Verbesserter Rechtsschutz für ausländische Investoren in China

Ergänztes Verwaltungsverfahrensgesetz

Im November 2014 hat der Nationale Volkskongress Chinas das ergänzte Verwaltungsverfahrensgesetz genehmigt und herausgegeben, welches am 01. Mai 2015 in Kraft treten wird.

Verwaltungstechnische Gerichtsverfahren umfassen die meisten nicht-kriminellen Verfahren zwischen einer privaten Partei und einem Regierungskörper.

  • Das neue Verwaltungsverfahrensgesetz erweitert den Umfang um alle Arten von administrativen Gerichtsverfahren abzudecken.
  • Es ist jetzt erlaubt elektronische Daten als Beweis einzureichen. Relevante Beweisstücke, die vom Kläger oder Dritten nicht akquiriert werden können, können direkt vom Gericht akquiriert werden.
  • Das überarbeitete Verwaltungsverfahrensgesetz erfordert vom Kläger rechtliche Verfahrensschritte innerhalb von sechs Monate ab Kenntnis der Verwaltungsmaßnahme zu initiieren; verlängert um die vorherige dreimonatige Frist.
  • Der Kläger kann eine nicht öffentliche Anhörung beantragen, wenn der Fall vertrauliche Informationen beinhaltet.

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