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Im Zuge des Ausbruchs von Covid-19 war die Einreise nach China schwierig bis fast unmöglich geworden. Mit Wirkung ab dem 28. März hatte die Volksrepublik alle Aufenthaltserlaubnisse auf „inaktiv“ gestellt. Wer sich zu diesem Zeitpunkt außerhalb Chinas befand, konnte nicht mehr einreisen, auch wenn er technisch betrachtet über ein gültiges Visum verfügte.
Wer von da ab nach China einreisen wollte braucht eine neues Visum. Ein solche gab es nur wenn man als dringend benötigter Experte klassifiziert wurde oder für humanitär begründete Ausnahmefälle. In beiden Fällen war eine offiziell bestätigte Einladung von Nöten („PU-Einladung“). Selbst dann war es fast unmöglich nach China einzureisen, da der Flugverkehr fast vollständig eingestellt worden war. Die AHK Greater China organisierte daher ab Mai Charterflüge. Zuerst nach Shanghai, später nach Qingdao.Ziel war es, dringend benötigte Spezialisten die Einreise nach China zu ermöglichen, ohne die manche Unternehmen nach dem Lockdown nicht wieder ihre Produktion anfahren können. Spätere Flüge ermöglichten auch Familienangehörigen die Wiedereinreise.
Immer unter Berücksichtigung des vorgelagerten Sicherheitsinteresses gab es dann schrittweise leichte Lockerungen. Eine war beispielsweise die Implementierung eines „fast-track“-Verfahrens für bestimmte europäische Staatsbürger.
Im August kam es dann erstmals zu einer deutlichen Vereinfachung der Einreisebestimmungen: Mitarbeiter bestimmter europäischer Firmen brauchten ab da für die Einreise nach China keine PU-Einladung mehr vorweisen.
Einreise nach China ohne weiteres Visum
Nun geht die Volksrepublik noch einmal einen deutlichen Schritt weiter. Wer eine gültige Aufenthaltserlaubnis (begründet mit Arbeit, persönliche Angelegenheit oder Familienzusammenführung) besitzt, darf wieder ohne weiteres Visum einreisen. Wessen so begründete Aufenthaltserlaubnis nach dem 28. März abgelaufen ist, der kann unproblematisch eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen, so die entsprechenden Gründe weiterhin gelten. Mögliche Auflagen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes wie beispielsweise die Installation einer Tracking-App, einer negativer Covid-19 Test oder die 14tätige Quarantäne bleiben von der Neuregelung unberührt.
Die Originalmeldung des Ministry of Foreign Affairs of The People’s Republic of China (MFA) zu den neuen Vorschriften für die Einreise nach China finden Sie hier in englischer und chinesischer Sprache.
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