Im vergangenen Jahr wurde der aus Taizhou stammende Li größter Einzelaktionär der Daimler AG. Bereits im Jahr 2010 sorgte  Geely für Schlagzeilen, als das Unternehmen den ehemals schwedischen Autohersteller Volvo von Ford übernahm.

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Aktien-Update: Grammer AG

Aktien-Update: Grammer AG
Bildquelle: Adobe Stock; © alexugalek

Die Grammer AG (akt. Kurs 34,00 EUR, WKN 589540) hat in einem ereignisreichen Geschäftsjahr ein Umsatzwachstum von 4,2 % auf 1,86 Mrd. EUR verzeichnet. Ein Treiber dieser Entwicklung war das Nutzfahrzeuggeschäft, das um 11% auf 600 Mio. EUR wuchs und einen Großteil dazu beitrug, das operative EBIT um 13% auf 53,5 Mio. EUR zu steigern. Weniger gut lief das PKW-Zulieferergeschäft, das insbesondere unter der Nachfrageschwäche im Inland und Europa litt.

Mit der Übernahme des US-amerikanischen Automobilzulieferers Toledo Molding & Die, Inc. ist der zweite Treiber der Umsatzausweitung zu nennen. Damit setzte Grammer im Berichtsjahr die Ankündigung des gezielten Erwerbs zusätzlichen Prozess-Know-Hows und der Kapazitätserweiterung in den USA um und baute die Präsenz in der NAFTA-Region weiter aus.

Doch diese Akquisition konnte nicht verhindern, dass das Konzernergebnis um 28% auf 23,2 Mio. EUR sank. Neben der Nachfrageschwäche seien dafür Sonderbelastungen wie die Übernahmekosten durch den chinesischen Zulieferer Ningbo Jifeng und die Kosten für das Ausscheiden der ehemaligen Vorstände verantwortlich, heißt es in der Mitteilung. Das Management schlägt daher eine angepasste Dividende von 0,75 EUR je Aktie vor, nach 1,25 EUR im Vorjahr. Auf Basis des Konzernergebnisses je Aktie von 1,90 EUR (Vj. 2,67 EUR) entspricht das einer Ausschüttungsquote von 39%.

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SI-Kommentar:  Der in Amberg beheimatete Autozulieferer kündigt an, das Umsatzwachstum 2019 zu beschleunigen. Für 2019 plant Grammer mit einem Konzernumsatz von mehr als 2,1 Mrd. EUR, also einem Plus von 13%. EBIT und Ergebnis sollen deutlich stärker steigen – wenn Sonderbelastungen ausbleiben.

Positiv auf den Auftragseingang habe sich die Stabilisierung der Aktionärsstruktur ausgewirkt. Nach dem erfolgreichen Übernahmeangebot hält der Mehrheitsaktionär Ningbo Jifeng mit seinen verbundenen Unternehmen nunmehr 84,2% an der Grammer AG. Im Rahmen einer Investorenvereinbarung seien weitreichende Regelungen für die geplante operative Zusammenarbeit vereinbart.

An der Börse wurden die Zahlen positiv aufgenommen. Nach Lage der Dinge eignet sich Grammer nunmehr aber insbesondere für Investoren, die sich auf Sondersituationen spezialisiert haben, da derzeit davon auszugehen ist, dass Jifeng eher die Anteile aufstocken will, statt den Freefloat zu erhöhen.

 

Dieser Artikel ist zuerst auf SmartInvestor.de erschienen.

Atomico, Cherry Ventures und Baidu Ventures beteiligen sich an Automation Hero

Quelle: Adobe Stock; © s_l

Automation Hero ist eine intelligente Plattform für die Prozessoptimierung in großen Unternehmen. Hinter dem Start-up mit Sitz in San Francisco steht Datameer-Gründer Stefan Groschupf. Sein neues Geschäftsmodell basiert auf künstlicher Intelligenz (KI) und soll Mitarbeitern alltägliche und repetitive Aufgaben abnehmen. In der aktuellen Finanzierungsrunde sammelt die Firma 14,5 Mio. USD ein. Atomico ist Lead-Investor. Außerdem beteiligen sich die bestehenden Geldgeber Cherry Ventures aus Berlin sowie die chinesische Baidu Ventures erneut.

Die Automation Hero, Inc. will den Markt für robotergesteuerte Prozessautomatisierung (RPA) verändern. RPA-Technologie wurde vor über einem Jahrzehnt entwickelt. Sie ist darauf limitiert, simple und repetitive Klick-Roboter zu automatisieren. Datenintegration, Processing und Machine Learning sind bloße Anhängsel. Heutigen IT-Umgebungen sind die Lösungen nicht mehr gewachsen. Hier setzt die Software von Automation Hero an. Die intelligente Plattform für Prozessoptimierung verknüpft Klick-Roboter, strukturierte und unstrukturierte Datenquellen, Deep Learning und Data Processing sowie menschliche Arbeitskraft. Basierend auf diesem KI-Ansatz soll ein skalierbares, dezentrales und smartes Geflecht entstehen. Hinter dem Unternehmen mit Sitz in San Francisco steht Datameer-Gründer Stefan Groschupf: „Automatisierung ist das Erfolgsrezept im Bereich KI für Unternehmen. Mit unserer Erfahrung haben wir eine unternehmensfertige KI-Automatisierungsplattform von Grund auf gebaut.“ Drei Use Cases hat die Lösung primär: Zeitintensive manuelle Aufgaben, die sich ständig wiederholen, übernehmen, häufige Kundenanfragen automatisieren und Mitarbeiter bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Gestartet ist das Unternehmen als Sales Hero – der Vertrieb stand im Fokus. Heute heißt die Firma Automation Hero: weitere Unternehmensbereiche sollen Hilfe bekommen.

Plattform für Prozessoptimierung soll weiter wachsen

Diese Ausweitung des Geschäftsmodells seiner Plattform für Prozessoptimierung kann Groschupf mit Hilfe einer Finanzierung angehen: Sein Start-up sichert sich 14,5 Mio. USD. Die Atomico (UK) Partners LLP ist Lead-Investor. Außerdem beteiligen sich bestehende Geldgeber erneut: Die Berliner Cherry Ventures Management GmbH sowie die chinesische Baidu Ventures steuern frische Mittel bei. Atomico engagiert sich ab der Series A in Tech-Gründungen. Unter anderem hat die Beteiligungsgesellschaft im Dezember 2018 in Graphcore investiert. Der Chiphersteller sammelte insgesamt 200 Mio. USD ein.

Automation Hero Inc., San Francisco (USA)
Tätigkeitsfeld: Software

Investoren: Atomico (UK) Partners LLP, Cherry Ventures Management GmbH, Baidu Ventures
Volumen: 14,5 Mio. USD (2. Finanzierungsrunde)

Dieser Artikel ist zuerst auf VC-Magazin.de erschienen.

Abu Dhabis Staatsfonds investiert in Wefox Group

Quelle: Adobe Stock; © Philip Steury

Die Wefox Group bietet einen digitalen Marktplatz für Versicherungen an. Das Berliner Insurtech verbindet über das Portal Versicherungskonzerne, Makler und Kunden. Zudem ist mit One ein eigener digitaler Versicherer für Hausrat und Haftpflicht im Portfolio der Unternehmensgruppe. Dritter Baustein des Geschäftsmodells ist eine Vertriebsplattform. In der Series B erhält Wefox eine Finanzierung in Höhe von 125 Mio. USD. Die Mubadala Investment Company, Staatsfonds von Abu Dhabi, führt die Runde an – das Kapital stammt aus dem neu aufgelegten European Ventures Fund. Zudem steigt mit Creditease ein chinesisches Fintech bei den Berlinern ein. Außerdem investiert die US-Bank Goldman Sachs. Weitere Mittel steuern bestehende Geldgeber bei: Horizon Ventures, Idinvest Partners, Seedcamp, Speedinvest und Target Global sind erneut an Bord.

Die Wefox Germany GmbH bietet einen digitalen Marktplatz für die Versicherungsbranche an. Makler, Kunden und Versicherer sollen über das Portal verbunden werden. Verbraucher haben laut dem Insurtech über eine App die Möglichkeit, den passenden Schutz zu finden, diesen fortlaufend zu verwalten und individuelle Beratung zu bekommen. Versicherungsmakler sollen über die Plattform ihren Arbeitsalltag effizient organisieren können. Administrative Aufgaben sollen übernommen werden – im Idealfall bleibt mehr Zeit für die Kundenberatung. Versicherer haben über Wefox die Option, ihr Angebot zu digitalisieren. Sie werden als Partner eingebunden. Im Portfolio haben die Berliner zudem einen eigenen Erstversicherer: One beschränkt sich aktuell auf Hausrat und Haftpflicht, weitere Felder sollen folgen. Dritter Baustein der Firma ist eine Vertriebsplattform. Langfristig soll das Portal Daten verschiedener Versicherer und von Verbrauchern sammeln und über künstliche Intelligenz verknüpfen – individualisierte Angebote sind das Ziel.

Insurtech will in den asiatischen Markt expandieren

Außerdem will das Insurtech expandieren: der asiatische Markt ist im Fokus. Dieses Vorhaben kann die Wefox Group jetzt mit Hilfe einer Series B-Finanzierung vorantreiben. Das Start-up sichert sich 125 Mio. USD. Lead-Investor ist der Staatsfonds von Abu Dhabi: Die Mubadala Development Company PJSC beteiligt sich erstmals über ihren neu aufgelegten European Ventures Fund. Zudem steigt das chinesische Fintech CreditEase Corp. ein. Außerdem engagiert sich die US-Investmentbank The Goldman Sachs Group, Inc. Bestehende Geldgeber steuern ebenfalls frische Mittel bei – darunter die Speedinvest GmbH, die Seedcamp Investment Management LLP, die Target Global Verwaltung GmbH, die Idinvest Partners SA oder die Horizons Ventures Limited. Eine Partnerschaft mit Softbank soll zunächst Zugang zum japanischen Markt schaffen, mit Unterstützung von Creditease steht im Anschluss China auf dem Plan.

Auf Fintech folgt Insurtech

Insurtechs erfreuen sich zunehmender Beliebtheit bei Investoren. Sie schaffen Geschäftsmodelle, die einen bisher weitgehend analogen Markt digitalisieren können und schließen damit an den Erfolg von Fintechs an. Diese digitalisieren seit Jahren mit finanzieller Unterstützung großer Investoren und mitunter auch über Partnerschaften mit Etablierten die Bankenbranche. Beispiels ist N26: Im Januar hat das Fintech 300 Mio. USD eingesammelt und ist in den Club der Unicorns aufgestiegen. Insurtechs schaffen ähnlichen Mehrwert. Die Start-ups geben Versicherungen die Option, über Innovation von außen das eigene Geschäft zu modernisieren. Darauf reagieren nicht nur Finanzinvestoren sondern auch große Corporates mit zunehmendem Engagement: Zum Beispiel die Allianz. Der Konzern hat im Februar das Volumen seines Venture Capital-Arms Allianz X auf 1 Mrd. EUR aufgestockt.

Wefox Germany GmbH, Berlin
Tätigkeitsfeld: Insurtech
Investoren: u. a. Mubadala Development Company PJSC, CreditEase Corp., The Goldman Sachs Group, Inc., Speedinvest GmbH, Seedcamp Investment Management LLP, Target Global Verwaltung GmbH, Idinvest Partners SA, Horizons Ventures Limited
Volumen: 125 Mio. USD (3. Finanzierungsrunde)

Dieser Artikel ist zuerst auf VC-Magazin.de erschienen.

Entsendungen nach China planen

In China sind die Anforderungen bei der Sozialversicherung sowie die Voraussetzungen für Arbeitserlaubnis und Arbeits- bzw. Aufenthaltsgenehmigung sehr streng. Der folgende Beitrag zeigt die verschiedenen Varianten auf und benennt die rechtliche Besonderheiten in China, die es zu beachten gilt.

Für viele Unternehmen und vor allem auch für deren Mitarbeiter sind bei befristeten beruflichen Tätigkeiten in China komplexe arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Die Anforderungen bei der Sozialversicherung und die Voraussetzungen für die Arbeitserlaubnis (notificationletterofforeigner‘sworkpermit) sowie die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung (workpermitandresidencepermit) sind streng geregelt. Deren Missachtung führt leicht zu erheblichen negativen Konsequenzen.

Drei unterschiedliche Arbeitsaufenthalte in China

Bei Arbeitsaufenthalten in China sind grundsätzlich drei Möglichkeiten zu unterscheiden:
• Geschäftsreise
• Entsendung
• Nichtentsendung

Geschäftsreise
• nicht länger als drei Monate
• in der Regel mit Geschäftsvisum
• keine Arbeitserlaubnis notwendig
• Lebensmittelpunkt Deutschland

Entsendung
• länger als drei Monate
• von vornherein befristete Dauer bis zu 48 Monaten (verlängerbar auf 5 Jahre)
• auf Weisung und Rechnung des deutschen Arbeitgebers

Nichtentsendung
• ebenfalls mit befristeter Dauer
• auf Weisung des deutschen Arbeitgebers
• jedoch wird das Gehalt entweder unmittelbar oder mittelbar durch Weiterberechnung vom chinesischen Unternehmen getragen

Bei der Geschäftsreise sind nicht viele Bedingungen zu beachten. Es muss ein gültiges Visum, in der Regel ein Geschäftsvisum, vorhanden sein. Wird die maximal mögliche Dauer von drei Monaten bei einer Geschäftsreise überschritten, drohen dem Geschäftsreisenden in der Regel hohe und empfindliche Strafen. Bemerkt wird die Überschreitung spätestens bei der Ausreise während der Passkontrolle am Flughafen. Eine Arbeitserlaubnis ist jedoch nicht nötig.

Antragsprozess für eine Arbeits-und Aufenthaltsgenehmigung

Es gibt in der Regel zwei Möglichkeiten, eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung Expats – Fachkräfte, die vorübergehend an eine ausländische Zweigstelle entsendet werden – zu beantragen.

Möglichkeit 1: Antrag in Deutschland, geeignet für deutsche Expats, die sich in Deutschland befinden
• Beantragung einer Arbeitserlaubnis in China
• Beantragung eines Arbeitsvisums (Z-Visum) in Deutschland
• Einreise mit Z-Visum nach China
• Beantragung der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in China

Möglichkeit 2: Antrag in China, geeignet für deutsche Expats, die sich bereits in China befinden
• Einreise mit dem Geschäftsvisum (M-Visum) nach China
• ärztliche Untersuchung und Anmeldung bei der örtlichen Polizei
• Beantragung einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung
• Beantragung der Arbeits-und Aufenthaltsgenehmigung in China

Für die Beantragung der Arbeitserlaubnis muss in der Regel der Bildungsabschluss sowie ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis von der chinesischen Botschaft beglaubigt werden. Außerdem sind eine Wohnungsanmeldung in China und eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Voraussetzung sind in der Regel besondere Fachkenntnisse und in Deutschland erworbene einschlägige Berufserfahrungen. Für deutsche Experten, die nicht studiert haben oder über 60 Jahre alt sind, muss in der Praxis vorab eine Sondergenehmigung beantragt werden, was einen großen zeitlichen Aufwand erfordert. Nach deren Genehmigung folgt die Arbeitserlaubnis sowie die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung.
Deutsche Expats werden durch ein Punktesystem, dem „point-basedclassificationsystem“, stufenweise bewertet und je nach Ausbildung, Alter, Gehaltsniveau und einschlägiger Berufserfahrung in Gruppen unterteilt. Die Regierung zielt darauf ab, Talentierte zu fördern, Qualifizierte zu kontrollieren und Ungelernte zu beschränken.

Gestaltung der Arbeitsverträge

Für deutsche Arbeitnehmer in China bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten, was die Gestaltung von Arbeitsverträgen anbelangt:
• Entsendungsvertrag mit dem deutschen Mutterunternehmen oder
• lokaler chinesischer Arbeitsvertrag
An und für sich ist die Regelung klar: Wird eine echte Entsendung vorgenommen, also auf Weisung und auf Rechnung der deutschen Muttergesellschaft, reicht ein Entsendungsvertrag zwischen dem deutschen Mutterhaus, dem Arbeitnehmer und der chinesischen Tochtergesellschaft, der klar den Einsatzbereich und die Kompetenzen des entsandten Mitarbeiters regelt. In der konkreten Praxis in China tun sich jedoch ganz andere Schwierigkeiten auf: In vielen chinesischen Städten, so auch in Beijing und Tianjin, wird der reine Entsendungsvertrag häufig nicht als ausreichend angesehen. Die Probleme entstehen bei der Beantragung der chinesischen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung. Der Antragsteller wird häufig von den lokalen chinesischen Behörden dazu gedrängt, neben dem Entsendungsvertrag vor allem einen lokalen chinesischen Arbeitsvertrag vorzulegen.
Die deutschen Arbeitgeber müssen daher darauf achten, dass bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses auch beide Verträge berücksichtigt werden. Auf den lokalen chinesischen Vertrag ist alleine das chinesische Arbeitsrecht anwendbar. Wir empfehlen daher dringend, diese Verträge von einem chinesischen Rechtsanwalt gestalten oder zumindest prüfen zu lassen.

Bei der Erstellung des Entsendungsvertrags ist Folgendes zu beachten:
• Vergütungspaket (Grundgehalt, Bonus, Auslandszulagen etc.)
• Werden die Zulagen (auch teilweise) von der chinesischen Tochter getragen?
• Sind die Kosten für die chinesische Tochter steuerlich absetzbar?

Ein weiteres Problem entsteht bei der Entsendung von Mitarbeitern für das deutsche Mutterunternehmen häufig dadurch, dass sie damit (ungewollt) eine Dienstleistungsbetriebsstätte gründen. Aus Sicht des chinesischen Finanzamtes gründet die deutsche Muttergesellschaft (neben ihrer Tochtergesellschaft in China) durch die Entsendung von Mitarbeitern eine eigene Betriebsstätte in China. Dies bedeutet, dass weiterbelastete Servicegebühren von der deutschen Muttergesellschaft an das chinesische Tochterunternehmen einer zusätzlichen Quellensteuer unterliegen.
Zu beachten ist, dass eine Mitarbeiter-Betriebsstätte in China nur bei einer Weiterbelastung von der deutschen Muttergesellschaft an die chinesische Tochtergesellschaft besteht. Um das Risiko einer Mitarbeiter-Betriebsstätte zu verringern, sollte keine Weiterbelastung von der deutschen Muttergesellschaft an die chinesische Tochtergesellschaft stattfinden. Ein chinesischer Arbeitsvertrag und die Arbeitsgenehmigung (workpermit) sollten vorhanden sein und zusätzlich sollte die Einkommenssteuer (IIT: individual incometax) in China abgeführt werden.
Das Betriebsstättenrisiko kann deutlich verringert werden, wenn keine Entsendung stattfindet, sondern ein deutscher Expat bei der chinesischen Tochter direkt angestellt wird. Es wird dabei kein Entsendungsvertrag abgeschlossen, es besteht nur der chinesische Arbeitsvertrag. Hier wird empfohlen, den Vertrag nach drei Jahren mit dem deutschen Expat neu zu verhandeln.

Regelungen zur Sozialversicherung

Deutschland hat mit China ein Abkommen über die Sozialversicherung geschlossen. Dieses Abkommen bezieht sich aber nur auf die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Krankenversicherung, Unfallversicherung und Mutterschutzversicherung müssen in China zusätzlich bezahlt werden. Auch die Mitarbeiter, die eine internationale Krankenversicherung haben, müssen in China trotzdem die Krankenversicherung zahlen, da die internationale Krankenversicherung nur als eine Zusatzversicherung gesehen wird und somit nicht als gesetzliche Krankenversicherung gilt. Um eine Doppelbezahlung der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung in China zu vermeiden, sollte eine Bescheinigung gemäß chinesisch-deutschem Abkommen über die Sozialversicherung von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin ausgestellt werden.

Steuerpflicht des Entsendeten

Bei einer Tätigkeit von mehr als 183 Tagen wird das chinesische Einkommen des deutschen Arbeitnehmers auch in China mit der Individual Income Tax (IIT) besteuert.
Grundgehalt, 13. Monatsgehalt, Auslandszulagen sowie verschiedene Formen von Bonuszahlungen und Prämien in China sind steuerpflichtig. Falls die Spesen in der Lohnabrechnung stehen, sind sie, im Unterschied zu Deutschland, in China ebenfalls steuerpflichtig.
Auch Zulagen und Zuschüsse, die monatlich oder regelmäßig an den deutschen Expat gezahlt werden, gelten als Gehaltseinnahmen, die dem IIT unterliegen.

Fazit

Auf keinen Fall dürfen Mitarbeiter ungeplant und ohne genaue vorherige Abstimmung nach China entsendet und dort tätig werden. Bei dabei unterlaufenen Fehlern drohen gravierende Konsequenzen bis hin zu empfindlichen Strafen. Damit Unternehmer alles unter Kontrolle behalten, muss der Einsatz der Mitarbeiter im Ausland vorab gründlich und systematisch geplant werden.

bdp ist ein langjährig erfolgreiches agierendes Beratungsunternehmen für den Mittelstand und ist in Deutschland mit Büros in Berlin, Hamburg und Frankfurt/Main sowie eigenen Büros in Tianjin, Shanghai und Qingdao vertreten: Mit Guanxi bietet bdp das wichtige Netzwerk der Beziehungen zu Banken, Verwaltung und Unternehmen.

 

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Chinas langer Marsch an die Weltspitze

Chinas wirtschaftlicher Aufstieg erscheint unaufhaltsam. Das weckt im Westen viele Ängste. Doch die Strategien im Umgang mit China sind sehr verschieden. Wie kann man am besten mit dem Reich der Mitte umgehen, und welche Strategie verfolgt Peking?

Gewinner der Globalisierung
China gehört zu den Hauptprofiteuren der Globalisierung. In den vergangenen zwölf Jahren hat sich Chinas Außenhandel mehr als verzehnfacht. 2017 exportierte China Waren im Wert von 2,1 Bio. USD und lag damit auf dem ersten Platz weltweit. China ist nach den USA die größte Volkswirtschaft der Welt, gerechnet nach Kaufkraftparität hat China die USA bereits 2016 als größte Wirtschaftsnation abgelöst. Unvorstellbar erscheint heutzutage, dass noch Anfang der 1960er-Jahre Millionen Menschen in China verhungerten.

China geht bei der Absicherung seiner wirtschaftlichen Expansion sehr gezielt vor. Die neue Seidenstraße, die in der deutschen Presse viel Beachtung gefunden hat, wird im Chinas ökonomische Vormachtstellung im eurasischen Raum langfristig sichern. Allerdings ist das Projekt von einigen politischen Unsicherheiten begleitet. Verschiedene Transitländer der Seidenstraße wie Pakistan, der Iran oder die Staaten Zentralasiens sind politisch nicht stabil. Mit dem Programm China 2025 will Peking die Modernisierung des Landes im Hightechsektor vorantreiben. Seit einiger Zeit schweigen die Staatsmedien aber über dieses Projekt – möglicherweise, um Ängste im Westen zu zerstreuen.

Chinesisches Banking
Weit weniger als die neue Seidenstraße wurde in der deutschen Öffentlichkeit die Gründung der Asiatischen Infrastrukturinvestmentbank (AIIB) beachtet. Dabei spielt diese eine entscheidende Rolle bei der Förderung der chinesischen Exportaktivitäten weltweit. Die AIIB wurde auf Initiative Chinas gegründet, um ein Gegengewicht zu dem von den USA dominierten Internationalen Währungsfonds und der Weltbank zu schaffen. 57 Länder haben sich an der Gründung der AIIB beteiligt, darunter auch Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. Die AIIB finanziert Infrastrukturprojekte in ganz Asien.

Vor der Gründung der AIIB hatte China versucht, die Weltbank und den Internationalen Währungsfonds zu reformieren. China wollte den Schwellenländern mehr Einfluss verschaffen, wobei natürlich nicht zuletzt China selbst davon profitiert hätte. Der Widerstand aus den USA gegen diese Änderungen hatte bei der chinesischen Führung zur Auffassung geführt, dass es zur Durchsetzung chinesischer Interessen notwendig sei, mitunter ohne oder sogar gegen Washington zu handeln.

Chinas Vormarsch in Afrika
Auch bei seinen Investitionen in Afrika und Lateinamerika geht China sehr planmäßig vor. In den afrikanischen Ländern ist China bereits jetzt der wichtigste ausländische Investor. Die chinesischen Investitionen sind größer als die der drei ehemaligen Kolonialmächte Frankreich, England und Deutschland zusammen. Bei dem Engagement Chinas in Afrika überwiegt das Interesse an Rohstoffen. Sehr aktiv ist China bei Infrastrukturprojekten wie dem Straßenbau. Vielen afrikanischen Staatschefs gelten die Chinesen als besonders attraktiver Partner, da sie weniger strenge Anforderungen an die Erfüllung von Menschenrechts- und Umweltstandards stellen als die Europäer. Auch für wichtige lateinamerikanische Staaten wie Brasilien und Argentinien ist China seit einigen Jahren als Handelspartner bedeutender als die USA. Dass China nun auch in Lateinamerika, mitunter als „Hinterhof“ der USA bezeichnet, wirtschaftlich so expandiert, hat in Washington die Ängste vor China weiter verstärkt.

Wachsender Einfluss in Osteuropa
In Osteuropa ist China ebenfalls zum führenden internationalen Investor aufgestiegen. Beispielsweise plant China den Ausbau der Schienenstrecke zwischen Belgrad und Budapest. Diese soll Teil eines Verkehrskorridors zwischen Griechenland und Mitteleuropa werden. Dazu passt, dass China auch in Griechenland massiv investiert: So befindet sich der Hafen von Piräus seit 2016 weitgehend unter chinesischer Kontrolle. Der Hafen wird massiv ausgebaut und soll zukünftig Anlaufpunkt für den Transport von Gütern nach Zentraleuropa sein. Piräus gehört nun zu den acht größten Häfen Europas mit einer starken Zunahme beim Containerumschlag.

Serbien und Griechenland, die beide mit wirtschaftlichen Problemen kämpfen, haben die chinesischen Investitionen sehr begrüßt. Die griechische Regierung hat zudem in der EU mehrfach kritische Beschlüsse gegen China verhindert. Zum Beispiel blockierten die Griechen im Sommer 2017 eine Resolution der EU gegen Menschenrechtsverletzungen in China. Auch Ungarn und Tschechien, in die besonders viele chinesische Investitionen fließen, unterstellen einige andere EU-Staaten, einem starken chinesischen Einfluss zu unterliegen. So behauptete die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung 2017 in einer Analyse, dass „China immer größeren Einfluss auf Kernbereiche von Wirtschaft und Infrastruktur Tschechiens“ ausübt. China habe besonders im tschechischen Mediensektor investiert, darunter in Medien, die dem „chinafreundlichen“ tschechischen Präsidenten Miloš Zeman nahestehen.

Russland hat in den letzten Jahren ebenfalls seine Zusammenarbeit mit China intensiviert. Bereits vor einigen Jahren betonte Putin: „Das Wachstum der chinesischen Wirtschaft birgt die Chance, ‚chinesischen Wind‘ in den Segeln unserer Wirtschaft einzufangen.“ Im Energiesektor treiben beide Länder ihre Kooperation immer weiter voran. Mit dem Bau von Pipelines nach China versucht Russland, sich vom europäischen Markt unabhängiger zu machen. Allerdings gibt es in Russland auch Ängste vor einem zu starken China, insbesondere in Hinblick auf den wachsenden ökonomischen Einfluss Chinas in Sibirien.

Widerstände in der EU
In Westeuropa und Deutschland ist der Widerstand gegen die wirtschaftliche Expansion Chinas in den letzten zwei Jahren deutlich gewachsen. So warnte der frühere deutsche Außenminister Sigmar Gabriel 2017 in einer Rede in Paris: „Wenn es uns nicht gelingt, eine eigene Strategie mit Blick auf China zu entwickeln, dann wird es China gelingen, Europa zu spalten.“ Gabriel sah vor allem beim chinesischen Kooperationsabkommen mit 16 Staaten in Ost- und Südosteuropa einen wachsenden chinesischen Einfluss auf Politik und Wirtschaft in Europa.

Auch auf wirtschaftlicher Ebene versucht die EU, den Vormarsch Chinas einzuhegen. So haben neue EU-Richtlinien Ende 2017 China weiter den Status einer Marktwirtschaft verweigert. Dadurch kann die EU Handelsbeschränkungen gegen chinesische Produkte erlassen, die durch Subventionen der Regierung gefördert werden. 2017 führte die EU über 100 „Anti-Dumping-Verfahren“ gegen chinesische Produzenten durch.

Der chinesisch-amerikanische Konflikt
Die Handelsbeschränkungen stehen im Gegensatz zur Politik Deutschlands und der EU, China als einen Verbündeten im Kampf gegen den weltweit stärker werdenden Protektionismus zu sehen. Diese Zusammenarbeit richtet sich besonders gegen die protektionistische Wirtschaftspolitik der US-Regierung. Der chinesische Staatschef, Xi Jinping, unterstrich Anfang 2018, dass „China sich zum globalen Freihandel bekennt“. Insbesondere gegenüber der EU und Deutschland lässt Xi keine Gelegenheit aus, dies zu betonen, und er versucht, sich damit positiv von Trumps America-first-Politik abzuheben.

Schon im Wahlkampf hatte Trump besonders die Handelsdefizite der USA mit China und Deutschland kritisiert. Dabei scheint Trump nicht nur chinesische Exporte in die USA reduzieren zu wollen und „amerikanische Arbeitsplätze zu schützen“. Letztendlich versucht Trump, China auch wirtschaftlich zu schwächen, um so die chinesische Expansion einhegen zu können.

Der Handelsstreit zwischen den USA und China ist im Sommer 2018 mit der Verhängung von Strafzöllen der USA gegen China eskaliert. Im September 2018 wurden die Zölle von der amerikanischen Regierung massiv ausgeweitet. Nun sind chinesische Exporte im Wert von 200 Mrd. USD betroffen. Das ist die knappe Hälfte aller chinesischen Exporte in die USA. Ende 2018 nahmen China und die USA ihre Handelsgespräche jedoch wieder auf.

Die flexible Strategie Pekings
Es ist noch nicht abzusehen, ob die derzeitigen Gespräche eine Abschaffung der Strafzölle bewirken können. Bis zum März haben sich China und die USA eine Pause in ihrem Zollstreit gegönnt, nun verhandeln sie. Auffällig ist, dass China flexibler agiert als die USA. So hatte China die Zölle auf Importautos aus den USA von 15% auf 40% erhöht. Im Dezember 2018 setzte die chinesische Regierung jedoch die Zölle für drei Monate aus. Ebenso setzte China seinen Boykott gegen Sojaimporte aus den USA aus. Auch diese Maßnahme soll offensichtlich für eine bessere Atmosphäre bei den Handelsgesprächen sorgen. Gleichzeitig signalisiert Peking jedoch den USA immer wieder, dass man durchaus zu harten Gegenmaßnahmen bei neuen amerikanischen Sanktionen bereit ist. Die chinesischen Sanktionen waren bisher, anders als die amerikanischen Strafzölle, keine Rundumschläge, sondern sehr gezielt. So traf der Bann gegen amerikanisches Soja die Farmer, die zu den treuesten Wählern Trumps gehören. Für die Farmer war der Einfuhrstopp ein harter Schlag, da China für sie der wichtigste Absatzmarkt weltweit ist.

Peking hat im Handelsstreit einen grundsätzlichen Nachteil: Die chinesischen Exporte in die USA sind wesentlich größer als die amerikanischen nach China. Die chinesische Regierung ist sich dieses Nachteils bewusst und reagiert darauf mit einer flexiblen Strategie. Das gibt China etwas Zeit, andere internationale Exportmärkte zu entwickeln und gleichzeitig den chinesischen Binnenkonsum anzukurbeln, um die fatale Exportabhängigkeit des Landes zu verringern.

Die gestärkte Rolle der Partei
Der Handelskonflikt wird in Peking als Versuch der USA gesehen, China am weiteren Aufstieg zu hindern. Die Führung der Kommunistischen Partei nutzt die Frontstellung der USA dazu, die Bevölkerung gegen den äußeren Feind zu mobilisieren. Es ist vermutlich kein Zufall, dass die Regierung nun härter gegen vermeintliche Kritiker und Oppositionelle vorgeht, beispielsweise in der mehrheitlich muslimischen Provinz Xinjiang.

Letztendlich stärkt Washington mit seiner Blockadepolitik eher die Machthaber in Peking. Zudem wird die selbst verordnete wirtschaftliche Isolation der USA langfristig auch zu einer Belastung für die amerikanische Exportwirtschaft werden. Wer sich dem internationalen Wettbewerb verweigert, verliert im Kampf um Innovationen.

Im Vergleich dazu erscheint die deutsche Position gegenüber China intelligenter und durchdachter: Kooperation und wirtschaftlicher Austausch anstatt Konfrontation. Besonders die deutsche Wirtschaft fordert dies. Der chinesische Markt ist für Deutschland längst zu wichtig, als dass man sich von ihm selbst ausschließen könnte. Wirtschaftliche Zusammenarbeit bedeutet allerdings nicht, dass man China naiv gegenübertritt. Es ist richtig, dass die Messlatte bei chinesischen Investitionen in Deutschland zukünftig niedriger gehängt wird. Das traditionelle Symbol Chinas ist der Drache. Ein Drache kann manchmal durchaus freundlich sein. Aber wer sich zu sorglos in das Maul des Drachen legt, riskiert, verschluckt zu werden.

Mathias von Hofen

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Deutsch-Chinesischer Industriepark Shenyang mit Potenzial

München, 19. Februar 2019 – Am Dienstagabend fand in München erstmalig die Automotive Supplier Conference Shenyang im Haus der Bayerischen Wirtschaft statt. Organisiert wurde die Veranstaltung in Zusammenarbeit zwischen dem Sino German Hi-Tech Park und dem deutschen Offshore Center des Deutsch-Chinesischen Industriepark für Maschinen- und Anlagenbau der Stadt Shenyang. Der Deutsch Chinesische Industriepark ist in Shenyang, dem wirtschaftlichen und politischen Zentrum Nordostchinas Chinas angesiedelt und bietet deutschen Unternehmen, neben der hervorragenden Lage, attraktive Konditionen zum Aufbau Ihrer Geschäftsaktivitäten in China.

Über 50 Unternehmensvertreter der Automobil- und Zuliefererindustrie tauschten sich im Rahmen der exklusiven Veranstaltung über die Geschäftsmöglichkeiten des Deutsch-Chinesischen Industrieparks aus. Auf deutscher Seite berichteten Redner von BMW und Röchling Automotive Parts über den erfolgreichen Aufbau Ihres Standortes in Shenyang. Die zwei Unternehmen sind im Deutsch-Chinesischen Industriepark direkt nebeneinander angesiedelt. Besonders hervorgehoben wurde die Unterstützung der Stadt, der unkomplizierte Zugang zu hochqualifiziertem Personal als auch die ausgezeichnete logistische Lage und Infrastruktur. BMW betreibt eines seiner weltweit größten Produktionsstätten in Shenyang und betonte die Wichtigkeit eines starken lokalen Zulieferernetzwerkes. Derzeit plant BMW mit weiteren Investitionen von über 3 Milliarden Euro am Standort Shenyang, die Produktionskapazitäten von 490.000 Autos pro Jahr schrittweise auf 650.000 Autos pro Jahr anzuheben. Zudem hat sich die Möller Group, vorgestellt und für eine engere Zusammenarbeit in China appelliert. Sowohl Herr Joachim Feldmann, vom Verein der Bayerischen Wirtschaft als auch Professor Dr. Sompo Chou, CEO des Sino German Hi-Tech Parks haben in Ihrer Ansprache für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen deutschen und Chinesischen Unternehmen geworben. Professor Chou wies auf die große Hilfsbereitschaft der Stadt Shenyang und des Bürgermeisters hin, um deutschen Unternehmen die Ansiedlung in Shenyang so unkompliziert wie möglich zu gestalten.

Die Zeremonie endete mit der feierlichen Unterzeichnung von Absichtserklärungen zwischen Thyssenkrupp, zwei Tochterunternehmen der R. Scheuchl GmbH und dem Deutsch-Chinesischen Industriepark für Maschinen- und Anlagenbau. Beim anschließenden Networking konnten sich die Teilnehmer direkt miteinander austauschen und wertvolle Kontakte knüpfen, um Ihre Geschäftsbeziehungen in Deutschland und Shenyang zu stärken.

Sino German Hi-Tech Park
Der Sino German Hi-Tech Park (SGHTP) ist der erste deutsch-chinesische Wissenschafts- und Technologiepark in Deutschland und bietet Unternehmern, Wirtschaftsverbänden, politischen und wissenschaftlichen Institutionen eine innovative Plattform für bilaterale Kooperationen. In einem dynamischen Netzwerk bündeln Experten und Entscheider beider Länder Know How, Kontakte und Geschäftsideen. Der SGHTP koordiniert Interessen und Aktivitäten der Netzwerk-Partner und entwickelt Modelle für Win-Win-Situationen.  Schwerpunkte liegen in den Bereichen Smart Factory, IT, E-Mobility und Life Sciences.

Der SGHTP verbindet das bilaterale Netzwerk über zwei Schnittstellen in Heidelberg:

Mit dem „German Offshore Center“ kommen Vertreter chinesischer Wirtschaftszonen und High-Tech-Unternehmen nach Heidelberg, das „China Gateway Center“ fungiert als Türöffner für deutsche Unternehmen und wissenschaftliche Institutionen zum chinesischen Markt.

Beide Kompetenzzentren befinden sich im „TechTower“, ein 18-stöckiges Gebäude mit mehr als 12000 qm Bürofläche in Heidelberg-Emmertsgrund. Ab 2020 entsteht ein zusätzlicher Innovationscampus mit modernen Büroflächen, Labor- und Produktionsgebäuden mit rund 60.000 qm Nutzfläche – eine Brücke zwischen den nationalen Strategien INDUSTRIE 4.0 und CHINA 2025.

 

Chinesen wollen Tom Tailor retten

Wieder wird ein deutscher Mittelständler chinesisch: Der Beteiligungskonzern Fosun gab heute bekannt, die im SDAX notierte Modekette Tom Tailor übernehmen zu wollen. Zuletzt machte Tom Tailor durch seine finanzielle Schieflage Schlagzeilen.

In einem ersten Schritt plane Fosun, die Tom Tailor-Aktien aus einer zehnprozentigen Kapitalerhöhung zu einem Preis von 2,26 EUR je Anteilsschein zu zeichnen, teilte das Modehaus am Dienstag mit.

Das Grundkapital der Gesellschaft erhöhe sich damit von rund 38,5 Mio. EUR auf etwa 42,3 Mio. EUR. Die Kapitalerhöhung soll am 22. Februar abgeschlossen sein. Der Emissionspreis beträgt 2,26 EUR pro Aktie.

Sanierung maroder Tochter

Die Nettoerlöse in Höhe von rund 8,6 Mio. EUR sollen vor allem zur Unterstützung der laufenden Restrukturierungsmaßnahmen der maroden Tom Tailor-Tochter Bonita verwendet werden – ebenso zur Verbesserung der Eigenkapital- und Finanzierungssituation.

„Mit der jetzt beschlossenen Kapitalerhöhung folgen wir unserer Linie, Risiken in unserer Bilanz zu verringern und unsere Finanzierungssituation zu stärken“, erklärt Thomas Dressendörfer, CFO der Modekette. „Fosun leistet durch die Kapitalmaßnahme einen wichtigen Beitrag, um die eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen bei unserer Tochter Bonita zu forcieren. Wir sehen darin auch ein klares Signal an unsere Investoren und die finanzierenden Banken, dass unser verlässlicher Ankeraktionär Tom Tailor langfristig unterstützen will.“

Die neuen Aktien werden voraussichtlich am 26. Februar in die existierende Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Hamburg einbezogen.

Kein Unbekannter am europäischen Markt

Da Fosun mit der Übernahme die 30%-Hürde überspringen werde, können sich die übrigen Aktionäre auf ein Übernahmeangebot einstellen. Der chinesische Beteiligungskonzern Fosun selbst ist am deutschen Markt nicht unbekannt: So übernahm der Konzern im September 2016 das Bankhaus Hauck & Aufhäuser. Im März letzten Jahres wurde zudem bekannt, dass der chinesische Investor 50,87% des österreichischen Modehauses Wolford von den Familien Wilhelm und Palmers übernommen hat.

Dem Tom Tailor-Aktienkurs, der in den vergangenen 12 Monaten stark gelitten hat, scheinen die aktuellen Nachrichten gut zu bekommen: So schellte der Kurs am Dienstagmorgen um 14% auf rund 2,45 EUR nach oben. Die MarktetCap des Hamburger Unternehmens liegt aktuell bei rund 94 Mio. EUR – vor einem Jahr lag diese noch bei etwa 380 Mio. EUR.

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DSGVO: Non-Compliance kann in der M&A-Transaktion teuer werden

Schon vor dem offiziellen Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 haben die neuen europäischen Regelungen im Datenschutz bei Unternehmen weltweit für erhebliches Aufsehen gesorgt. Laut der DSGVO müssen die Behörden bei Datenschutzverstößen nun zwingend Bußgelder festsetzen. Diese können bis zu 4% des global erzielten Unternehmensumsatzes des jeweils vergangenen Jahres betragen. Den neuen Regelungen muss daher überall dort besondere Beachtung geschenkt werden, wo diese transaktionsrelevant sind.

Berührungspunkte zwischen Transaktionen und der DSGVO

Wo wird Datenschutz in der Transaktion relevant? Bei einer Akquisition stehen regelmäßig Arbeitnehmerdaten sowie Vertriebs- und Kundendaten der Zielgesellschaft im Fokus der Due Diligence des Erwerbers. Dabei stellt die Bereitstellung der entsprechenden Daten (bzw. ihre Abtretung im Falle eines Asset Deals) eine Übertragung von personenbezogenen Daten an den Kaufinteressenten dar, und zwar auch dann, wenn diese Daten lediglich ohne Download-Möglichkeit in einem elektronischen Datenraum zur Verfügung gestellt werden. Die Übertragung muss datenschutzkonform erfolgen. Im Rahmen der Due Diligence ist auch zu klären, ob das Zielunternehmen sich an das neue Datenschutzrecht hält und ob es Auseinandersetzungen mit Behörden, natürlichen Personen oder Wettbewerbern gibt.

Arbeitnehmerdaten

Bei einer Transaktion will sich der Erwerber regelmäßig im Rahmen der Due Diligence ein Bild über den Bestand der Arbeitnehmer der Zielgesellschaft machen. Dabei geht es fast immer um personenbezogene Daten. Dazu gehören beispielsweise Name, E-Mail-Adresse, Familienstand, Ausbildungsstand, Leistungsverhalten, Erscheinungsbild, Gesundheitszustand, Religionszugehörigkeit und sonstige Überzeugungen. Damit entsteht ein Spannungsfeld zwischen den Interessen des Arbeitgebers (am Verkauf der Gesellschaft) und den Interessen des Arbeitnehmers am Schutz seiner Arbeitnehmerdaten.

Die Rechtsgrundlagen zur Beurteilung dieses Spannungsfeldes haben sich nun zwar verschoben. Es bleibt aber wie nach der alten Rechtslage dabei, dass für die Datenweitergabe ein berechtigtes Interesse bestehen muss. Außerdem dürfen nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person gegen die Datenweitergabe sprechen – das galt auch vorher schon, ist nun aber ausdrücklich so in der DSGVO formuliert. Es muss also auch nach neuer Rechtslage eine Einzelfallabwägung zwischen dem Interesse der Zielgesellschaft an der Herausgabe der Arbeitnehmerdaten und dem Geheimhaltungsinteresse der Arbeitnehmer vorgenommen werden.

Im Rahmen dieser Abwägung ist zwischen den verschiedenen Formen einer Transaktion zu unterscheiden. Denn die Interessenlage der Zielgesellschaft bzw. des Erwerbers unterscheidet sich bei einem Share Deal, also dem Erwerb der Anteile an der Zielgesellschaft, von der Interessenlage bei einem Asset Deal, also dem Verkauf und der Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern eines Unternehmens. Da bei einem Share Deal die Arbeitnehmer im Rahmen eines Anteilskaufs „mitverkauft“ werden, besteht in diesem Fall ein geringeres Interesse an der Individualisierung einzelner personenbezogener Arbeitnehmerdaten. Im Fall eines Share Deals überwiegt daher regelmäßig das Individualinteresse der Arbeitnehmer am Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Für den Erwerbsinteressenten können deshalb lediglich anonymisierte oder pseudonymisierte Daten zur Verfügung gestellt werden. Auch eine stichprobenartige Offenlegung kann im Einzelfall zulässig sein. Dass ein solches Schutzniveau für Arbeitnehmerdaten in Europa selbstverständlich ist, war chinesischen Investoren auch bisher schon schwer zu vermitteln.

Da beim Asset Deal gegebenenfalls nur einzelne Mitarbeiter auf den Erwerber übergehen, haben Veräußerer und Erwerber hingegen ein deutlich höheres Interesse an der Weitergabe individueller Arbeitnehmerinformationen als bei einem Share Deal. Das kann die Weitergabe detaillierter Informationen rechtfertigen.

Kundendaten

Neben den Arbeitnehmerdaten sind für den Erwerber regelmäßig auch die Vertriebs- und Kundendaten der Zielgesellschaft von großem Interesse. Denn der Kundenstamm eines Unternehmens ist im Rahmen von Transaktionen häufig ein besonders wertvolles Wirtschaftsgut. Für die Offenlegung von Kundendaten an den potenziellen Erwerber im Rahmen einer Due Diligence gilt ähnlich wie bei den Arbeitnehmerdaten, soweit es sich um personenbezogene Kundendaten handelt: Es geht um die Abwägung zwischen den berechtigten Interessen an der Weitergabe der Informationen und den Schutzinteressen der Kunden. Im B2C-Geschäft spielt dies naturgemäß die größte Rolle. Im Rahmen der Interessenabwägung ist dabei anzunehmen, dass mit der Durchführung der Transaktion das Interesse des Erwerbers an den Kundendaten im Verhältnis zur Due-Diligence-Phase ansteigt. In der Endphase eines Auktionsverfahrens können daher regelmäßig mehr Daten offenbart werden als bei Übersendung des Info-Memos.

Datenschutzrechtliche Compliance der Zielgesellschaft

Ferner definieren die neuen Regelungen der DSGVO auch die allgemeinen Compliance-Standards im Bereich des Datenschutzes neu, was sich unmittelbar auf die Durchführung der Due Diligence auswirkt. Um die Risiken des Erwerbers bestmöglich zu identifizieren und zu minimieren, sind die Compliance-Strukturen der Zielgesellschaft auf ihre Konformität mit den neuen Datenschutzregelungen zu überprüfen. Dies hat insbesondere bei Unternehmen, die primär personenbezogene Daten verarbeiten, eine besonders hohe Relevanz. Exemplarisch seien hier Energieversorgungsunternehmen, Telefondienstleister, Internetkonzerne, Banken und Versicherungen genannt.

Folgende Indikatoren sprechen dabei generell für eine DSGVO-konforme Compliance-Struktur der Zielgesellschaft:

  • Bestellung eines offiziellen Datenschutzbeauftragten,
  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen zum Thema Datenschutz,
  • aktuelles Verzeichnis der datenbezogenen Prozesse,
  • Versicherung gegen Schäden aus Datenschutzverstößen,
  • Auftragsdatenverarbeitung durch Dienstleister nach den Vorgaben der DSGVO,
  • Vorliegen einer Datenschutzfolgeabschätzung,
  • Vorliegen einer aktuellen Datenschutzrichtlinie.

Im Rahmen der Due Diligence sind die genannten Punkte kritisch zu überprüfen und eventuelle Sicherheitsrisiken zu identifizieren. Wo Sicherheitsrisiken entdeckt werden, sollten diese im Unternehmenskaufvertrag abgebildet werden. Der Erklärungsbedarf für Berater chinesischer Investoren steigt damit ganz deutlich, denn viele der vorgenannten Themen sind in China gar nicht oder nicht in dieser Form bekannt.

Abmahnbarkeit von DSGVO-Verstößen durch Wettbewerber

Seit Inkrafttreten der DSGVO ist nicht klar, ob Datenschutzverstöße lediglich durch die zuständigen Aufsichtsbehörden oder auch durch Wettbewerber direkt abmahnbar sein sollen. Hierzu sind in den letzten Monaten einander widersprechende Gerichtsurteile ergangen. Auch wenn Äußerungen der Justizkommissarin der Europäischen Union aus dem Oktober 2018 und einige obergerichtliche Urteile von Ende des Jahres 2018 darauf hindeuten, dass eine Abmahnbarkeit durch Wettbewerber grundsätzlich nicht gewollt ist, besteht weiterhin ein Risiko, dass eine Gesellschaft Ziel von Abmahnungen wird, wenn sie nicht vollständig compliant ist. In der Due Diligence ist hierauf daher ebenfalls besonderes Augenmerk zu legen.

Höhere Strafen zwingen zur Sorgfalt

Insgesamt ist im Hinblick auf die neuen datenschutzrechtlichen Regelungen festzustellen, dass sich die Rechtsgrundlagen für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten im Transaktionsbereich zwar verändert haben. Im Hinblick auf die in der Due Diligence notwendige Weitergabe personenbezogener Daten bleibt es aber bei einer einzelfallabhängigen Interessenabwägung. Verschärfungen hat es für die Zielgesellschaft selbst – wie für alle anderen Marktteilnehmer – auch gegeben: Die Compliance mit den Vorgaben der DSGVO ist deutlich aufwendiger geworden.

Die Brisanz der neuen Regelungen liegt allerdings woanders: Die potenziell durch die Datenschutzbehörden zu verhängenden Strafen sind, wie eingangs ausgeführt, deutlich höher. Auch ist nicht abschließend geklärt, ob Wettbewerber gezielt datenschutzrechtliche Non-Compliance mit Abmahnungen angreifen können. Das insgesamt stark gestiegene wirtschaftliche Risiko zieht daher die Notwendigkeit nach sich, bei der Interessenabwägung (im Hinblick auf die Notwendigkeit der Datenweitergabe) und bei der Compliance Due Diligence (im Hinblick auf die Konformität des Zielunternehmens) einen höheren Sorgfaltsmaßstab anzulegen. Wenn es ans Geld geht, werden in der Regel auch chinesische Investoren hellhörig: Non-Compliance kann teuer werden!

Dieser Beitrag erschien in Printausgabe 1-2019.

Alibaba steigt bei Konux ein

Quelle: Adobe Stock; © Dr. N. Lange

Konux will Zugausfälle und -verspätungen reduzieren. Das Münchner Unternehmen entwickelt intelligente Sensoren. Diese werden an den Weichen von Bahntrassen eingesetzt. Dort sollen sie frühzeitig Wartungsbedarf erkennen – so lässt sich im Idealfall ein Problem beheben, bevor es Verzögerungen hervorruft. Das Sensorik-Start-up hat im April 2018 20 Mio. USD eingesammelt. Lead-Investor war New Enterprise Associates, außerdem engagierten sich Unternehmertum Venture Capital Partners und die MIG Fonds sowie Upbeat Ventures. Jetzt gibt es frisches Kapital für die Firma: Chinas E-Commerce-Riese Alibaba beteiligt sich nachträglich an der Runde – deren Volumen steigt um 13 Mio. USD.

Die Konux GmbH will Lösungen für ein Problem bieten, das täglich sehr viele Menschen beschäftigt: Zugausfälle und -verspätungen. Das Münchner Unternehmen entwickelt intelligente Sensoren. Diese werden an Weichen auf Bahntrassen angebracht. Auf Basis von künstlicher Intelligenz und in Verbindung mit entsprechender Analyse sollen die smarten Geräte Wartungsbedarf anzeigen. Im Idealfall lassen sich Probleme beheben, bevor sie Verzögerungen hervorrufen. Die Technologien lassen sich auch in anderen Bereichen nutzen: Seinen Kunden will das Sensorik-Start-up die vorausschauende Instandhaltung ihrer Anlagen ermöglichen – über Industrien hinweg. Dieses Industrial Internet of Things-Geschäftsmodell hat verschiedene Investoren überzeugt. Zuletzt sicherte sich Konux im April 2018 20 Mio. USD in einer vierten Finanzierungsrunde. Lead-Investor war der bestehende Geldgeber New Enterprise Associates. Auch die MIG Verwaltungs AG engagierte sich in der Runde bereits zum zweiten Mal bei den Münchnern. Weiteres Kapital kam von der Upbeat Ventures 1. GmbH & Co. KG sowie der Unternehmertum Venture Capital Partners GmbH.

Sensorik-Start-up mit neuen Möglichkeiten im chinesischen Markt

Konux GmbH, München
Tätigkeitsfeld: Industrial Internet of Things/Sensorik
Investoren: u.a. Alibaba Group Holding Ltd., MIG Verwaltungs AG
Volumen: 13 Mio. USD (4. Finanzierungsrunde, erweitert)

Dieser Artikel ist zuerst auf dem VC-Magazin.de erschienen.