Teil 2: Versicherungslösungen für M&A-Transaktionen mit China-Bezug

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Fortsetzung von „Teil 1: Versicherungslösungen für M&A-Transaktionen mit China-Bezug„. VON MARK HOKAMP

Due Diligence Anforderungen

Grundsätzlich erwarten Versicherer, dass lokal qualifizierte Mitarbeiter international renommierter Berater mit Präsenz vor Ort die Due Diligence für China durchführen. Ausnahmen hiervon können nur in eng umgrenzten Sonderfällen gemacht werden, wenn z.B. keine Mitarbeiter des Zielunternehmens vor Ort tätig sind oder wenn kein externer Umsatz generiert wird, sondern nur geringfügige Innenumsätze. In diesen Einzelfällen können einige Versicherer dem Konzept einer sogenannten „high level“-Due Diligence oder „common sense“-Due Diligence folgen. D.h. die deutschen Berater prüfen im Hinblick auf die Tochtergesellschaft in China und stellen ihre Ergebnisse ohne spezifische lokale Expertise in deren Due Diligence dar. Das Erfordernis lokaler Due Diligence Expertise dient in erster Linie dazu, sicherzustellen, dass Dokumente in chinesischer Sprache analysiert werden können. Die Due Diligence Berichte als solche müssen allerdings in englischer Sprache produziert werden. Wenn eine W&I-Versicherung in Betracht kommt, muss eingehend geprüft werden, ob und in welchem Umfang lokale Berater für die Risikoprüfung zu engagiersind, um den Anforderungen der W&I-Versicherung Genüge zu tun.

Eine möglichst frühzeitige Einbindung eines qualifizierten Brokers in den Deal ist daher elementar. Nach Durchsicht allgemeiner Informationen zur Zielgesellschaft und dem Umfang der Aktivitäten in China, kann man den vorgeschlagene Prüfungsumfang der Due Diligence plausibilisieren und mögliche Änderungen zu Prüfungsumfang und -tiefe vorschlagen. Auch die frühzeitige Einbindung ausgewählter Versicherer ist ratsam, um Spezifika des Einzelfalls zu verproben.

China-spezifische Ausschlüsse

Unabhängig von Art und Umfang der Due Diligence, kommt kein Versicherer ohne generelle Ausschlüsse aus. Vielmehr werden eine Reihe länderspezifischer Ausschlüsse erwartet, um Deckung für den übrigen Teil anbieten zu können.Im Falle einer Transaktion mit Chinabezug gehören zu diesen Ausschlüssen finanzielle Schäden auf Ebene des Zielunternehmens und/oder beim Erwerber, die aus folgenden Themenfeldern resultieren:

  • Bestechung, Korruption und Geldwäsche in China,
  • fehlerhafte oder nicht-Abführung spezifischer chinesischer Steuern (und die daraus resultierende Nachzahlung und mögliche Strafzahlungen) inkl.
    • der Bulletins 7 [2015], 24 [2011]und Circular No. 698 (steuerliche Behandlung einer indirekten Übertragung von Vermögenswerten durch ein nicht in China ansässiges Unternehmen), und
    • Bulletin 37 [2017] (Quellensteuer auf Einkünfte aus China, die von nicht in China ansässigen Unternehmen erzielt werden)
  • sozialversicherungsrechtlichen Themen inkl. social housing contributions
  • Enteignungen oder nicht-Einhaltung möglicher internationaler Sanktionen

Einige Versicherer arbeiten zudem mit einem grundsätzlichen Ausschluss für sämtliche Steuern sowie Risiken aus Bilanzfehlern oder Bilanzfälschungen für die chinesische Gesellschaft. Individuelle Jahresabschlüsse für die chinesische Gesellschaft können meist nicht versichert werden. Lediglich im Falle konsolidierter und geprüfter Jahresabschlüsse der gesamten Gruppe können diese unter Umständen mitversichert werden. Risiken aus Cyberangriffen und fehlender Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen gelten dabei als Themen, die schon im Allgemeinen schwierig zu versichern sind. Dies gilt im gesteigerten Maße für China.

Sektorspezifische Ausschlüsse

Auch eine Reihe sektorspezifischer Ausschlüsse sind bei der Versicherung von M&A Transaktionen gesetzt. Für China gehören zu den üblicherweise nicht versicherbaren Sektoren hochregulierte bzw. staatsnahe Industrien wie Banken und Versicherungen, Energieproduktion, Kohleförderung und Bergbau im Allgemeinen, sowie Pharma/Medizintechnik/Healthcare. Diese Listung ist nicht abschließend zu verstehen und wird zum Teil von verschiedenen Versicherern auch unterschiedlich streng abgegrenzt. Darüber hinaus greifen auch solche Ausschlüsse für Sektoren, die nicht nur in Bezug auf China als nicht oder schwer versicherbar gelten, beispielsweise die Produktion von Waffen und Kriegsgerät oder Glücksspiel. Bei einem Zielunternehmen in einem dieser Sektoren würden Versicherer grundsätzlich nicht quotieren oder Schäden resultierend aus dem chinesischen Teil der Transaktion ausschließen.

Auswirkungen der Zero-Covid Strategie

Auch die aktuellen nationalen Entwicklungen im Hinblick auf Covid-19 sind zu berücksichtigen. Waren die Auswirkungen der Pandemie und staatlicher Eingriffe auf Geschäftsmodelle der Zielunternehmen seit Ausbruch der Pandemie stets ein Fokus in der Risikoprüfung, haben die Lockdowns in Shanghai dieses Thema aktuell wieder verstärkt in den Mittelpunkt gerückt. Es ist anzunehmen, dass ein Covid-spezifischer Ausschluss in Bezug auf den chinesischen Geschäftsbetrieb derzeit aufgenommen werden dürfte, um dies zu adressieren. In jedem Fall sollten die Auswirkungen der Pandemie insgesamt, und (möglicher) lokaler Lock-Downs im Speziellen, in der Due Diligence vertieft geprüft werden. Auch dies ist in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung der Versicherer.

FAZIT

Grundsätzlich stehen zahlreiche Versicherer zu Auswahl, um eine Transaktion mit wesentlicher Präsenz in China zu versichern. Deren spezifische sowie die generellen Ausschlüsse sind allerdings detailliert zu berücksichtigen. Von besonderer Bedeutung für das spätere Ergebnis einer möglichst umfassenden Deckungsposition ist die Auswahl des passenden Versicherers. Um das bereits in einem frühen Stadium zu ermöglichen, ist eine möglichst detaillierte Beschreibung der Aktivitäten des Zielunternehmens in China (Anzahl der Mitarbeiter, Höhe des Umsatzes und Ertrages in China, Höhe des Anlagevermögens in China) zwingend nötig. Je genauer die Aktivitäten des Zielunternehmens in China beschrieben werden können, desto genauer wird die Rückmeldung bzgl. der Versicherbarkeit, spezifischer Ausschlüsse und hinsichtlich der erwarteten Due Diligence-Anforderungen sein. Man sollte dies möglichst frühzeitig im Prozess anzustoßen, um ggf. Anpassungen der Prüfungstiefe vornehmen zu können.

Mark Hokamp

Mark Hokamp, LL.M. (Göttingen/Nanjing) ist Associate Director im Frankfurter Büro des M&A-Versicherungsmaklers HWF Partners. Er verfügt über vier Jahre Erfahrung in der Analyse und der Versicherung von M&A-Transaktionen, hauptsächlich in der DACH-Region und den nordischen Ländern. Bevor er zu HWF kam, arbeitete er in den W&I Teams von führenden Versicherern in Frankfurt und Barcelona.