Post M&A-Restructuring: Herausforderung für chinesische Investitionen

Der Deal ist geclosed, das Closing Dinner hat stattgefunden, und dann – läuft es nicht so wie erwartet, das gekaufte Zielunternehmen taumelt. Wenn das deutsche Target in die Krise gerät, müssen chinesische Investoren nicht erst seit der COVID-19-Pandemie gut aufpassen, dass sie ihr Investment nicht verlieren und nicht auch noch selbst in die Haftung geraten.

Von besonderer Bedeutung ist die zeitlich eng vorgegebene Frist zur Insolvenzantragstellung: Der Antrag ist „ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung“ zu stellen. Allzu oft wird in diesem Zusammenhang ignoriert, dass die Dreiwochenfrist nur dann ausgeschöpft werden darf, wenn Maßnahmen zur Beseitigung der Insolvenzeröffnungsgründe eingeleitet sind oder werden, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit innerhalb der Frist zum Erfolg führen werden.

Angst vor Gesichtsverlust

Auch kulturelle Aspekte sind zu beachten. Ein chinesischer Geschäftsführer zögert oftmals, die schlechte wirtschaftliche Lage oder etwaige Probleme der deutschen Gesellschaft in der chinesischen Konzernzentrale anzusprechen, da dies insbesondere in der chinesischen Kultur als Gesichtsverlust gewertet werden kann. Daher verhält sich ein chinesischer Geschäftsführer in vielen Fällen passiv bei der Überprüfung der Liquidität bzw. der Insolvenzantragspflicht.

Fazit

Das deutsche Insolvenzrecht erfordert – wie in vielen anderen Rechtsordnungen auch – ein genaues Monitoring der finanziellen Lage der deutschen Zielgesellschaft. Hier lauern für den chinesischen Investor einige Fallstricke, die es zu kennen und zu beachten gilt. Dokumentation und sorgfältige Gestaltung sind hier – wie so oft – der Schlüssel zum Erfolg. Insbesondere empfiehlt sich für den chinesischen Investor, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mit Hinblick auf den rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft getretenen COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz in dem Liquiditätsmonitoring der deutschen Zielgesellschaft zu dokumentieren bzw. dokumentieren zu lassen. Hiernach werden u.a. die Regelungen zur Insolvenzantragspflicht, den Zahlungsverboten sowie zu den Insolvenzanfechtungen z.B. der Gesellschafterdarlehen für diesen Zeitraum abgeändert.

Dieser Beitrag ist eine exklusive Vorabveröffentlichung aus der kommenden Ausgabe 02-2020 der Investmentplattform China/Deutschland mit freundlicher Unterstützung unseres Plattform Partners DLA Piper.

Dr. Nils Krause
Dr. Nils Krause

Dr. Nils Krause, LL.M. (Durham), ist Rechtsanwalt und leitet die deutsche Praxisgruppe Corporate/M&A der internationalen Sozietät DLA Piper. Zudem ist er Co-Head des China Desks von DLA Piper in Deutschland. Er berät regelmäßig In- und Outboundtransaktionen mit China.

Dr. Mirjam Rüve
Dr. Mirjam Rüve

Dr. Mirjam Rüve ist Rechtsanwältin der internationalen Sozietät DLA Piper. Ein besonderer Fokus ihrer Tätigkeit liegt auf der Beratung bei Fragen zu Verhaltensanforderungen im Vorfeld einer Insolvenz und im eröffneten Insolvenzverfahren, bei Unternehmenskäufen aus der Insolvenz und der prozessrechtlichen Vertretung in insolvenznahen und insolvenzbedingten Streitigkeiten.

Dieser Post ist auch verfügbar auf: Vereinfachtes Chinesisch