Chinesische Behörden haben Gerüchte zurückgewiesen, wonach ausländische Automobilzulieferer gemäß einer neuen Regierungsanweisung mit lokalen Unternehmen Joint Ventures gründen müssten. Zuvor hatten die deutschen Außenhandelskammern vermehrt Anfragen ihren Mitgliedsunternehmen vor Ort zu dieser angeblichen neuen Anforderung erhalten.
Wie die die Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft in China in einer Pressemitteilung informieren, nahm die deutsche Außenhandelskammer in Shanghai mit dem chinesischen Handelsministerium (MOFCOM) und der Handelskommission der Stadt Shanghai Kontakt auf, um Aufklärung über die Gerüchte über einen angeblichen neuen Joint Venture-Zwang für ausländische Automobilzulieferer zu erhalten. Die offizielle Antwort lautet gemäß der Pressemitteilung wie folgt:
„Alle ausländischen Investitionen in China werden nach dem „Law of the People’s Republic of China on Foreign Capital Enterprises“ und „Catalogue of Industries for Guiding Foreign Investment (2011 Amendment)“ registriert und kategorisiert. Bezüglich der Automobilzulieferer hat die chinesische Regierung keine neuen Gesetze oder Verordnungen eingeführt. Solche Gerüchte sind unbegründet. In Übereinstimmung mit den bestehenden Gesetzen können ausländische Automobilzulieferer nach dem „Catalogue of Industries for Guiding Foreign Investment (2011 Amendment)“ nach eigenem Ermessen entweder ein Joint Venture oder ein WOFE (100% ausländisches Unternehmen) in China zu etablieren. Die chinesische Regierung hat nicht die Absicht, die Gründung von Joint Ventures in diesem Bereich erforderlich zu machen.“