Verbesserter Rechtsschutz für ausländische Investoren in China

Das neue Markenrecht

Im Mai 2014 trat das ergänzte Markenrecht in Kraft, um einen noch stärkeren Markenschutz zu ermöglichen. Hauptpunkte des neuen Markenrechts sind:

  • Markenregistrierungen sind innerhalb von neun Monaten ab Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen.
  • Das neue Gesetz erlaubt es, zum ersten Mal in China, Ton als Handelsmarke zu registrieren; einschließlich des Singapur Abkommens von 2006.
  • Das neue Gesetz verstärkt den Schutz für sehr bekannte Handelsmarken und nicht registrierte Handelsmarken. Zudem wird es für präventive Handelsmarkenantragstellung schwieriger, die in bewusster Böswilligkeit handeln.

Zudem sieht die Gesetzgebung vor, dass ausländische Unternehmen verpflichtet sind, eine Markenagentur mit der Registrierung zu betrauen. Während der Schutz für die nicht registrierten Marken verstärkt wurde, ist es immer noch sehr ratsam eine Handelsmarke in China vor geplantem Verkaufsstart einzureichen.

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