Auch wenn Chinas Freihandelszonen ähnlicher Regulierungspolitik unterliegen, bestehen wichtige Unterschiede zwischen den vier Zonen. So weisen beispielsweise die Körperschaftsteuer und Einkommensteuer unterschiedliche Strukturen auf und Shanghai und Tianjin behandeln grenzüberschreitende Zahlungsströme in RMB unterschiedlich. Weiterhin zu beachten ist, dass trotz eines weitestgehend freien Systems für Auslandsinvestitionen, in den vier Freihandelszonen unterschiedliche Restriktionen und Anreize bestehen, die Investoren kennen sollten.
Reduzierte Markteintrittsbeschränkungen für Auslandsinvestitionen
Die Freihandelszonen nutzen eine „Negativliste“ für Auslandsinvestitionen, die vorschreibt in welche Industrien ausländische Unternehmen nicht investieren können. Bei Industrien, die nicht in der Negativliste aufgeführt sind, müssen Unternehmen nicht mehr einen Genehmigungsprozess durchlaufen; stattdessen wird ein effizienteres System angewandt.
Die Negativliste wurde 2013, mit dem Entstehen der Freihandelszone in Shanghai, eingeführt und wurde seitdem zweimal aktualisiert, zuletzt im Mai 2015. Lang und teilweise sehr konkret, erweckt die Negativliste leicht den Eindruck, dass Chinas Freihandelszonen sehr restriktiv bezüglich Auslandsinvestitionen sind. Auch wenn einige Industrien verschlossen bleiben, haben sich jedoch viele andere für ausländische Direktinvestitionen geöffnet und bieten Investoren attraktive Möglichkeiten.
Produktion
Das verarbeitende Gewerbe erfuhr in der jüngsten Negativliste aller chinesischen Freihandelszonen signifikante Veränderungen. Hier werden Details aufgezeigt, wie Investitionen in einigen der beliebtesten Industrien des Landes behandelt werden:
Automobilfertigung: Automobile fallen unter die Kategorie „eingeschränkt“: Die von dem chinesischen Partner gehaltene Aktienquote sollte nicht unter 50 % fallen. Des Weiteren darf ein ausländischer Investor in China nicht mehr als zwei Joint Ventures, die dieselbe Art von Auto produzieren, etablieren (diese Einschränkung findet jedoch keine Anwendung im Falle einer Fusion oder Übernahme eines anderen Automobilherstellers).
Luftfahrttechnik: Abhängig von der Art des Fluggeräts, muss das Unternehmen der Form eines Joint Ventures entsprechen, in einigen Fällen muss die kontrollierende Mehrheit bei der chinesischen Partei liegen
Schienentransport: Die Fertigung von Zugkomponenten ist auf ein Joint Venture begrenzt. Die Freihandelszonen erlauben jedoch in einigen Bereichen der Entwicklung und Fertigung von Zugkomponenten einen 100 %-igen Besitz. Dies gilt für die Bereiche Forschung & Entwicklung und Fertigung von Dienstleistungseinrichtungen für Passagiere und Zusatzausrüstung. Ebenso gilt dies für Forschung & Entwicklung sowie Fertigung von Anlagen im Zusammenhang von Schienen und Brücken. Die Fertigung elektronischer Zugsysteme und -anlagen kann vollständig im ausländischen Besitz sein. Für Projekte städtischer Fortbewegung müssen 70 % der genutzten Anlagen aus China kommen.
Transport
Für die Durchführung internationaler Transportgeschäfte wurden die Einschränkungen ausländischer Investitionen gelockert. Ausländische Organisationen dürfen nun 51 % der Anteile halten, wenn das Unternehmen in einer Freihandelszone ansässig ist. Vorher war eine chinesische Mehrheit erforderlich. Es ist trotzdem wichtig anzumerken, dass ausländische Organisationen noch immer von allen Formen inländischer Transportbetriebe ausgeschlossen sind.
Groß- und Einzelhandel
E-Commerce-Betriebe, die vollständig in ausländischem Besitz sind, inklusive Onlinedaten- und Handelsabwicklung, sind erlaubt. Diese kleine aber wichtige Änderung ist neu in der 2015er Liste, die vorherigen hatten Besitzbeschränkungen.
Die Bedeutung der Freihandelszonen für das Potenzial im Groß- und Einzelhandel liegt jedoch weniger in Änderungen der Investitionsgesetze, sondern viel mehr in anderen Aspekten der Freihandelszonen, wie die vereinfachte Zollabfertigung und andere administrative Vorgänge.
Finanzwirtschaft
Ausländische Investoren im Bankwesen in Chinas Freihandelszonen müssen ihrerseits selbst Finanzinstitute sein. Die Negativliste von 2015 spezifiziert, welche ausländischen Finanzinstitutionen in welche Art Finanzinstitute in den Freihandelszonen investieren können. In einigen Fällen muss der Investor dieselbe Art von Institution sein. Beispiel: Investoren in ländliche Kreditbanken müssen selbst eine ländliche Kreditbank sein und Investoren in Devisenhändler müssen Devisenhändler sein.
Die meisten anderen Finanzdienstleistungen fallen weiterhin unter der Kategorie „Eingeschränkt”: Somit gibt es Möglichkeiten für ausländische Investoren, jedoch sind diese limitiert im Hinblick auf den ausländischen Besitz oder eingeschränkt hinsichtlich der Art der ausländischen Investition.
Dienstleistungen
Die Telekommunikationsindustrie hat mit der Überarbeitung der Negativliste signifikante Änderungen erfahren. Wie oben beschrieben, können E-Commerce Unternehmen innerhalb einer Freihandelszone vollständig in ausländischem Besitz sein. Ausländische Investoren dürfen 51 % an mehrwertigen Telekommunikationsunternehmen halten (In der Negativliste von 2013 war ein chinesischer Partner mit Anteilsmehrheit erforderlich).
Wie anderswo auch, müssen ausländische Anwaltskanzleien in Form einer Repräsentanz in den Markt eintreten.
Medizinische Institutionen können vollständig ausländisch finanziert sein, Investoren müssen jedoch, neben der Erfüllung andere Anforderungen, fünf oder mehr Jahre Erfahrung in der Investition und Verwaltung medizinischer Institutionen nachweisen. Die Mindestinvestition beträgt 20 Millionen RMB.
Dieser Post ist auch verfügbar auf: Vereinfachtes Chinesisch