China erlässt umfassende Einreisebeschränkungen

Die chinesische Regierung versucht mit drastischen neuen Einreisebeschränkungen den „Import“ einer zweiten Welle des Virus zu verhindern. Diese könnten die propagierte Rückkehr zur wirtschaftlichen Normalität jedoch spürbar hemmen. Von Patrick Heid, Rechtsanwalt und Maria Kieslich, Legal Counsel Mitarbeit: Marcus Nonn

Einreisebeschränkungen für die Volksrepublik China
Quelle: AdobeStock © sirirak

Vor dem Hintergrund der fortgesetzten Ausbreitung von COVID-19 hat das  Außenministerium der Volksrepublik China Ende vergangener Woche kurzfristig umfassende Einreisebeschränkungen erlassen. Seit Samstag, den 28. März, ist ausländischen Staatsbürgern die Einreise nach China verboten. Dies gilt auch für all jene, die im Besitz eines gültigen Visums, einer APEC Business Card oder einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sind. Das Verbot erstreckt sich auch auf Transit- und sonstige kurzfristige visumsfreie Aufenthalte. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind einzig Inhaber eines diplomatischen, Dienst-, Courtesy- oder C-Visums.

Zwar sind Einreisen mit einem nach dem 28. März 2020 ausgestellten Visum von dieser Regelung nicht betroffen. Die chinesischen Botschaften und Konsulate erteilen derzeit aber offenbar nur noch Visa für Einreisen zum Zwecke notwendiger wirtschaftlicher, handelsbezogener, wissenschaftlicher oder technologischer Aktivitäten und für Einreisen aufgrund eines humanitären Notstandes. Die Maßnahmen sind vorübergehender Natur und sollen so lange in Kraft bleiben, wie es die derzeitige Situation erfordert.

Gleichzeitig ist der internationale Flugverkehr von und nach China stark eingeschränkt worden. Seit Sonntag, den 29. März, dürfen chinesische Fluggesellschaften nur noch eine Flugroute in eine Stadt pro Land mit einem Flug in der Woche aufrechterhalten. Gleichsam dürfen ausländische Fluggesellschaften nur noch eine Flugroute nach China einmal wöchentlich bedienen. Der Flugverkehr von und nach China ist somit auf etwa 130 Maschinen pro Woche reduziert. Sämtliche Flugzeuge dürfen dabei lediglich zu 75% ausgelastet sein. Die Anzahl der täglich einreisenden Passagiere soll dadurch von rund 25.000 auf etwa 5.000 gesenkt werden. Die Zivile Luftfahrtbehörde der Volksrepublik hat sich weitere Flugreduzierungen ausdrücklich vorbehalten.

Die Angst vor dem „COVID-19 Import“

Die chinesische Regierung rechtfertigt diese drastischen Maßnahmen mit der steigenden Zahl von mit COVID-19 infizierten Einreisenden. Denn der Kampf gegen das Virus in der Provinz Hubei einschließlich Wuhan wird als weitgehend gewonnen betrachtet. Auch die Epidemie im Rest Chinas sei unter Kontrolle. Dennoch fürchtet die Regierung eine zweite epidemische Ausbreitung durch einen „COVID-19 Import“. Nach Angaben der Nationalen Gesundheitskommission Chinas sei die Anzahl der importierten Erkrankungen innerhalb von zwei Wochen von 88 (am 12. März) auf insgesamt 595 (am 26. März) gestiegen. Der chinesiche Nachrichtensender CCTV berichtet allerdings, dass Ausländer hierbei nur eine untergeordnete Rolle spielten. 90% der infizierten Einreisenden seien chinesische Staatsbürger, von denen es sich bei wiederum 40% um heimkehrende chinesische Studenten handele.

Schaubild, dass die Gesamtzahl der "importierten" Fälle zeigt.
Quelle: GvW

Diese rigorosen Maßnahmen stehen im Widerspruch zu der im Inland propagierten Wiederaufnahme wirtschaftlicher Aktivität und der scheinbar allmählichen Rückkehr in den Alltag. China steht unter hohem Druck, seine Wirtschaft, die im ersten Quartal 2020 stark eingebrochen ist, nun möglichst schnell wieder anzukurbeln.

Die verhinderte Rückkehr von Ausländern an ihren Arbeitsplatz in China sowie die Beschränkung internationaler Geschäftsreisen von und nach China auf unabsehbare Zeit dürfte die gewünschte Wiederaufnahme wirtschaftlicher Aktivitäten deutlich erschweren. Der Tourismus nach China ist in den vergangenen zwei Monaten nahezu zum Erliegen gekommen und „Coronaflüchtlinge“, die vor der Ausbreitung der Epidemie in Europa und Amerika nach China flüchten, gibt es entgegen der chinesischen Vorstellung praktisch nicht. Stattdessen dürften vor allem längerfristig in China lebende Ausländer und so genannte Expats von dem Einreiseverbot betroffen sein. Sie sind fast ausnahmslos bei den chinesischen Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen angestellt sind, dort zumeist in leitenden Positionen.

Auch chinesische Staatsbürger betroffen

Ausländisch-investierte Unternehmen tragen unverändert einen überproportional hohen Anteil zum chinesischen BIP bei; wie deren operative Tätigkeit möglichst kurzfristig wieder voll hergestellt werden soll, ohne dass die verantwortlichen Manager und Techniker ins Land kommen, ist unklar. Die Verhältnismäßigkeit der Einreisesperre auch für diesen Personenkreis erscheint umso fragwürdiger, als der Anteil der durch Ausländer importierten Infektionen vergleichsweise klein ist.

Da Ausländer bereits aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nun nicht mehr ins Land kommen, kann der eingeschränkte Flugverkehr schließlich nur darauf zielen, auch möglichst viele chinesische Bürger an der (Heim-)Reise nach China zu hindern. Die von der Volksrepublik China erlassenen Einreisebeschränkungen betreffen deutsche Firmen mit einer Präsenz vor Ort ebenso wie chinesische Unternehmen in Deutschland. Deren zahlreiche Mitarbeiter in Deutschland mit chinesischem Pass können auf unabsehbare Zeit praktisch keine geschäftlichen Reisen mehr nach China unternehmen. Ob Chinas Wirtschaft auf dem Weg zur angestrebten Normalität tatsächlich auf all diese Akteure verzichten kann, bleibt abzuwarten.

Patrick Heid
Patrick Heid
Head of China Desk, Shanghai | Partner at GvW Graf von Westphalen

Patrick Heid ist Rechtsanwalt und Partner bei GvW Graf von Westphalen und leitet seit 2010 den Standort der Kanzlei in Shanghai. Er ist spezialisiert auf die Beratung von Mittelständlern und Konzernen bei Unternehmensgründungen, M&A Transaktionen sowie bei rechtlichen und strategischen Themen im operativen Geschäft in China und berät chinesische Investoren bei Unternehmenskäufen in Deutschland.

Porträt von Maria Kieslich
Maria Kieslich
Legal Counsel at GvW Graf von Westphalen

Maria Kieslich ist angehende Rechtsanwältin bei GvW Graf von Westphalen in Shanghai. Nach mehrjähriger Studien- und Arbeitserfahrung in China unterstützt sie internationale Unternehmen bei ihren Direktinvestiotionen in China und berät deren chinesische Tochtergesellschaften im operativen Geschäft vor Ort zu handels- und gesellschaftsrechtlichen Themen, mit einem Schwerpunkt im Vertrags- und Vertriebsrecht. Darüber hinaus hat sie Erfahrung mit internationalen Schiedsverfahren vor chinesischen Schiedsgerichten.

Dieser Post ist auch verfügbar auf: Vereinfachtes Chinesisch