Ausweitung der Investitionsprüfung – die Fälle Leifeld und 50Hertz

Die von der Bundesregierung angedrohte Untersagung der Übernahme des Maschinenbauers Leifeld Metal Spinning AG durch die chinesische Yantai Taihai Group im August 2018 führte zum ersten Mal zum Scheitern einer geplanten Transaktion aufgrund des Außenwirtschaftsrechts. Nur wenige Tage zuvor hatte die Bundesregierung den Erwerb einer 20%-Beteiligung an der 50Hertz GmbH durch die State Grid Corporation of China mit der Vornahme eines Zuweisungsgeschäfts an die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau verhindert.

Sektorspezifische Investitionsprüfungen

Für Unternehmen im Rüstungs- und IT-Sicherheitsbereich bestehen noch strengere sektorspezifische Regelungen. Nach der Novellierung der AWV gelten diese Regelungen nunmehr auch für die Hersteller wehrtechnischer Schlüsseltechnologien für die Bereiche der Aufklärung und Unterstützung. Sofern wesentliche Sicherheitsinteressen Deutschlands berührt sein könnten, ist grundsätzlich eine Meldepflicht vorgesehen. Das BMWi kann in solchem Fall ohne Zustimmung der Bundesregierung allein die Transaktion untersagen oder Anordnungen erlassen. Zu beachten ist, dass der Erwerb so lange schwebend unwirksam ist, bis eine Freigabe erteilt wurde.

Interessenlage der Politik

Anlass des Vorgehens der Bundesregierung bei Leifeld und 50Hertz ist auch das ungebrochene Interesse chinesischer Investoren an deutschen Spitzentechnologien. Seit chinesische Investoren in Deutschland auf „Einkaufstour“ gehen, gibt es immer wieder Diskussionen, dass deutsche Schlüsselindustrien ausverkauft würden und technologisches Fachwissen abwandern könnte. Darüber hinaus befürchtet die Politik insbesondere, dass vor allem chinesische Investoren durch staatlich gesteuerte bzw. unterstützte Direktinvestitionen ihrer Unternehmen gezielt strategische Interessen des Staates (wie z.B. die Initiative „Made in China 2025“) verfolgen. Allerdings sieht das deutsche Recht weiterhin keine generelle Investitionskontrolle ausländischer Kapitalgeber vor. Es bleibt bei dem Erfordernis, dass Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik beeinträchtigt werden müssen, um eine Untersagung zu rechtfertigen.

Ausblick für die Praxis

Wie die Fälle Leifeld und 50Hertz zeigen, ist die Bundesregierung durchaus bereit, bei Auslandsinvestitionen in sensiblen Bereichen einzugreifen. Auch Minderheitsbeteiligungen werden skeptisch betrachtet. Es gibt derzeit auch öffentlich diskutierte Überlegungen zu einer weiteren Verschärfung des Außenwirtschaftsrechts – dann könnten z.B. auch Beteiligungen unter der 25%-Schwelle in sicherheitsrelevanten Bereichen untersucht werden.

Für chinesische Investoren bedeutet die neue Entwicklung zunehmende Auflagenrisiken bei Transaktionen. Umso bedeutsamer wird die sorgfältige Transaktionsvorbereitung und Zeitplanung. Die Parteien müssen frühzeitig das Thema berücksichtigen und dies auch gegenüber den politischen Entscheidungsträgern kommunizieren, um die Erfolgsaussichten des Projekts zu erhöhen. Eine proaktive Berücksichtigung verhindert auch, dass chinesische Investoren bei Bieterverfahren benachteiligt werden, weil Verkäufer die aufwendige Investitionskontrolle und mögliche Restriktionen scheuen. Daneben gilt es, die vorgeschriebenen Meldepflichten einzuhalten oder möglichst frühzeitig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen.

Denn auch wenn das BMWi noch bis zu fünf Jahre nach Signing von einer nicht angemeldeten Transaktion erfährt, kann es bei einem negativen Ergebnis der Prüfung die Rückabwicklung des Geschäfts verlangen – mit fatalen Folgen für die Beteiligten. Das Verstreichen der dreimonatigen Frist zur Eröffnung eines Prüfungsverfahrens nach Meldung könnte beispielsweise als Closing Condition in den Vertrag aufgenommen werden. Schließlich müssen Investoren überlegen, wie sie das Risiko möglicher Untersagungen oder Auflagen wirtschaftlich verteilen, z.B. durch Vereinbarung einer Break-up Fee. Es kann auch ratsam sein, Auflagen für Transaktionen in Betracht zu ziehen und ggf. mit dem BMWi entsprechend zu verhandeln.

Fazit

Die jüngsten Fälle von Leifeld und 50Hertz stehen im Einklang mit dem weltweit veränderten Umfeld für die Kontrolle über Auslandsinvestitionen. Auf europäischer Ebene wird derzeit eine diesbezügliche Verordnung entworfen, deren Abschluss Ende des Jahres erwartet wird. Neben Deutschland erwägen auch z.B. Frankreich, UK und die Schweiz, die Investitionskontrollverfahren zu verschärfen. Trotz der jüngsten Entwicklung dürfte der weiterhin generell investorenfreundliche Standort Deutschland für chinesische Investoren nicht an Attraktivität verlieren. Sofern die Formerfordernisse und Vorgaben für Auslandsinvestitionen berücksichtigt werden, ist die Umsetzung gut geplanter Erwerbe an deutschen Unternehmen auch für chinesische Unternehmen weiterhin möglich.

Dieser Beitrag erschien in Printausgabe 04-2018.

Dr. Nils Krause
Dr. Nils Krause

Dr. Nils Krause, LL.M. (Durham), ist Rechtsanwalt und leitet die deutsche Praxisgruppe Corporate/M&A der internationalen Sozietät DLA Piper. Zudem ist er Co-Head des China Desks von DLA Piper in Deutschland. Er berät regelmäßig In- und Outboundtransaktionen mit China.

Porträt Guido Kleve
Guido Kleve

Guido Kleve ist Partner der internationalen Sozietät DLA Piper. Er berät zum einen Behörden und Unternehmen aus verschiedenen wirtschaftlichen Bereichen in allen regulatorischen Fragen und zum anderen im Rahmen von M&A-Transaktionen zur Auslandsinvestitionskontrolle.

Dieser Post ist auch verfügbar auf: Vereinfachtes Chinesisch