China hebt die Beschränkungen für ausländische Investoren bei Beteiligungen an Banken auf. Dies gab die China Banking and Insurance Regulatory Commission (CBIRC) am 23. August bekannt. Damit setzt die Aufsichtsbehörde nach eigenem Bekunden Vorgaben des 19. Parteitags der Kommunistischen Partei vom Oktober letzten Jahres um. Ausländische Investoren sollen demnach künftig inländischen Marktteilnehmern gleichgestellt werden. In der Folge wird die Anteilsgrenze an chinesischen Banken in Höhe von 20% für einzelne Unternehmen und 25% für Konsortien aus dem Ausland aufgehoben.
Die jüngste Maßnahme der CBIRC ist ein weiterer Schritt der chinesischen Regierung zur Öffnung des Finanzmarkts. So wurde bereits im Frühjahr bekannt, dass die bisherige Beschränkung für ausländische Finanzdienstleister auf eine Minderheitsbeteiligung von maximal 49% an chinesischen Wertpapierhandelshäusern entfällt. Künftig dürfen sie bis zu 51% halten, ab 2021 wird auch diese Begrenzung ganz abgeschafft.
Auch in anderen Bereichen schreitet die Öffnung des chinesischen Marktes voran. So trat Ende Juli eine nochmals reduzierte sogenannte Negativliste in Kraft. In der jüngsten Version dieses Investitionslenkungskatalogs sind nur noch 48 Bereiche für ausländische Unternehmen eingeschränkt oder nicht zugänglich. Zuvor waren es noch 63. Vor einigen Jahren galten die Bestimmungen für mehr als 90 Investitionsfelder. Zudem werden die Anteilsbeschränkungen bei Joint Ventures im Automobilsektor aufgehoben. Bisher durften Autohersteller aus dem Ausland maximal 50% an einem Gemeinschaftsunternehmen mit einem chinesischen Anbieter halten. Bis 2022 entfallen sämtliche Einschränkungen für die Branche.
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