Weniger Bürokratie bei erwünschten Übernahmen

Die Regularien für chinesische Auslandsinvestitionen wurden im Zeitraum von 2004 bis 2014 immer weiter gelockert. Dies trug zu einem großen Wachstum der chinesischen Übernahmen im Ausland bei. Ende 2016 wurden die Regularien jedoch wieder in mehreren Schritten verschärft. Mit der neuen Bestimmung zu Auslandsinvestitionen werden jetzt klarere Leitlinien ausgegeben und in erwünschten Bereichen das Verfahren sogar vereinfacht.

Nachdem es viele Jahre nur nach oben ging, chinesische Unternehmen 2015 zum ersten Mal mehr im Ausland investiert hatten als Ausländer in China und chinesische Unternehmenskäufe im Ausland 2016 die Rekordmarke von 200 Mrd. USD überschritten, kam es 2017 zu einem spürbaren Rückgang der chinesischen Auslandsakquisitionen. Denn China hat seit Ende 2016 wieder die Zügel angezogen, während zuvor die Regularien für chinesische Auslandsinvestitionen zwischen 2004 und 2014 immer weiter gelockert worden waren. Hintergrund sind die zeitweilige Schwäche der chinesischen Währung, der kräftige Kapitalabfluss aus China und das Abschmelzen von Chinas Devisenreserven von Mitte 2014 bis Ende 2016 von knapp 4 Bio. USD auf 3 Bio. USD. Zudem sieht man in China mit zunehmender Sorge die wachsende Verschuldung im Unternehmenssektor.

Regularien angezogen

Um diesen unerwünschten Entwicklungen entgegenzuwirken und Investitionen in die für richtig gehaltenen Industriesektoren zu lenken, hat China seine Politik für Auslandsinvestitionen deutlich revidiert. Begonnen hat es mit einer kurzen Pressemitteilung Ende 2016. Im Januar 2017 änderte der Staatsrat die Bestimmung für Auslandsinvestitionen durch Staatsunternehmen, die der Aufsicht der SASAC (State-owned Assets Supervision and Administration Commission of the State Council) direkt unterliegen, und betont seitdem, dass sich Staatsunternehmen auf ihr Hauptgeschäft fokussieren sollen und grundsätzlich keine Auslandsinvestitionen in anderen Bereichen tätigen dürfen. Im August 2017 folgte eine Leitlinie zur Lenkung und Regulierung chinesischer Auslandsinvestitionen und Anfang Dezember 2017 ein Verhaltenskodex für Auslandsinvestitionen durch chinesische Privatunternehmen. Schließlich wurde Ende Dezember 2017 die Bestimmung über die Verwaltung von Auslandsinvestitionen revidiert.

Neue Bestimmung über die Verwaltung von Auslandsinvestitionen

Am 26. Dezember 2017 hat die Staatliche Kommission für Entwicklung und Reform (NDRC) die neue Bestimmung über die Verwaltung von Auslandsinvestitionen (neue Bestimmung) verkündet. Die neue Bestimmung tritt am 1. März 2018 in Kraft. Änderungen ergeben sich im Wesentlichen bei den Zuständigkeiten für Genehmigungen und Meldungen, der Genehmigungsdauer sowie der Schaffung einer Auffangklausel für sogenannte sensible Branchen.

Bisherige Regelung

Nach der bisher geltenden Regelung müssen chinesische Unternehmen, die Investitionen im Ausland tätigen wollen, eine Genehmigung der NDRC einholen, wenn das Investitionsprojekt sensible Gebiete oder Branchen betrifft. Eine Genehmigung des Staatsrats ist sogar erforderlich, wenn die Investitionssumme 2 Mrd. USD übersteigt und sensible Gebiete oder Branchen betroffen sind. In sonstigen Fällen muss das Vorhaben nur gemeldet werden bei einer Investitionssumme von mehr als 300 Mio. USD oder bei der Zentralregierung unterstehenden Unternehmen. Letztere melden an die NDRC, andere Unternehmen an die zuständigen Behörden auf Provinzebene.

Änderung der Zuständigkeiten

Ab dem 1. März fallen in den Zuständigkeitsbereich der NDRC alle Investitionsvorhaben, die sensible Gebiete oder Branchen betreffen. Die Genehmigungsbefugnis des Staatsrats wurde gestrichen. Die 300-Mio.-USD-Schwelle bei der Zuständigkeitsaufteilung zwischen zentraler und Provinzebene bleibt bestehen. Investitionsvorhaben, für welche die NDRC zuständig ist, mussten bisher zunächst von den Provinzbehörden vorabgeprüft und dann an die NDRC weitergeleitet werden. Diese Anforderung fällt nun weg, und Unternehmen können durch das Online-System ihren Antrag direkt an die NDRC stellen, ohne dass die lokale Behörde eingeschaltet wird.

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