Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) stellt die Übernahme des deutschen Spezialmaschinenbauers Aixtron durch einen chinesischen Bieter erneut auf den Prüfstand. Das Ministerium hat seine Anfang September an das Unternehmen Fujian Grand Chip Investment (FGC) erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung widerrufen. Dies erfuhr Aixtron noch Freitagabend vom Ministerium. Die entsprechende Adhoc-Meldung erfolgte allerdings Montagmorgen um halb sieben zum Wochenauftakt. Offenbar wurden alle Beteiligten auf dem falschen Fuß erwischt.
FGC hatte Ende Juli ein 680 Mio. EUR umfassendes Kaufangebot für Aixtron abgegeben. Angeblich hatte die chinesische Beteiligungsgesellschaft schon rund zwei Drittel der Aixtron-Aktien angedient bekommen. Am 21. Oktober lief die Annahmefrist ab.
Aixtron produziert Chipanlagen zur Herstellung von Leuchtdioden, die in der Unterhaltungselektronik, Autoindustrie und bei industrieller Beleuchtung zum Einsatz kommen – zugleich ist die aus der RWTH abgespaltene Hightech-Schmiede ein Kind des ehemaligen Neuen Marktes, notiert als eines der ersten Unternehmen 1997.
Aktionäre liefen Sturm auf der Aixtron-HV im Frühjahr: Der Übernahmepreis sei zu niedrig, Knowhow solle nach China abgezweigt werden. FGC versprach im Vorfeld, weiterhin auf das Management-Knowhow aus Deutschland zu setzen: Übernahme ja, reinlabern nein. Ein übliches Vorgehen bei Transaktionen aus dem Ausland.
Auch Wirtschaftsminister Gabriel schaltete sich ein: Man müsse mehr Handhabe gewinnen bei ausländischen M&A-Vorhaben, sprich: man wolle mehr Mitsprache, mehr Regulierung. Das widerspricht natürlich einem freien Markt. Ob die Chinesen – oder sonst wer – ein faires Angebot unterbreiten, darüber entscheiden ja wohl die Aktionäre. Notfalls mit den Füßen.
Ähnliche Diskussionen gab es bei der kürzlichen Übernahme von Kuka durch Midea. Weder sind die Debatten neu, noch dürften sie abebben. Über patriotischen Einsprüche der Regierung wie in den USA hat man sich hierzulande öfters lustig gemacht – inzwischen sitzen alle im selben Boot: China investiert, und zwar überall auf der Welt.
Die Gabriel-Pläne gelten daher als was sie sind: heiße Luft, Wahlkampfpopulismus.
Interessant ist hingegen, dass die Chinesen mit ihrer hauseigenen Inbound-M&A-Politik ihrerseits durchkommen. Natürlich kann in China nicht jeder investieren, und wer es kann, unterliegt strenger Aufsicht und Auflagen. Meistens müssen sich Ausländer mit Knowhow-Abfluss anfreunden – oder draußen vor bleiben.
Offiziell ist es so: Zur Vermeidung von Sicherheitsgefahren kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Erwerb inländischer Unternehmen durch ausländische Käufer im Einzelfall überprüfen. Grundlage dafür sind das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Geprüft werden kann jeder Unternehmenskauf, durch den ausländische Investoren mindestens 25% der Stimmrechte an einem in Deutschland ansässigen Unternehmen erlangen.
Was das BMWi aktuell beanstandet, wird Aixtron sicherlich noch kommentieren. Denn eigentlich war die Offerte für den oftmals kriselnden LED-Spezialisten halbwegs fürstlich: Die Beteiligten bekunden, dass Kosten zu senken oder Stellen abzubauen kein Thema der Fusion sei: FCG unterstütze Aixtrons bisherige Strategie, Martin Goetzeler bleibe CEO und Dr. Bernd Schulte COO. Rund 1,7 Mrd. RMB (etwa 231 Mio. EUR) werden als Eigenkapitalfinanzierung durch FGC bereitgestellt.
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