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Bosch setzt auf Hesai

© Hesai

Die chinesische Hesai, ein Unternehmen im Bereich der Light-Detection-and-Ranging-(LiDAR-)Technologie, hat im Rahmen ihrer Serie-C-Finanzierungsrunde 173 Mio. USD eingesammelt. Auch die Robert Bosch GmbH setzt auf Hesai: Unter der Führung der Stuttgarter und Lightspeed konnte sich das Unternehmen die bislang größte Einzelinvestition innerhalb der LiDAR-Branche sichern. Zu den Co-Investoren gehören u.a. ON Semiconductor, Qiming Venture Partners, DT Capital Partners und Axiom Asia Private Capital.

Bei LiDAR handelt es sich um eine dem Radar verwandte Methode zur optischen Abstands- und Geschwindigkeitsmessung sowie zur Fernmessung atmosphärischer Parameter. Anstelle von Radiowellen verwendet Hesai dafür allerdings Laserstrahlen. Hesais Produkte kommen dabei in verschiedenen Anwendungsbereichen zum Einsatz, so z.B. Wahrnehmungslösungen im Bereich von selbstfahrenden Mobilen für die Abstandserfassung.

Neue Rekrutierungsansätze für Krisensituationen

Quelle: AdobeStock © ChenPG

Wer als Ausländer mit Kindern in China wohnt, zahlt grundsätzlich mehr für die Schulausbildung und ist somit teurer für die Firma. Im Umkehrschluss wird Mitarbeitern das Gehaltspaket entwertet, das vorherrschend der Grund ist, mit der ganzen Familie den Lebensmittelpunkt in die Volksrepublik zu verlagern. Stetig neue Visaregelungen, die auslegungsfreudig implementiert werden, überfordern oftmals sogar die chinesischen Behörden selbst. In der Folge kann es dann zu Unwägbarkeiten bis hin zum absoluten Arbeitsverbot kommen.

Mittlerweile ist zu beobachten, dass Ausländer – darunter auch viele hochqualifizierte Talente – bisweilen etwas „chinamüde“ werden, haben sie doch den oben aufgezeigten Katalog bereits durchlebt. Ihre Kündigung ist meist mit einer längeren Abwicklungsphase verbunden und sollte gut vorbereitet werden. Noch viel einschneidender wirken sich nun die Viruskrise oder die neuen Visaregelungen aus. Einreise und Flugverbote können von einem Tag auf den anderen eine ganze Firma nahezu führungslos machen, und zwar über Monate hinweg. Die für den Übergang eingesetzten Videokonferenzen und Heimarbeit funktionieren nur bei Unternehmen, die ein gutes Führungsteam und die für ein sinnvolles Teilen von Wissen nötige Struktur aufweisen. Eine überaus herausfordernde Situation zeigt sich häufig bei Betrieben, in denen z. B. lediglich ein Werkleiter ein Produktionsteam führt, das von täglichen Anweisungen abhängig ist. Wie man sich für solche Situationen besser rüstet und kostspielige Fehler vermeidet – dafür sollte man sich von Chinaexperten beraten lassen.

Die Corona-Krise und die wirtschaftlichen Verluste führen den Unternehmen – nicht nur in China – vor Augen, dass sie über neue Personalstrategien nachdenken müssen, vor allem, was den klugen Einsatz ausländischer vs. inländischer Führungskräfte betrifft. Wir empfehlen, hier auf spezifische Strategien beim frühzeitigen Einsatz von lokalen Führungskräften zu setzen – denn sie sind besonders stabile Mitarbeiter in Krisenzeiten, da sie von vielen Maßnahmen nicht betroffen sind. Ferner ist lokales Personal besonders bereichernd in Branchen, für die ein lokales Netzwerk erforderlich ist. Es kann für einen Ausländer viel schwieriger sein als für einen lokalen Mitarbeiter, Beziehungen zu chinesischen Entscheidungsträgern aufzubauen: Zahlreiche Netzwerke werden in China  – wie auch in Deutschland – schon in der Ausbildungszeit aufgebaut und Ausländer gehören oft nicht zum einflussreichen lokalen Kreis. Hierzulande werden z.B. auf Messen viele gute Kontakte geschlossen und auch Führungskräfte angeworben – dies ist in China eher unüblich. Das Zuschieben von Geschäften zum „eigenen Landsmann“ hingegen ist ein globales Phänomen und spricht ebenfalls für den chinesischen Mitarbeiter vor Ort.

Quelle: JP Contagi

Was man beim Aufbau von lokalem Personal beachten sollte

Ein Beispiel aus der Praxis gibt Herr Wenzel, Gesamt-Projektleiter Remanufacturing Asia bei Mercedes-Benz Parts Manufacturing. „In unserem Werk in Lingang in Shanghai verfolgen wir einen starken Lokalisierungsansatz. Dies bedeutet, wir halten einen geringen Expat-Anteil (<7%), den wir weiter kontinuierlich reduzieren wollen. Unsere lokalen Mitarbeiter sehen wir als wichtigen Erfolgsfaktor und möchten sie daher langfristig aufbauen. Besonders die notwendige technische Expertise, firmeninterne IT-Systeme und Informationsquellen, Prozesse und Abläufe, aber auch das Netzwerk zu benötigten Schnittstellen und Wissensträgern an anderen Standorten – das alles muss erlernt werden. Auf den Schlüsselpositionen von Expats gibt es oftmals einen definierten lokalen Counterpart, der diese Funktion später komplett übernehmen soll. Besonders in technischen Positionen ist zusätzlich ein mehrwöchiges Training an den Standorten in Deutschland ein integraler Bestandteil – bis hin zu mehreren Monaten.“

Bei der Rekrutierung von lokalen Mitarbeitern fehlt es deutschen Firmen oft noch am Grundverständnis für die kulturellen Unterschiede. Die Wahl wird nach dem „Bauchgefühl“ getroffen und nicht aufgrund von objektiven Kriterien und dem Erfahrungswissen guter Rekrutierung. Am Beispiel der Körpersprache während eines Bewerbungsgespräches wird diese Problematik deutlich: Die chinesische Art ist von Zurückhaltung geprägt; der Händedruck bei der Begrüßung ist nach westlicher Auffassung schlaff, direkter Augenkontakt wird vermieden, die Haltung erscheint unterwürfig. Antworten werden teils zögerlich, leise erteilt, mit häufigem, unnötigem Entschuldigen. Eine solche Körpersprache würde die Einstellungschancen reduzieren, da sie dem deutschen Verständnis von Führungseigenschaften wie Eigeninitiative, aus eigenem Antrieb zu handeln und selbstständig Entscheidungen zu treffen, widerspricht. Im gruppenorientierten China würde aber dieses eher deutsche Führungsverhalten als egoistisch aufgefasst und der Person unterstellt, aus reinem Eigeninteresse zu handeln.

Die erwünschten Kompetenzen müssen also immer im kulturellen Kontext betrachtet werden. Für die Rekrutierungsstrategie braucht man von Beginn an ein einheitliches Verständnis von den kulturellen Normen und Werten – wie Führungsstil, Beziehungs- und Vertrauensbildung, Entscheidungsfindung, Konfliktlösung, Verhandlungs- und Kommunikationsstil. Ist eine lokale Person eingestellt, braucht es ein individuelles Entwicklungsprogramm, damit sie als zukünftige Führungsperson ihr Verhalten in der neuen kulturellen Umgebung reflektieren und daran arbeiten kann, ihre kulturellen Lücken zu schließen.

Fazit

Damit Unternehmen in Zukunft und nicht nur in Krisensituationen ihre Handlungsfähigkeit vor Ort sicherstellen, sollten sie ihre Personalstrategie in China überdenken. Das strategische Rekrutieren und die Entwicklung von lokalen Führungskräften spielen entscheidende Rollen. Für eine erfolgreiche Umsetzung sind hier tiefe Kenntnisse der Kultur und der lokalen Besonderheiten unentbehrlich.

240 Mio. USD für Flugtaxi-Entwickler Lilium

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© Lilium

Das Münchner Flugtaxiunternehmen Lilium konnte trotz der Coronavirus-Krise eine 240 Mio. USD schwere Finanzierungsrunde abschließen. Führender Investor war dabei der chinesische Internetkonzern Tencent. Das frische Kapital will Lilium u.a. einsetzen, um die Maschinenentwicklung abzuschließen und wie geplant zum Jahr 2025 die Serienproduktion sowie den Betrieb regionaler Flugdienste zu starten.

Das von Lilium entwickelte Elektro-Flugtaxi Lilium Jet startet und landet senkrecht; die Flugstrecke legt es aber mithilfe von Tragflächen wie ein konventionelles Flugzeug zurück. Konkurrenten wie Airbus oder das badische Unternehmen Volocopter hingegen arbeiten an der Entwicklung von elektrischen Passagierdrohnen. Experten hatten Ende vergangenen Jahres Zweifel an der Schlüssigkeit von Liliums Konzept angemeldet. Firmenchef Daniel Wiegand hielt nun in einem Interview mit dem Handelsblatt dagegen und kritisierte die Studie: Es sei einfach falsch, zu behaupten, dass die Batterie nach einer Minute leer sei, wird er zitiert. Lilium werde zwar für das spätere Serienmodell noch etwas bessere Batterien benötigen, aber man brauche definitiv keine Wunderbatterie für den Lilium Jet.

Businesskommunikation in der Corona-Krise

Video Conference Call
Quelle: AdobeStock © Chaay_tee

Wie läuft die Kommunikation zwischen Chinas und Deutschlands Unternehmen aktuell und wie kann man die aktuellen Herausforderungen dafür bewältigen?

Prof. Dr. Sabrina Weithmann
Weithmann Consulting

Fast die gesamte Kommunikation läuft als Online-Meetings vor allem über WeChat ab, teilweise auch über Zoom – das aber öfters geblockt wird. Mittlerweile kommen auch mehr Programme für die virtuelle Gestaltung von Arbeitsprozessen zum Einsatz, etwa Trello, Slack etc., genauso wie Tools für digital rechtsgültige Unterschriften. Dass für die chinesische Seite schriftlich Vereinbartes oft nicht so bindende Gültigkeit hat, muss man dabei mit einbeziehen. Um mit solchen und auch anderen chinesischen Besonderheiten umzugehen, sind deutsche Unternehmen im Vorteil, die auf chinesisches Personal vor Ort gesetzt haben, insbesondere auch in den Managementpositionen. Deshalb werden deutsche Unternehmen auch nach der Krise chinesisches Management vor Ort verstärkt beschäftigen. Das zahlt auf den Aufbau von Vertrauen und vor allem dessen Pflege ein. Beides ist in einer auf das Virtuelle reduzierten Kommunikation eminent wichtig. Dafür ein schönes Beispiel: Ein Maschinenbauunternehmen setzt mittlerweile eine Onlineplattform ein, auf der chinesische und deutsche Mitarbeiter von Geburtstags- und Urlaubsfotos bis zum neuen Küchenschrank viele private Dinge teilen. Die Plattform fördert die persönlichen Beziehungen, die im Umgang mit chinesischen Partnern so wichtig sind – insbesondere, wenn die Kommunikation nur digital stattfinden kann.

Ziyun Wang
Business Development Asia, BankM

Für die Akteure in den Unternehmen ist es sehr schwer, die zukünftige Dynamik und die Ergebnisse aus allen aktuellen Prozessen abzuschätzen. Die strategischen Interaktionen sind deshalb weitestgehend zum Erliegen gekommen. Kommunikation bezieht sich fast komplett auf die unmittelbare Bewältigung der Krise, den Aufbau neuer Lieferketten und die Etablierung verlässlicher Import- und Exportkanäle. Gingen zu Beginn der Krise noch viele Experten davon aus, dass der Westen und insbesondere Europa gestärkt aus dieser Pandemie hervorgehen und viele Betriebe ihre nach China verlagerten Produktionen wieder nach Europa zurückholen würden, scheint es mittlerweile so, dass viele asiatische Länder diese Krise sehr schnell und auch wirtschaftsfreundlich in den Griff bekommen haben. Heute helfen die wiederangelaufenen Produktionen aus China auch in Deutschland, das Gesundheitspersonal und die Bevölkerung vor der Ansteckung durch COVID-19 zu schützen. Dennoch wird die erlebte eigene Anfälligkeit in der Krise dazu führen, dass die Produktionsketten in Deutschland, aber auch in China überdacht werden und das Thema Autarkie eine höhere Bedeutung bekommt.

Dr. Evelyn Engesser
General Manager der chinesischen Tochtergesellschaft von UNICEPTA

China ist bei der Bewältigung der Krise um mehrere Wochen voraus, daher orientieren sich deutsche Unternehmen an den Erfahrungen aus der Volksrepublik. Eine UNICEPTA-Analyse der Unternehmensberichterstattung in chinesischen Medien in den ersten vier Wochen nach Ausbruch der Krise hat Kommunikationsverantwortlichen in Deutschland gezeigt, wie sich der thematische Fokus von Reisen über Spenden zu den Auswirkungen der Krise verlagert hat. Automobilunternehmen konnten dort beispielsweise trotz Produktionsstopp mit zielgerichteten Spenden und Live-Sales-Kampagnen punkten. Die Reputation nahm aber Schaden, wenn die falsche Zielgruppe mit Spenden bedacht wurde oder die Spende zu dürftig ausfiel. Aus den Best-Practice-Empfehlungen aus China zur Unternehmenskommunikation hat dann beispielsweise ein süddeutscher Technologiekonzern einen Maßnahmenkatalog entwickelt, der nun weltweit in den Niederlassungen zum Einsatz kommt. Die Krise hat die Relevanz von CEO-Kommunikation verdeutlicht. Durch gute Führung und Kommunikation können sie Ängste mildern, Verlässlichkeit demonstrieren und vielleicht sogar Hoffnung geben. So präsentiert z.B. der CEO eines chinesischen Chemieunternehmens die Geschäftsergebnisse erstmals per Livestream (auf shangzhibo.tv) und beteiligt sich an einer via Zoom übertragenen Paneldiskussion zum Thema Unternehmensethik. Weil Kamera und Videokonferenzen vermehrt eingesetzt werden, sorgt sich aber die Controllingleiterin eines norddeutschen Technologieunternehmens, dass CEO und manche Boardmitglieder zu leger und improvisiert rüberkommen – und zwar die deutschen eher als die chinesischen.

Arbeitsrecht in China während der Corona-Krise

Quelle: AdobeStock © klavdiyav

Vorsorge- und Kontrollmaßnahmen

Chinas „öffentliche Hand“ hat eine Vielzahl von Gesetzen und Rechtsvorschriften zur Eindämmung des Virus, zur weiteren Vorsorge, zum Schutz der Arbeitnehmer, Erleichterungen für Arbeitgeber usw. sowohl auf Staats-, Provinz- als auch auf lokaler Ebene erlassen, welche nach wie vor in Kraft sind. In diesem Zusammenhang bestehen besondere Pflichten für Arbeitgeber. Infizierte oder im Verdacht einer Infektion stehende Mitarbeiter müssen den zuständigen Behörden gemeldet werden. Der Gesundheitszustand aller Arbeitnehmer (insbesondere Überwachung der Körpertemperatur) ist zu beobachten, Gesundheitsberichte zu verfassen und die Reisehistorie der Arbeitnehmer an die Behörden zu übermitteln. Arbeitgeber haben Sorge zu tragen, dass Arbeitsplätze regelmäßig desinfiziert und ausreichend Schutz- und Hygieneartikel bereitgestellt werden. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Maßnahmen zum Schutz von Arbeitnehmern

Nach den staatlich angeordneten Ruhetagen standen zahlreiche Unternehmen vor der Herausforderung, dass die Rückkehr von Arbeitnehmern aufgrund von Reisebeschränkungen oder anderen Maßnahmen teils nur eingeschränkt möglich war. Deshalb wurden Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz und zur Vermeidung von Entlassungen verabschiedet, die direkt auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers und die arbeitsvertraglichen Regelungen wirken. So besteht kein Recht des Arbeitgebers, einen unter Quarantäne stehenden Arbeitnehmer zurückzurufen oder zu kündigen. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber einem nicht-infizierten Arbeitnehmer keinen sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.

„Arbeitgeber haben Sorge zu tragen, dass Arbeitsplätze regelmäßig desinfiziert und ausreichend Schutz- und Hygieneartikel bereitgestellt werden.“

Im Falle von Reisebeschränkungen des Arbeitnehmers und soweit es ihm in Hinblick auf technische und organisatorische Voraussetzungen zumutbar ist, darf ein Arbeitgeber Homeoffice anordnen. Weigert sich ein Arbeitnehmer hierzu oder lehnt er die Rückkehr an den Arbeitsplatz ohne berechtigten Grund ab, sind Disziplinarmaßnahmen möglich, von mündlichen Verwarnungen bis hin zur Kündigung durch den Arbeitgeber – den internen Regelungen des Arbeitgebers entsprechend. Bei Ablauf eines Arbeitsvertrags während einer medizinischen Behandlung, einer Quarantäne- oder sonstigen staatlichen Notfallmaßnahme verlängert sich die Laufzeit des Arbeitsvertrags automatisch bis zum Ende der medizinischen Behandlung oder der staatlichen Maßnahme.

Lohn- und Lohnfortzahlungen

Während der staatlich angeordneten Ruhetage hatten bzw. haben Arbeitnehmer Anspruch auf die im Arbeitsvertrag vereinbarte Vergütung. Wurde in diesem Zeitraum tatsächlich gearbeitet, besteht Anspruch auf die doppelte Höhe der Vergütung (Arbeit an Ruhetagen). Im Falle einer darüber hinausgehenden Aussetzung der Geschäftstätigkeit des Arbeitgebers gelten die betreffenden Tage in der Regel als Arbeitstage, und es ist für den ersten Vergütungszeitraum (i.d.R. den betreffenden Monat) die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Ab dem zweiten Vergütungszeitraum bestehen Erleichterungen für den Arbeitgeber: So ist dem Arbeitnehmer lediglich das lokale Existenzminimum zu bezahlen, sofern keine andere Regelung (z.B. Urlaubsregelung) getroffen wurde. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die aufgrund von staatlichen Maßnahmen während des zweiten Vergütungszeitraums an der Rückkehr zur Arbeit gehindert sind.

„Um die finanziellen Belastungen für Arbeitgeber abzufedern, sehen Rechtsvorschriften Erleichterungen für Arbeitgeber insbesondere bei der Sozialversicherung vor.“

Bei der generellen Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit ist die vertraglich vereinbarte Vergütung für ordnungsgemäß erbrachte Arbeit zu zahlen. Liegen coronabedingte wirtschaftliche Probleme beim Arbeitgeber vor, besteht die Möglichkeit, nach Rücksprache und einer zu schließenden Vereinbarung mit den betroffenen Arbeitnehmern Anpassungen der Vergütung vorzunehmen, wobei diese nicht unter dem lokalen Mindestlohn liegen dürfen. Infizierte oder unter Verdacht einer Infektion stehende Arbeitnehmer, die sich Quarantänemaßnahmen und einer verbundenen ärztlichen Behandlung unterziehen müssen, haben grundsätzlich Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Für reguläre Arztbehandlungen ohne Quarantänemaßnahmen ist – soweit nicht anders im Arbeitsvertrag vereinbart – nur das entsprechende Krankengeld auszuzahlen.

Die chinesischen gesetzlichen Bestimmungen zur höheren Gewalt, die den betroffenen Vertragspartner von der Leistungspflicht befreien können, sind nicht auf Arbeitsverträge anwendbar. Ein Arbeitgeber kann also die Lohnzahlung nicht mit Verweis auf die Corona-Pandemie, welche in China als Fall höherer Gewalt (unter weiteren Voraussetzungen) anerkannt ist, verweigern oder den Arbeitsvertrag kündigen.

Entlastungen für Arbeitgeber

Um die finanziellen Belastungen für Arbeitgeber abzufedern, sehen Rechtsvorschriften Erleichterungen für Arbeitgeber insbesondere bei der Sozialversicherung vor. So können kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen aus Hubei auf Antrag für bis zu fünf Monate von der Beitragszahlung in den Pensionsfonds sowie die Arbeitslosen- und Arbeitsunfallversicherung befreit werden. Großunternehmen können eine Ermäßigung für drei und einen Zahlungsaufschub von bis zu sechs Monaten für diese Beiträge beantragen. Für die Beiträge zur Krankenversicherung kann eine Ermäßigung um die Hälfte des Beitrags für einen Zeitraum von bis zu fünf Monaten beantragt werden. Auf lokaler Ebene wurden die oben genannten staatlichen Maßnahmen größtenteils übernommen; allerdings gibt es mitunter abweichende Regelungen, beispielsweise die Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge für den Februar 2020 und weiteren Zahlungsaufschub für bestimmte Branchen.

Fazit

Durch Maßnahmen im Arbeitsrecht versucht die chinesische Regierung, die Folgen der Pandemie abzumildern. Oftmals handelt es sich um eine Gratwanderung zwischen der Vermeidung von (Massen-)Entlassungen und dem Arbeitnehmerschutz auf der einen und dem Abwürgen der Wirtschaft auf der anderen Seite. Wie bei Rechtsvorschriften in China häufig der Fall, sind verschiedene Begriffe sehr unbestimmt und nicht genau definiert; darüber hinaus können sie lokal variieren. Unternehmen sollten daher gerade in der aktuellen Krisenzeit die Entwicklung der Rechtslage noch intensiver als sonst beobachten und bei Unklarheiten rechtlichen Rat einholen.

Neuer Treffpunkt in Qingdao

© Deutsch-Chinesischer Ökopark Qingdao

Der deutsch-chinesische Ökopark in Qingdao ist längst eine etablierte Größe und ein erfolgreiches Konzept in den Wirtschaftsbeziehungen beider Länder. Aber auch Gutes lässt sich stets verbessern. So kam es zu dem Entschluss, im Rahmen des Parks einen neuen Treffpunkt in Qingdao mit speziellen Präsentations- und Austauschmöglichkeiten zu schaffen – insbesondere für Unternehmen, die noch nicht in China vertreten sind. „Wir wollen den Austausch mit Deutschland auf eine qualitativ neue Stufe heben“, stellt denn auch Zhao Wei, der Repräsentant des deutsch-chinesischen Ökoparks in der Bundesrepublik, fest.

Dazu hat man ein dreisäuliges Plattformkonzept entwickelt. In der neu geschaffenen Ausstellungshalle mit dem treffenden Namen „deutsch-chinesische Handelsbrücke“ (中德商通) stehen den Produzenten von Waren und Technologien „Made in Germany“ rund 2.000 Quadratmeter Ausstellungsfläche kostenfrei zur Verfügung. Zur Kontaktanbahnung, -pflege und -vertiefung stehen (potenziellen) Partnern gleich mehrere Konferenz- und Treffpunktbüros offen. Während der „Blaue Pavillon“ eher für kleine Verhandlungsrunden und Präsentationen geeignet ist, bietet sich der „Grüne Pavillon“ für Konferenzen und Kooperationsbörsen an. Zudem kann auch auf den großen Saal des Passivhaus-Technikzentrums im Ökopark zurückgegriffen werden. Darüber hinaus wird derzeit auch der deutsche Pavillon der Welt-Gartenbau-Ausstellung 2019 in Peking nach Qingdao „verpflanzt“. Mit seinen 800 Quadratmetern wird er dann ein ideales Umfeld für Feiern und größere Veranstaltungen wie Firmentreffen oder -schulungen bieten können.

Unterstützung beim Markteinstieg

Neben der Infrastruktur für Ausstellungen und Treffen wird derzeit die dritte Säule des Konzepts aufgebaut: Ein schlagkräftiges Team, welches es den deutschen Unternehmen einerseits leichter machen soll, den chinesischen Markt zu „knacken“ und ihnen andererseits im Umgang mit den chinesischen Behörden sowie der unterschiedlichen Mentalität und Kultur Unterstützung leisten will. Das Team besteht dabei nicht nur aus Mitarbeitern, die über gute Deutschkenntnisse und ein Verständnis für deutsche Unternehmermentalitäten verfügen. Sie werden auch in der Lage sein, erste Verkaufsgespräche zu führen und die technischen Besonderheiten der einzelnen Produkte – zumindest den Grundsätzen nach – zu erklären. Zudem werden Experten und Ansprechpartner bereitstehen, die helfen, Lieferanten in China zu finden und Rechtsstreitigkeiten beizulegen. „Dieses Team aufzubauen und zu schulen“, so Wei, „ist nicht weniger wichtig, als eine funktionsfähige moderne Ausstellungsplattform zu haben.“

Aeonmed Gruppe übernimmt Heyer Medical AG

Symbolbild Krankenhausflur
Quelle: AdobeStock, © sdecoret

Die Aeonmed Gruppe aus Peking übernimmt den angeschlagenen Pfälzer Medizinhersteller Heyer Medical AG. Dieser war bereits 2018 in Schieflage geraten und auf der Suche nach einem starken Partner. Mit der Übernahme durch die Aeonmed Gruppe aus Peking ist die nötige Restrukturierung jetzt erfolgreich abgeschlossen.

Die Heyer Medical AG ist ein Traditionshersteller von Medizinprodukten mit Fokus auf Anästhesie- und Beatmungsgeräten. Ihre Produkte wurden zuletzt weltweit in 80 Ländern vertrieben und zum Unternehmen gehören Vertretungen in EMEA, APAC und den USA.
Die aus Peking stammende Aeonmed Gruppe wiederum besteht seit 2001 und ist heute einer der führenden Hersteller für Operationssaalausstattung und ebenso wie die Heyer Medical AG im Bereich Anästhesie- und Beatmungsgeräte tätig. Mit starken Investitionen in Forschung und Entwicklung gehören die Gruppe und ihre Produkte zu den führenden Anbietern weltweit. Aktuell ist das Produktportfolio der Aeonmed Gruppe bereits in mehr als 130 Ländern der Welt erhältlich.

Im Rahmen des Restrukturierungsprozesses war bereits relativ früh klar, dass die Aeonmed Gruppe die Heyer Medical AG übernimmt, die Umsetzung des komplexen Deals dauerte dann aber bis zum März 2020.

Bei der Übernahme wurde die Aeonmed Gruppe durch die Kanzlei Orrick beraten. Sie gehört zu den führenden Unternehmen bei M&A-Begleitungen mit einem besonderen Schwerpunkt auf deutsch-chinesische Transaktionen.

Post M&A-Restructuring: Herausforderung für chinesische Investitionen

Symbolbild. Gavel und Geld.
Quelle: Adobe Stock © thodonal

Chinesische Investitionen in deutsche Unternehmen erfolgen für gewöhnlich durch den Erwerb von Geschäftsanteilen/Aktien und/oder Finanzierungen durch Ausreichung von Darlehen. Gerät die Zielgesellschaft in die Krise, gefährdet dies den Wert der Beteiligung und der Darlehensrückzahlungsansprüche, denn die Gesellschafterdarlehen sind typischerweise nachrangig. Neben dem Verlust des Investments können sich auch noch Haftungsfolgen für den chinesischen Investor sowie den chinesischen Geschäftsführer ergeben.

Verlust des Investments

Das deutsche Insolvenzrecht kennt als oberste Maxime die bestmögliche Gläubigerbefriedigung. Wenn einmal das Insolvenzverfahren eingeleitet worden ist, richtet sich die Entscheidung, ob das Unternehmen liquidiert oder fortgeführt wird oder die Assets des Unternehmens als Going Concern verkauft werden können, danach, welcher Weg für die bestmögliche Gläubigerbefriedigung der vorzugswürdige ist. In dieser Hinsicht sind besonders Situationen gefährlich, in denen der chinesische Investor Gesellschaftsanteile erwirbt und zugleich Gesellschafterdarlehen ausreicht. Im Insolvenzverfahren der deutschen Zielgesellschaft sind Gesellschafterdarlehen nachrangig: Sie werden erst bedient, wenn alle gesicherten und einfachen Insolvenzgläubiger vollständig befriedigt wurden.

Insolvenzanfechtungen von Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen

Darüber hinaus sind auch Zahlungen, die ein Gesellschafter aufgrund eines Gesellschafterdarlehens im Zeitraum von einem Jahr vor der Stellung des Insolvenzantrags erhalten hat, durch den Insolvenzverwalter anfechtbar und müssen in die Insolvenzmasse zurückgeführt werden. Noch weiter zurück reicht die Insolvenzanfechtung von Sicherheiten, die ein Gesellschafter für ein Gesellschafterdarlehen erhalten hat – hier beträgt die Anfechtungsfrist sogar zehn Jahre. Die konkrete Ausgestaltung des Ausreichens von Gesellschafterdarlehen sowie deren Rückzahlungen kann entscheidend sein, um die Haftungsfolgen zu minimieren. So kann es z.B. besser sein, wenn der Gesellschafter erst auf die Sicherheit verzichtet, bevor ein Darlehen zurückgezahlt wird.

Ein Gesellschafter muss auch stets zahlen, wenn er einem Dritten für dessen Darlehen eine Sicherheit gestellt hat – sei es durch Mithaftung, Bürgschaft, Sicherungsübereignung oder andere Personal- oder Realsicherheiten. Diese Haftung des Gesellschafters gilt im Ergebnis unabhängig davon, ob die Gesellschaft den Dritten im Zeitraum von einem Jahr vor dem Insolvenzantrag befriedigt hat oder ob die Gesellschaft dazu nicht mehr in der Lage war.

Vorsicht ist auch bei der Ausreichung von Darlehen und Sicherheiten durch konzernverbundene Unternehmen geboten, die nicht selbst direkt Gesellschafter sind, denn nicht nur der Gesellschafter selbst ist von den erwähnten Regelungen betroffen, sondern auch mit ihm horizontal oder vertikal verbundene Unternehmen.

Schuld bei der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung

Ebenso birgt das ungeprüfte Ausreichen von (weiteren) Darlehen durch den chinesischen Investor in der Krise des deutschen Zielunternehmens nicht unerhebliche Risiken. Ein Darlehensgeber kann sich unter Umständen der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung schuldig machen, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt der Darlehensvergabe insolvenzreif war, der Darlehensnehmer dies wusste oder sich leichtfertig der entsprechenden Erkenntnis verschloss und so das Hinausschieben des gebotenen Insolvenzantrags bewirkt oder geduldet wird. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich für den chinesischen Investor, umfassende Informationen einzuholen und sorgfältige Dokumentationen anzufertigen, damit im späteren Streitfall die finanzielle Situation des Zielunternehmens sowie die Intentionen des chinesischen Gesellschafters nachvollziehbar und belegbar sind.

Haftung des Gesellschafters aus Patronatserklärungen

Einen Durchgriff auf das Vermögen des chinesischen Gesellschafters sieht das deutsche Recht bei Kapitalgesellschaften per se nicht vor. Eine Haftung des chinesischen Investors für Verbindlichkeiten des deutschen Zielunternehmens kann aber aus vertraglichen Regelungen resultieren, insbesondere aus Unternehmensverträgen und Patronatserklärungen. Gerade Letztere werden oftmals unüberlegt und weder in zeitlicher noch betragsmäßiger Begrenzung ausgereicht. Häufig werden sie auch „vergessen“ und nicht beseitigt, wenn die Gesellschaft sie eigentlich nicht mehr benötigt. Im Insolvenzfall sind sie für den chinesischen Investor besonders riskant, zumal eine Kündigung erstens zulässig sein muss und zweitens nur für die Zukunft Wirkung hat. Zu empfehlen ist daher, Patronatserklärungen z.B. nur für die Geltung jeweils eines Jahres und idealerweise der Höhe nach begrenzt auszureichen, damit stets neu und bewusst entschieden werden kann, ob und in welchem Umfang die deutsche Zielgesellschaft finanziell gestützt werden soll.

Herausforderungen für chinesische Geschäftsführer

Zusätzliche Risiken bestehen dann, wenn auch die Geschäftsführung durch den chinesischen Investor besetzt wird. Nach dem deutschen Insolvenzrecht obliegt der Geschäftsführung durchgängig die Pflicht zur Überprüfung einer etwaigen Insolvenzantragspflicht. In der Krise und späteren Insolvenz kann dabei häufig eine Art Generalverdacht bestehen, dass die Geschäftsführung nur oberflächlich und fehlerhaft durchgeführt worden ist, wenn der Geschäftsführer seinen Sitz im Ausland hat und typischerweise nicht immer vor Ort am Sitz der Gesellschaft tätig ist. Es können sich persönliche Haftungsrisiken ergeben, insbesondere wegen Insolvenzverschleppung, Zahlungen ab Eintritt der Insolvenzreife, Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie Eingehungsbetrugs, wenn klar ist, dass das Unternehmen einen Vertrag durchzuführen nicht mehr imstande sein wird. Eine Inanspruchnahme von – auch ausländischen – Geschäftsführern scheuen die Insolvenzverwalter nicht. D&O-Versicherungen bieten hierbei ebenfalls keinen umfassenden Schutz.

Dabei trifft die persönliche Pflicht zur Insolvenzantragsstellung (so denn eine solche zu bejahen ist) jeden einzelnen Geschäftsführer oder Vorstand, unabhängig von statutarischen Vertretungsregelungen, internen Geschäftsverteilungsplänen oder Ressortverantwortlichkeiten. Nötigenfalls muss der einzelne Geschäftsführer oder Vorstand den Insolvenzantrag allein stellen; weder ist eine Zustimmung des Gesellschafters dabei erforderlich noch befreit eine Gesellschafterweisung vom Befolgen der Antragspflicht.

Gerade einem chinesischen Geschäftsführer, der vielleicht nicht dauerhaft vor Ort ist, fällt die Überwachung der Insolvenzantragspflichten aber oftmals schwer. Zum Teil liegt die Schwierigkeit an mangelnder Kenntnis der tatsächlichen Finanzlage der Zielgesellschaft – schließlich überlässt der chinesische Investor häufig der deutschen Geschäftsführung einen wesentlichen Teil des täglichen Managements nach der Transaktion. Zudem sind einem chinesischen Geschäftsführer solche Überwachungspflichten zur Vermeidung der Insolvenz häufig auch unbekannt. Ihnen fehlt darüber hinaus meistens auch die entsprechende Erfahrung, wie ein entsprechender Insolvenztest technisch umzusetzen ist. Die aus der Pflichtverletzung resultierende Haftung kennen sie regelmäßig nicht.

Maßnahmen zur Stützung des chinesischen Mittelstands

Yuan-Scheine in Druckerei
Quelle: AdobeStock © alswart

Mitte der Woche hat die chinesische Zentralbank PBoC im Rahmen der Maßnahmen zur Stützung des Mittelstands in China weitere Kreditfazilität in Höhe von 100 Mrd. CNY bereitgestellt. Der Zinssatz hierfür beträgt nur 2,95% und liegt damit noch einmal 20 Basispunkte unter dem Satz der letzten Liquiditätsspritze, die im März bereitgestellt wurde. Damit befinden sich die mittelfristigen Kreditkonditionen nun auf dem tiefsten Stand seit dem September 2014, als Peking erstmals auf das Instrument der Kreditfazilitäten zurückgriff. Im Vergleich zu den anderen großen Volkswirtschaften sind die Zinsen aber immer noch relativ hoch. Sprich die PBoC hat nach wie vor einen größeren Spielraum, weitere Wirtschaftsstimuli zu aktivieren als ihre Pendants im Westen.

Bereits in der vergangenen Woche hatte Peking die Mindestreserveanforderung für kleine Regionalbanken um 50 Basispunkte gesenkt und so die Möglichkeiten zur Kreditvergabe erleichtert. Damit stellte die chinesische Regierung alleine in dieser Woche insgesamt rund 300 Mrd. CNY an zusätzlicher Liquidität bereit. Was angesichts der bedrückenden Zahlen nicht verwundert: Im 1. Quartal sank die chinesische Wirtschaftsleistung um 6,8% gegenüber dem Vorjahresquartal. Es ist der erste Rückgang des Wirtschaftswachstums überhaupt, seitdem China diese Wirtschaftskennzahl veröffentlicht.

Kreditvergaben werden steigen

Neben dem Drehen an der Zinsschraube und der Bereitstellung von Liquidität hat die chinesische Regierung aber noch weitere Maßnahmen umgesetzt. So dürfen börsennotierte Unternehmen beispielsweise ihre Jahresabschlüsse verzögert einreichen: Für eine erste Version haben sie nun Zeit bis zum 30. April, die endgültige Fassung muss dann bis zum 31. Juni veröffentlicht werden. Auch wurden deutliche Steuererleichterungs- bzw. Stundungsmaßnahmen versprochen. Die Staatsbanken wurden angewiesen ihre Kreditvergabe um 30% gegenüber dem Vorjahr zu erhöhen.

Die State Administration of Foreign Exchange (SAFE) wiederum hat ein Programm ins Leben gerufen, unter dem kleine und mittelständische Unternehmen bis zu 5 Mio. USD Fremdwährungskredite aufnehmen können – ohne dass sie zuvor eine Behördenerlaubnis brauchen. Noch ist das Programm auf Unternehmen beschränkt, die entweder als Hightech-Startups gelistet oder in der Shanghai Free Trade Zone (FTZ) registriert sind. Pläne zur Ausweitung des entsprechenden Programms gibt es aber bereits. Darüber hinaus diskutiert man, die Mindestkapitalanforderung für ausländische Investmenthäuser – aktuell eine Mrd. USD – zu senken.

Dies dient nicht nur zur Stützung von KMUs, sondern steht auch in Einklang mit dem chinesischen Bemühen, die Finanzmärkte des Landes weiter zu öffnen. Dazu gehört auch die forcierte Errichtung sogenannter Pilotzonen für den grenzüberschreitenden Onlinehandel. 59 dieser Zonen existieren bereits, weitere 46 sollen nun dazukommen. Von hier operierende Firmen und Händler sind von der Umsatzsteuer befreit und genießen weitere steuerliche sowie verwaltungstechnische Vorteile. Auch diese Pilotzonen adressieren insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige.

Mittelstand in China mit massiven Einbußen

Genau diese Gruppe ist von dem Ausbruch der Pandemie und den darauffolgenden Maßnahmen besonders hart betroffen. Daher konzentrieren sich in China die meisten Maßnahmen auch auf die Stützung des Mittelstands. Eine Studie der Tsinghua Universität (Peking) stellte fest, dass kleine und mittelständische Unternehmen im März dieses Jahres durchschnittlich 70% weniger als im Monat des Vorjahres verdienten. Hotels, Restaurants und Bildungseinrichtungen traf es sogar noch härter – hier liegen die Umsatzeinbußen bei durchschnittlich 88%. Zwar gibt es einen ersten Lichtblick: Der „Geschäftserholungsindex“ stieg relativ deutlich von 33,3 Punkten im Februar auf 41,1

Punkte im März. Aber auch damit ist er immer noch weit davon entfernt, eine Rückkehr zur Normalität anzudeuten. Insofern sind weiteren Maßnahmen des chinesischen Staates zur Wirtschaftsstützung bereits abzusehen: Für Mitte Mai wurde bereits die nächste Reduzierung der Mindestreserveanforderung in Aussicht gestellt.

Deutsche „China-Aktien“ – jetzt einsteigen?

China stock market graph ticker
Quelle: AdobeStock © Blue Planet Studio

Das chinesische Interesse am deutschen Automobilhersteller Daimler ist schon lange verbrieft. Er ist somit eine klassische deutsche China-Aktie, die man im Depot haben sollte. Erst kurz vor Jahreswechsel wurden Gerüchte um eine Ausweitung der chinesischen Investitionen herumgereicht. Laut Nachrichtenagentur Reuters will der chinesische Staatskonzern BAIC über kurz oder lang zum größten Anteilseigner der Stuttgarter aufsteigen.

Damit würde er sich auch einen Platz im Aufsichtsrat der Schwaben sichern. Der Daimler-Partner hatte erst im Juli 2019 eine Beteiligung in Höhe von 5% am Autobauer gemeldet und wird beim Ausbau seiner Anteile offenbar von der britischen Großbank HSBC unterstützt. Danach strebt BAIC mindestens einen Anteil in Höhe von 10% an Daimler an. Damit würde man den lokalen Konkurrenten Geely überflügeln: Geely-Gründer Li ShuFu hatte vor rund zwei Jahren einen Anteil von 9,69% zusammengekauft und dabei lange Zeit mit fragwürdigen Konstruktionen bestehende Meldepflichten unterwandert. Geely hat bereits bei Volvo mehr oder minder das Sagen.

Corona-Crash als Vorteil

Die Corona-Krise könnte den beiden chinesischen Großaktionären bei einem Ausbau ihres Engagements nun in die Karten spielen. Im Zuge des Sell-Offs an den Aktienmärkten hat die Daimler-Aktie seit Jahresbeginn zeitweise mehr als die Hälfte an Wert verloren, er liegt derzeit bei weniger als 30 Mrd. EUR. Vorübergehende Produktionsausfälle und geschlossene Autohäuser werden im ersten Halbjahr der gesamten Branche tiefe Einschnitte bescheren. Dabei kommt die Krise für Daimler ausgerechnet in einer Phase, in der sich der Konzern ohnehin schon großen Herausforderungen sowie den Kosten bei Elektromobilität, autonomem Fahren und Folgen des Dieselskandals gegenübersieht.

Im Aktienkurs scheinen mittlerweile viele dieser Probleme eingepreist zu sein, zumal Daimler bislang auf Staatshilfen verzichten und die im Februar angekündigte Dividende in Höhe von 0,90 EUR je Aktie beibehalten möchte – Sinneswandel jedoch nicht ausgeschlossen. Selbst bei einem Umsatzrückrang um 30% in diesem Jahr würden die Erlöse beim Stuttgarter Autobauer noch immer bei rund 120 Mrd. EUR liegen. Das entspräche einem was einem Kurs-Umsatz-Verhältnis von nur 0,25.Börsenkurs Daimler

 

Fazit Daimler

Die Schwaben werden sich mit ihren beiden chinesischen Investoren arrangieren müssen – die nämlich dürften Ihre Anteile zu aktuell günstigen Kursen weiter aufstocken. Follow the Money – ein Investment in Daimler erscheint auf der aktuellen Basis attraktiv.

 

Chinesische Investoren mit großem Interesse

Aber Daimler ist nicht die einzige deutsche China-Aktie, die einen Platz im Depot verdient. Allein 2017 investierten chinesische Unternehmen knapp 12,1 Mrd. EUR in deutsche Firmen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zählte insgesamt 40 Übernahmen und Beteiligungen. Deutsches Knowhow scheint bei der Umsetzung der „Made in China 2025“-Strategie besonders wertvoll: Schon vor Monaten kündigte das Bundeswirtschaftsministerium strengere Vorgaben an, wenn es um Verkäufe und Beteiligungen „kritischer Technologie“ wie Künstliche Intelligenz, Robotik, Halbleiter oder Biotechnologie gehe. Diese gelten bislang schon im Bereich kritischer Infrastrukturen wie etwa Stromnetze. Mit einem milliardenschweren Rettungsfonds will die Regierung nach dem Börsencrash nun einen Ausverkauf deutscher Wirtschafts- und Industrieadressen verhindern.

Nachdem sich chinesische Konzerne 2018 und in der ersten Jahreshälfte 2019 auch vor dem Hintergrund der internationalen Handelskonflikte vorübergehend etwas zurückhaltender gezeigt haben, hat das Kaufinteresse Ende des vergangenen Jahres wieder spürbar zugenommen. Wurden in den ersten sechs Monaten 2019 lediglich 14 Deals registriert, waren es im zweiten Halbjahr 25. Insgesamt wurden bei diesen 39 Transaktionen mit 4,6 Mrd. EUR investiert. Nach einem Volumen von 10,7 Mrd. EUR bei 35 Deals im Vorjahr. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei den Investitionen durch chinesische Konzerne damit an der Spitze. Großbritannien (31), Frankreich (18) und Italien (14) werden auf die Plätze verwiesen.

„Die Bereitschaft, auch größere Deals anzugehen, ist deutlich gestiegen“, kommentiert Yi Sun, Leiterin der China Business Services für den deutschsprachigen Raum bei EY. „Industrie und Hightech sind derzeit sehr gefragt – dabei treten Chinesen als strategische Investoren sowohl bei starken Nischenanbietern, als auch bei Unternehmen mit schwachem Wachstum in Europa auf“, meint Yi Sun, die die Abschlussquote als noch nicht hoch bezeichnet. Er beobachtet aber eine „steile Lernkurve“ bei den chinesischen Unternehmen.

 

Gegenbeispiel Kuka

Auch aus den früheren Deals werden die chinesischen Konzerne ihre Lehren gezogen haben. Zwar geht es vielen Firmen mehr um einen Technologietransfer denn um monetäre. Zur ganzen Wahrheit gehört jedoch auch, dass chinesische Investoren mit ihren deutschen Beteiligungen und Übernahmen in der Vergangenheit nicht nur ein glückliches Händchen bewiesen haben. Bestes Beispiel hierfür ist der Augsburger-Robotik-Spezialisten Kuka, der seit 2017 zu 94,5% im Besitz des chinesischen Midea-Konzerns ist. Für den Kauf der Anteile blätterte der Haushaltsgerätehersteller aus Fernost satte 4,5 Mrd. EUR bzw. 115 EUR je Aktie auf den Tisch.

Rund drei Jahre später sieht sich Kuka deutlichen Bremsspuren im operativen Geschäft gegenüber: Nach einem deutlichen Umsatz- und Gewinnrückgang 2018 hat der Vorstand die Jahresziele für das Geschäftsjahr 2019 gekappt. Zu einem Ausblick 2020 sieht sich das Management angesichts der Corona-Ausbreitung derzeit gar nicht erst in der Lage. An der Börse bringt der gesamte Konzern derzeit lediglich knapp 1,2 Mrd. EUR auf die Waage und hat gegenüber dem Kaufpreis rund drei Viertel verloren.Börsenkurz KUKA

Fazit Kuka

Investments haben (aktuell?) keinerlei Eile. Kuka hatte schon vor der Corona-Krise gravierende operative Probleme, die sich jetzt zu einem Tsunami ausweiten könnten. Dieses Beispiel belegt eindrücklich, dass auch chinesische Investoren nicht den heiligen Gral strategischer Investments ausgemacht haben. Die Automobilzuliefer-Industrie muss mit so engen Margen auskommen, dass sie in punkto Schönwetterbranche nicht unweit hinter der Luftfahrtindustrie rangiert. Hier verursacht jede Windböe eine Systemkrise.

TuSimple und ZF Group planen selbstfahrenden Truck

TuSimple und ZF Group planen selbstfahrenden Truck
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Das Lkw-Startup TuSimple und der deutsche Automobilzulieferer ZF Group planen gemeinsam einen selbstfahrenden Truck zu entwickeln. Das Ziel ist eine fahrerlose Lkw-Technologieplattform für die Massenproduktion. Noch im April sollen die Arbeiten daran beginnen. Zielmärkte sind Nordamerika, Europa und China. Die Plattform wird dabei Technologien wie Fusionskameras (eine Kombination aus VIS- und Infrarotkameras), LIDAR-Sensoren, Millimeterwellenradar und fahrerlose Steuerungssysteme umfassen. Herzstück wird allerdings die sich noch in der Entwicklungsphase befindende zentrale Datenverarbeitungseinheit ZF ProAI sein. Diese verarbeitet in Echtzeit alle von den Sensoren eingehenden Signale und steuert so den jeweiligen Lkw. Die Software hierzu werden beide Unternehmen gemeinsam entwickeln.

Der Logistikmarkt ist hochattraktiv – allein die chinesische und US-amerikanische Frachtindustrie wird auf einen Wert von 1,5 Billionen USD geschätzt. Autonom agierende Plattformen spielen hier bereits in der Lagerverwaltung eine große Rolle. In Zukunft dürften sie auch beim Transport über längere Distanzen verstärkt zum Einsatz kommen, weshalb TuSimple und ZF Group planen, gemeinsam einen selbstfahrenden Truck zu entwickeln, um diesen neu entstehenden Markt zu bedienen.

Selbstfahrende Technologie werde ein entscheidender Faktor für den sicheren Betrieb und die Kosteneffizienz sein, stellte TuSimple-Gründer Xiaodi Hou in diesem Zusammenhang fest. Die Beratungsgesellschaft Robert Berger bestätigt Hou in seiner Einschätzung und rechnet mit einer Kostenersparnis von bis zu 40%, die das autonome Fahren im Logistikbereich ermöglichen könnte.

Autonome Logistik auf der Straße

Da der Warentransport gegenüber dem Individualverkehr unter anderem den großen Vorteil hat, dass die Strecken zumeist bekannt und vorhersehbar sind, gehen Experten davon aus, dass die ersten vollständig autonom fahrenden Plattformen (Level 5) durch Logistiker auf den Markt gebracht werden. Entsprechend haben sich viele Logistikunternehmen bereits früh positioniert. So beteiligte sich die UPS an der ersten Finanzierungsrunde von TuSimple, bei der 300 Mio. USD erlöst wurden.

Eine zweite, im September 2019 vorgenommene Finanzierungsrunde spülte weitere 120 Mio. USD in die Kassen des im Jahr 2015 gegründeten Unternehmens. TuSimple hat seine Hauptsitze in Peking und San Diego. Das Unternehmen verfügt aktuell über eine Flotte von über 40 selbstständig fahrenden LKW, die auf der firmeneigenen Testlogistiklinie zwischen Texas und Arizona rund 20 Testfahrten pro Woche vornehmen. Darüber hinaus betreibt TuSimple in Nanhui New City (ehemals Lin Gang), der neuen Freihandelszone in Shanghai, eine weitere Teststrecke.

E-Mobility und alternative Antriebe in China als Chance

E-Mobility und alternative Antriebe als Chance
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Viele Industriebetriebe müssen sich auf diesen Change-Prozess radikal einstellen. Um E-Mobility und alternative Antriebe als Chance zu nutzen werden große Teile des gesamten Produktspektrums in Zukunft entweder wegfallen oder stark gewandelt werden müssen. Doch es gibt Hoffnung: So bescheinigt die jüngst veröffentlichte Studie „E-Mobility Index 2019“ von Roland Berger und der fka GmbH der deutschen Industrie eine Technologieführerschaft im Bereich E-Mobility und Battery Power. Die deutschen Unternehmen müssen es nur schaffen, diese in aktives Business umzusetzen. Das Gebot der Stunde ist also, klare Strategien für das Unternehmen zu entwickeln. Hinsichtlich der weiteren Sicherung von Absatzmärkten und der Umsetzung notwendiger Änderungen im Produktportfolio.

Situation in China

China stellte bereits in den vergangenen zehn bis 15 Jahren einen nicht mehr wegzudenkenden Markt dar. Nicht nur für die deutsche Automobilindustrie, sondern auch für Zulieferer, die vor Ort Werke sowie Niederlassungen gegründet haben und teils für deutsche OEMs (Automobilhersteller) wie auch für chinesische OEMs in China tätig waren. Heute gilt der Bereich E-Mobility als eindeutig größter Markt und größter Produzent in China. Nirgendwo sonst auf der Welt fährt man bereits so viele E-Cars. Schätzungen gehen von über 1,2 Mio. Fahrzeugen im Jahr 2017 aus, was etwa 40% der E-Mobility-Weltflotte entspricht. (Siehe Studie der German Asia-Pacific Business Association 01/2020.) In puncto Technologie besitzt Deutschland nach wie vor einen Vorsprung. Liegt es für deutsche Unternehmen also nahe, hier eine Symbiose mit dem weltgrößten Markt, den größten Produzenten und der deutschen Technologie einzugehen?

China scheint erkannt zu haben, dass es in Zukunft einen Mix verschiedener Antriebe geben wird: von konventionell über E-Mobility mit und ohne Hybrid bis hin zu anderen alternativen Antrieben, wie z.B. Wasserstoff. Hierzu zählen nicht nur reine Automobilzuliefererteile, sondern auch die Infrastruktur und deren Ausbau. Ohne sie wird die E-Mobility nicht weiterwachsen können. Besonders in mittelständischen und kleinen chinesischen Unternehmen wartet man auf z.B. deutsche Unternehmen, die bereit sind, gemeinsam die Technologie und Produktion voranzutreiben. Zwar sind E-Mobility und alternative Antriebe eine Chance für die deutsche Industrie – nur muss der Schritt sorgfältig bedacht und geplant sein. Er muss finanzierbar sein sowie von der Unternehmensorganisation gestemmt werden können.

Voraussetzungen für deutsche Unternehmen

Wie unsere Beratungspraxis zeigt, muss ein deutsches Unternehmen für den Weg nach China einen gewissen „langen Atem“ haben. Das schnelle Geld ist in China nicht (mehr) zu verdienen, es bedarf ausreichender personeller, organisatorischer und letztendlich auch finanzieller Ressourcen. Sonst wird der Schritt nicht in einen wirtschaftlichen Erfolg umgemünzt werden. Erfolg hat in China heutzutage nur, wer bereit ist, ein langfristiges Engagement nachhaltig durchzuführen und die chinesischen Besonderheiten zu verstehen, zu lernen und mit ihnen umzugehen.

Personelle Ressourcen

Bevor ein deutsches Unternehmen den Schritt nach China wagt, ist intern zu klären, wer ihn verantwortlich managen soll. Dafür müssen möglichst bilinguale Personen eingeteilt sein, die sich hauptsächlich um das Chinaprojekt kümmern können. (Diese müssen mindestens Deutsch und Englisch, idealerweise auch Chinesisch beherrschen.) Aus der jahrelangen Betreuung deutscher Tochterunternehmen in China können wir feststellen, dass dies einen der wesentlichen Erfolgsfaktoren in China darstellt.

Organisatorische Voraussetzungen

Das Unternehmen muss seine Organisation für den Schritt nach China anpassen. Formulare, Vertragswerke und E-Mail-Verkehr müssen so umgestellt werden, dass auch die Kollegen in China sie verstehen. Daneben müssen Produkte und Produktionsverfahren so aufgestellt sein, dass sie möglichst in beiden Ländern Gültigkeit haben. Dabei sind natürlich die lokalen Besonderheiten zu beachten. Auch das Rechnungswesen ist auf die Internationalität anzupassen.

Finanzen

Für China muss zudem eine sorgfältige Businessplanung erstellt werden. Dabei ist abzuschätzen, inwieweit nach den gesetzlichen Anforderungen in China die dort notwendige Eigenkapitalrelation zum gesamten sogenannten „Total Investment“ aufgebracht werden muss und woher die Finanzierung hierfür stammt.