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Erweiterte Meldepflicht zum Transparenzregister ab 1. August 2021

Transparenzregister

Aktuell sind börsennotierte Gesellschaften sowie Rechtseinheiten (insbesondere juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften), deren wirtschaftlich Berechtigte (einschließlich der gesetzlichen Vertreter als sogenannte fiktive wirtschaftlich Berechtigte) aus öffentlich zugänglichen Registern ersichtlich sind, nicht verpflichtet, eine Meldung zum Transparenzregister zu machen.

Am 1. August 2021 tritt das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz („TraFinG“) in Kraft. Durch das TraFinG wird das Geldwäschegesetz („Marina DolinaGwG“) erheblich reformiert und insbesondere die Mitteilungsfiktion nach § 20 Abs. 2 GwG fällt weg.

Damit werden in Zukunft alle Rechtseinheiten in Deutschland Mitteilungen zum Transparenzregister machen müssen, unabhängig davon, ob sich die relevanten Informationen aus dem Handelsregister oder anderen öffentlich zugänglichen Quellen ergeben. Auch börsennotierte Gesellschaften und deren Tochtergesellschaften müssen zukünftig eine Meldung zum Transparenzregister machen.

Änderungen im Hinblick auf das Transparenzregister

Sinn und Zweck der Änderungen

Mit dem TraFinG sollen die Voraussetzungen für die europäische Vernetzung von Transparenzregistern gemäß der Vierten und Fünften EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinien (EU) 2015/849 und (EU) 2018/843) geschaffen werden und die EU-Finanzinformationsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1153) über die Nutzung von Finanzinformationen zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung bestimmter Straftaten umgesetzt werden. Damit zielt das Gesetz in erster Linie darauf ab, Transparenz über Vereinigungen und ihre wirtschaftlich Berechtigten herzustellen sowie den Austausch relevanter Informationen auf nationaler und EU-Ebene zu ermöglichen.

Wegfall der Meldefiktion – vom Auffangregister zum Vollregister

Derzeit entspricht das deutsche Transparenzregister als ein „Auffangregister“ nicht den Anforderungen der EU-Richtlinien. Auf Grund der Mitteilungsfiktion des § 20 Abs. 2 GWG müssen Unternehmen in Deutschland bislang keine Informationen über ihre wirtschaftlichen Berechtigten im Transparenzregister hinterlegen, wenn sie börsennotiert sind oder sich diese Informationen bereits aus anderen öffentlichen Registern, z. B. dem Handelsregister, ergeben. Durch den Wegfall der Mitteilungsfiktion wird das Transparenzregister in Zukunft zu einem „Vollregister“ das „einen quantitativ umfassenden und qualitativ hochwertigen Datenbestand zu den wirtschaftlich Berechtigten aller transparenzpflichtigen Einheiten“ enthält (vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 31. März 2021, BT Drucksache 19/28164, S. 2).

Für die nach dem TranFinG erforderlichen Meldungen zum Transparenzregister gelten folgende Übergangsfristen (§ 59 Abs. 8 GwG n.F.):

  • März 2022 (AG, SE, KGaA)
  • Juni 2022 (GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft, Personengesellschaften)
  • Dezember 2022 (alle anderen).

Während dieser Übergangsfristen sind Bußgeldvorschriften und Pflichten zur Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ausgesetzt. Zu beachten ist jedoch, dass die Übergangsfristen nur für solche Gesellschaften gelten, die nach bisheriger Rechtslage wegen der Ausnahmen und Meldefiktionen nicht zur Meldung verpflichtet waren. Neu gegründete Gesellschaften oder aus anderen Gründen nicht erfolgte Meldungen müssen unverzüglich erfolgen.

Automatisierter Zugang zum Transparenzregister

Mit dem TraFinG wird auch ein automatischer Zugang zum Transparenzregister für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute sowie Versicherungsunternehmen und Notare („privilegierte Verpflichtete“ gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1-3 und 7 GwG und § 23 Abs. 3 GwG n.F.) eingerichtet. Damit soll den privilegierten Berechtigten ermöglicht werden, die Daten zu wirtschaftlich Berechtigten bereits im KYC-Prozess vollständig digital und in direktem zeitlichem Zusammenhang zu erfassen. Interessanterweise zählen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nicht zu den privilegierten Berechtigten, was von den entsprechenden Berufsverbänden heftig kritisiert wurde.

Auswirkungen auf die Praxis

Durch den Wegfall der Mitteilungsfiktion werden in Zukunft erheblich mehr Rechtseinheiten ihre wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister melden müssen. Auch Rechtseinheiten, die bislang von der Meldepflicht ausgenommen sind, müssen nun, innerhalb der genannten Übergangsfristen, eine Meldung zum Transparenzregister machen. Erneut ist darauf hinzuweisen, dass die Übergangfristen nur dann gelten, wenn auf Grund der bisher geltenden Meldefiktion kein wirtschaftlich Berechtigter angemeldet wurde. Wurde dies aus anderen Gründen bislang unterlassen, ist die Meldung unverzüglich vorzunehmen.

Da das GwG auch die Pflicht enthält, Änderungen der Beteiligung des wirtschaftlich Berechtigten sowie Änderungen in der Person des wirtschaftlich Berechtigten dem Register unverzüglich mitzuteilen, sollte die Gesetzesänderung zum Anlass genommen werden, zu überprüfen, ob bei der Gesellschaft sämtliche Informationen zu dem oder den wirtschaftlich Berechtigten vorhanden sind und ob die Meldung zum Transparenzregister ordnungsgemäß erfolgt ist und auf dem neuesten Stand ist.

Videospielbranche im Visier

Videospielbranche
(c)imtmphoto

Die Regulierungswut der chinesischen Behörden nimmt kein Ende. Nachdem in einem Bericht der staatlichen Nachrichtenagentur Xinhua Videospiele als „elektronische Drogen bezeichnet worden waren, rückte so auch die Videospielbranche ins Visier der Behörden.

Die chinesische Tech-Branche ist weiterhin im Zielfeuer der staatlichen Behörden. Besonders betroffen von der Situation ist dieses Mal Tencent, das größte und mitunter wertvollste Internet-Unternehmen in China. Tencent verfügt über mehr als die Hälfte des lukrativen chinesischen Videospielmarktes. „Keine Industrie und kein Sport sollten davon profitieren, eine ganze Generation zu vernichten“, wird ein Wissenschaftler an einer nationalen Forschungseinrichtung zitiert.

Bisher wurden keine offiziellen Maßnahmen seitens der Regierung getroffen, dennoch sorgt die angespannte Situation um die Videospielbranche für eine große Unruhe bei Anlegern.  Dementsprechend sank der Aktienwert von Tencent um rund 11 Prozent, der Börsenwert verlor dadurch bis zu umgerechnet 60 Milliarden Dollar.

Videospielbranche: Tencent verkündigt Maßnahmen zum Jugendschutz

Insbesondere die Videospiel-Sucht von vielen Jugendlichen ist den Behörden ein Dorn im Auge. Laut dem Bericht der staatlichen Nachrichtenagentur spielen rund zwei Drittel aller Befragten regelmäßig Onlinespiele. Im Fokus liegt hier insbesondere der erfolgreiche Tencent-Titel „Honor of Kings“, eines der beliebtesten Multiplayer-Onlinespiele in China. Dem Bericht zufolge verbringen Schüler zeitweise mehr als 8 Stunden online. Viele Eltern beklagten sich über den Rückgang von schulischen Leistungen ihrer Kinder.

Tencent verkündete daraufhin Maßnahmen zur Prävention zur Videospiel-Sucht und zum Jugendschutz. Demnach dürften Schüler und Schülerinnen nicht mehr als eine Stunde unter der Woche spielen und nicht mehr als zwei Stunden am Wochenende und an freien Tagen. Zudem erwägt Tencent für die Videospielbranche ein komplettes Verbot von Videogames für Kinder unter 12 Jahren.

Die unklare Situation um die Videospielbranche sorgte auch außerhalb China für Bedenken. So sanken auch die Aktienwerte von Videospielentwicklern wie Ubisoft, Evolution und Embracer. Anleger befürchten, die Branche könnte ähnlich sanktioniert werden wie vor kurzem der gesamte chinesische E-Learning-Markt oder der Fahrdienstvermittler Didi.

 

WuXi Biologics darf Arzneimittel in Deutschland herstellen

WuXi Biologics
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Das chinesische Pharma-Unternehmen WuXi Biologics hat von den deutschen Gesundheitsbehörden grünes Licht für die kommerzielle Herstellung von Arzneimitteln in Deutschland erhalten.

Bereits im vergangenen Jahr durfte der Wirtschaftsstandort Leverkusen WuXi Biologics als neuen Chempark-Partner begrüßen. Ziel des Unternehmen war es, mit der Deutschland-Ansiedlung die geographische Präsenz zu erweitern und zukünftig ein robustes und qualitativ hochwertiges Supply-Chain Netzwerk aufzubauen.

Nur 12 Monate später erhielt das Pharma-Unternehmen nun die erste GMP-Herstellungserlaubnis. Dr. Chris Chen, CEO von WuXi Biologics, sagte: „Wir freuen uns, dass die DP7-Anlage in Leverkusen, einer der Eckpfeiler unserer Global Dual Sourcing-Strategie, die GMP-Inspektion für die kommerzielle Herstellung von Biologika durch eine EU-Aufsichtsbehörde erfolgreich bestanden hat. Diese Lizenz ist ein weiterer bemerkenswerter Meilenstein in unserem Bestreben, erstklassige Betriebe auf globaler Ebene zu etablieren. Wir werden uns weiterhin strikt an die von den Gesundheitsbehörden vorgegebenen Qualitätsstandards halten und dringend benötigte Biologika zum Wohle der Patienten weltweit produzieren.“

WuXi Biologics übernimmt Produktionsstätte in Leverkusen

Im Januar 2020 hatte Bayer über die Vereinbarung mit WuXi Biologics bezüglich den Erwerb einer Produktionsstätte berichtet. Wenige Monate später im April 2020 erfolgte die Transaktion. Als Begrüßungsgeschenk spendete das Unternehmen angesichts der COVID-19-Krise rund 1600 Atemmasken an Krankenhäuser in Leverkusen.

WuXi Bio betreibt eine globale Open-Acces-Biologics-Technologieplattform für Biologika. Das Unternehmen ist seit 2017 an der Hongkonger Börse gelistet. Zum Angebot der Plattform gehören Komplettlösungen, mit denen Organisationen Bio-Präparate vom Konzept bis zur kommerziellen Produktion erforschen, entwickeln und herstellen können. Mittlerweile verfügt der Konzern über Produktionsstandorte in der ganzen Welt, darunter zehn im Heimatland China, zwei in Deutschland und drei weiteren in den USA. Neben der Produktionsstätte in Leverkusen hat das Unternehmen im Dezember 2020 einen zusätzliche Pharma-Anlage in Wuppertal von Bayer gekauft. Die Anlage wird primär für die Herstellung von Wirkstoffen für COVID-19-Impfstoffe sowie andere Biologika genutzt.

Gleich oder lieber doch nicht ganz

Deutschland China CAI

In spätestens fünf Monaten dürfte der nächste Aufreger in der ausländischen Community in China hochkochen. Zum 1. Januar 2022 fallen Sonderbestimmungen bei der Besteuerung der Einkommen von in China tätigen Ausländern weg. Gewährte Zuwendungen für Miete oder Schulgeld müssen dann regulär versteuert werden. Das kann entweder für die Unternehmen, die Ausländer beschäftigen, teuer werden oder für ausländische Angestellte zu Mehrbelastungen führen. So hat die JP contagi GmbH berechnet, dass ein ausländischer Beschäftigter mit einem Jahresgehalt von einer Million Yuan, der mit Frau und zwei schulpflichtigen Kindern in Shanghai lebt und arbeitet, ab kommenden Jahr mit 19 Prozent weniger Nettogehalt auskommen muss, sollte das Unternehmen nicht bereit sein, die höhere Steuerbelastung auszugleichen. Ist das Unternehmen zu diesem Ausgleich bereit, würde dies ein 34-prozentiges Plus der Kosten bedeuten.

Noch ist nicht ausgemacht, ob die Neureglung tatsächlich kommen wird. Lobbyorganisationen ausländischer Unternehmen in China bemühen sich, die chinesischen Behörden umzustimmen. Für ausländische Unternehmen werde es mit diesen Regelungen immer schwieriger internationale Experten zu gewinnen. Gleichzeitig müssten sich diese Experten genau überlegen, ob es für sie noch attraktiv ist, bei einem Unternehmen in China zu arbeiten.

So verständlich diese Überlegungen auf der einen Seite sind, sind sie auf der anderen Seite schwer nachzuvollziehen. Seit Jahren fordern dieselben Lobbyorganisationen ganz zu Recht, im chinesischen Markt sollten alle Marktteilnehmer, egal ob aus- oder inländisch investiert, gleichgestellt werden. Freilich bezieht sich dies in erster Linie auf den Marktzugang ohne Beschränkungen für einzelne Branchen. Wer jedoch Gleichberechtigung fordert, muss auch akzeptieren, dass sie ebenso in Bereichen umgesetzt wird, die möglicherweise wehtun. Vielleicht wäre es schlau, nicht gegen die Einkommenssteuer-Anpassung Sturm zu laufen, sondern diese zum Anlass für Forderung zu nehmen, in anderen Bereichen noch schneller nachzuziehen.

Ganz abgesehen davon, kann davon ausgegangen werden, dass lokale Behörden Wege suchen und finden werden, um ausländischen Experten das Leben zu versüßen. Denn auch wenn derzeit der Eindruck zuweilen ein anderer ist, auf internationale Spitzenkräfte will das Land nicht verzichten. Gewerbegebiete scheinen es als Pluspunkte zu betrachten, wenn viele Fachkräfte mit ausländischem Pass dort arbeiten. Also machen sich die Behörden Gedanken, wie sie den Ausländern das Leben erleichtern können, auch mit finanziellen Geschenken.

So hat beispielsweise die Pilot-Freihandelszone Qingdao schon im vergangenen Dezember sozusagen als Weihnachtspräsent allen Ausländern, die in der Zone beschäftigt sind, einen 30-prozentigen Zuschuss auf das Jahresgehalt zugesagt. Unabhängig von der Höhe der Einkommen. Das ist eine beachtliche Summe.

Acht Monate nach dieser Ankündigung ist zwar noch nicht ganz klar, wann und wie das Geld ausgezahlt wird. Dass die Zone Wort halten wird, davon darf ausgegangen werden. Das führt wiederum zu Gewissenskonflikten. Jedenfalls bei mir. Ausländer dürften per se ein deutlich höheres Gehalt als ihre lokalen Kollegen haben, egal ob sie in einem chinesischen Unternehmen arbeiten oder in einem ausländischen. Warum sollte den Ausländern zusätzlich – salopp gesagt – „Zucker in den Hintern geblasen“ werden? Machen sich lokale Behörden Gedanken, was sie tun und vor allem ändern können, um für Ausländer attraktiver zu werden, ist dies durchaus löblich. Sollten sie aber nicht eher überlegen, wie sie für alle, die hier leben und arbeiten, den Alltag erleichtern können? Wäre es nicht sinnvoll, lokalen Mitarbeitern die oft sehr niedrigen Gehälter anzupassen, anstatt dort Geld zu verteilen, wo ohnehin relativ viel ist? Eines ist allerdings klar: Wer wünscht, dass sich mehr Ausländer zur Arbeit ansiedeln, sollte zuallererst daran denken, Einreisebestimmungen zu vereinfachen und die Bewilligung von Aufenthaltstiteln zu entbürokratisieren.

Apple: Starke China-Performance

Apple
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Grund zur Freude bei Apple: Die Nachfrage im China-Geschäft ist für den iPhone-Hersteller so hoch wie sonst nur an Weihnachten. Die COVID-19 Krise hat die Perfomance des US-Unternehmen deutlich beflügelt.

Apple meldete einen kräftigen Umsatzwachstum in den letzten drei Monaten. Dafür sorgte eine hohe Nachfrage nach den High-End 5G-ausgerüsteten iPhones und ein blühender Smartphone-Markt in China. Um rund 36 Prozent hat der Umsatz zugelegt, dies entspricht einem Wertzuwachs auf 81,4 Milliarden Dollar, wie einem Bericht des Unternehmens zu entnehmen ist. So hat sich der Nettogewinn von Apple auf über 21 Milliarden US-Dollar gesteigert.

Apple: Kaum Schaden durch COVID-19

Das Unternehmen hatte mit weniger Problemen in der Supply-Chain zu kämpfen als zunächst befürchtet. Wie kritisch die COVID-19-Pandemie sich auf globale Lieferketten auswirken kann, ist unter anderem am Schiffscontainer-Stau im Yantian Hafen in China erkennbar, der mittlerweile mehrerer Wochen schon anhält. Bei Apple machten sich Lieferengpässe bei Halbleitern weniger stark bemerkbar. Apple gehört weltweit zu den größten Chip-Kunden und hatte Umsatzeinbußen zwischen drei und vier Milliarden Dollar in Aussicht gestellt. Einem Bericht der Führungsriege zufolge waren die Umsatzbußen schlussendlich deutlich weniger.

Besonders im China-Geschäft konnte der Smartphone-Hersteller überzeugen. „Es war nicht nur das iPhone“, meinte Firmenchef Tim Cook. Neben dem Flagship-Produkt haben auch das Macbook, Wearables und Dienstleistungen einen neuen Quartalsrekord eingefahren. Oftmals wurden die Produkte in Kombination gekauft. Dementsprechend sind die Umsätze im dritten Geschäftsquartal 2021 um rund 58 Prozent auf 14,7 Milliarden US-Dollar gestiegen.

Insgesamt fielen die Quartalszahlen des Unternehmens deutlich besser aus als im Vorfeld geschätzt. Apple profitierte von der Pandemie, die viele Bürger in ihrer Mobilität einschränkte, sodass mehr Leute Zeit mit ihrem Smartphone verbrachten.

Xiaomi trotzt China-Sorgen

Xiaomi
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Mehrere strenge Regulierungen seitens chinesischer Behörden versetzten den Markt in den vergangenen Wochen in Aufruhr. Xiaomi trotzt den ungewissen Bedingungen.

 China hat in den vergangen Wochen den Druck auf Tech-Konzerne erhöht. Unter anderem wurde dabei der  Fahrdienstvermittler und Uber-Konkurrent Didi hart erwischt. Zudem hat in dieser Woche eine neu verabschiedete Bildungsreform dem E-Learning-Markt die komplette Geschäftsgrundlage entzogen. Auch der chinesische Elektronik-Hersteller ist nicht ganz unbetroffen von der Panik auf dem Markt nach den Sanktion. Dennoch zeigt die Marke eine starke Kursperformance im Vergleich zu Konkurrenten wie Alibaba und Tencent.

Xiaomi überholt Apple

Die Smartphone-Marktperformance von Xiaomi im vergangenen Jahr übertraf die von Apple. Nach einem Bericht des Marktforschungsinstitut Canalys war das Unternehmen der weltweit zweitgrößte Smartphone-Anbieter- vor Apple und hinter Samsung. Mittlerweile liegt der globale Marktanteil des Smartphoneherstellers bei 17 Prozent, Apple liegt bei 14 Prozent, Marktführer Samsung bei 19 Prozent.

Xiaomi setzt im Wettbewerb auf den Vertrieb von günstigen High-End-Smartphones. So ist Apple gezwungen, entweder auf Gewinnmarge oder auf Marktanteil zu verzichten. Im Vergleich mit den beiden Mitkonkurrenten Samsung und Apple sind die Xiaomi-Produkte im Durchschnitt rund 40 beziehungsweise 75 Prozent günstiger.

Aufgrund der Ereignisse der vergangenen Tage ist auch die Xiaomi-Aktie um zehn Prozentpunkte gefallen, schneidet damit aber dennoch besser ab als Tencent und Alibaba im gleichen Zeitraum. So nutzte der Smartphone-Produzent die Gelegenheit für Aktienrückkäufe. Vergangene Woche kaufte das Unternehmen Eigenaktien im Wert von rund 26 Hongkong-Dollar.

 

 

E-Learning: China verbietet Bildungssegment

E-Learning
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China erlässt eine neue Bildungsreform, die dem heimischen E-Learning-Markt die Geschäftsgrundlage entzieht. Investoren zeigen sich besorgt.

In China wird viel Wert auf Bildung gelegt. Dementsprechend war der E-Learning-Markt seit mehreren Jahren kräftig am Wachsen. Unter dem Bildungssegment des E-Learning versteht man in der Regel die Nachhilfe über eine Online-Plattform außerhalb der Schule. Angesichts der COVID-19-Pandemie hatten aber auch viele staatliche Schulen ihr Online-Lehrprogramm ausgebaut. Ehrgeizige Eltern versprechen sich damit, ihren Kindern einen Vorteil gegenüber Mitschülern zu geben, schließlich sind die Zulassungsplätze bei den chinesischen Top-Universitäten begrenzt und heiß begehrt. So entstand aus dem E-Learning-Segment ein Milliardenmarkt.

Unternehmen aus dem Segment E-Learning dürfen keine Gewinne mehr erwirtschaften

Die chinesische Regierung setzt dem E-Learning-Boom ein abruptes Ende. Eine neue Bildungsreform entzieht der gesamten Branche über Nacht die Geschäftsgrundlage. Die Reform wandelt den E-Learning-Markt zu einem Non-Profit-Segment um. Damit soll für mehr Chancengleichheit bei der akademischen Bildung in China gesorgt werden. Wohlhabendere Familien können sich somit keinen Vorteil mehr schaffen, indem sie die teuren Online-Lernangebote für ihre Kinder buchen. Zudem ist es Bildungsinstituten nicht mehr erlaubt, Schüler am Wochenende zu unterrichten. Akademische Nachhilfeangebote für Schüler unter sechs Jahren müssen komplett eingestellt werden.

Aktienmarkt in China gerät ins Schwanken

Der chinesische Aktienmarkt befindet sich momentan in Unruhe. Vor kurzem haben staatliche Behörden den Fahrdienstvermittler Didi ins Visier genommen. Dabei kamen die erst kürzlich in New York in den Handel gestarteten Didi-Aktien gehörig unter die Räder. Nun hat es den E-Learning-Markt erwischt. Die unerwartete Reformverabschiedung sorgte für fallende Kurse an den Börsen.  Der CSI-300-Index, der die Aktien der 300 größten börsennotierten Unternehmen von China beinhaltet, fiel um fast vier Prozent. Dementsprechend verlieren chinesische Aktien an Attraktivität für Anleger, die sich um weitere unerwartete staatliche Eingriffe sorgen.

 

Huazhu Investments: China-Hotelgruppe kommt nach Frankfurt

Huazhu
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Die chinesische Hotelgruppe Huazhu Group Limited gründet eine deutsche Tochterfirma in Frankfurt RheinMain. Die Ansiedlung geschieht in intensiver Kooperation mit mit der FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region (FRM GmbH) und mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt.

Damit ist Huazhu Group Limited bereits das zweite Unternehmen aus China, welches in jüngster Vergangenheit eine Niederlassung in Frankfurt eröffnet hat. Vor kurzem hat der zweitgrößte chinesische Online-Händler JD.com ein Logistikzentrum in Frankfurt RheinMain eröffnet.

Peter Feldmann, Aufsichtsratsvorsitzender der FrankfurtRheinMain GmbH International
Marketing of the Region und Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt: „Es ist sehr erfreulich,
dass sich die Huazhu Group für Frankfurt als weiteren Unternehmensstandort entschieden
hat. In Frankfurt RheinMain ist eine der größten chinesischen Communities Europas zu Hause
– Tendenz steigend. Auch diese Ansiedlung ist ein weiterer Beleg der Attraktivität unserer
Region als Standort internationaler Unternehmen.“

Seit 2019 besteht Kontakt mit Huazhu Group

Die Hotelkette Huazhu Group wurde 2005 zunächst unter dem Namen China Lodging Group in Shanghai gegründet. Eine Allianz mit der französischen Hotelgruppe Accor ermöglichte es der Huazhu Group, Hotels in China unter dem Namen Mercure, Ibis und Novotel zu betreiben. Das Kette zählte, nach einem Bericht des Branchenmagazin „Hotels“, in den Jahren 2017 und 2018 zu den zehn größten Hotelbetreibern weltweit. Insgesamt verfügt das Nasdaq-gelistete Unternehmen über rund 6.200 Hotels mit über 600.000 Betten.

Unser China-Team in vor Ort in Shanghai und hier in Frankfurt RheinMain betreut die Huazhu
Group Limited bereits seit November 2019. Unsere Arbeit ging in den vergangenen Monaten
unter veränderten Bedingungen erfolgreich weiter. So bekam das Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt die Unterstützung, die es benötigte, um erfolgreich in unserer Region zu starten. Mit
der Ansiedlung baut Frankfurt RheinMain seine Rolle als führender europäischer Standort
asiatischer Unternehmen weiter aus.“ so Eric Menges, Geschäftsführer der
FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region.

 

Volvo – Unabhängigkeit in China

Volvo
© 2017 Sergey Kohl

Der schwedische Autobauer Volvo macht sich im China-Geschäft unabhängig von Konzernmutter Geely. Auch deutsche Automarken wie BMW spielen mit den selben Gedanken.

Volvo kauft die chinesische Konzernmutter Geely für eine nicht genannte Summe aus dem gemeinsam geführten Joint-Venture heraus. Dementsprechend wird das schwedische Unternehmen die Tätigkeiten auf dem chinesischen Automobilmarkt zukünftig alleine übernehmen. Damit ist Volvo der erste große Autobauer aus dem Ausland, der ohne einem Joint-Venture die volle Kontrolle über seine geschäftlichen Aktivitäten im chinesischen Festland hat.

Das Unternehmen wird die Eigentümerschaft über zwei Autofabriken in Daqing und Chengdu sowie einem Forschungs- und Entwicklungszentrum in Shanghai und der lokalen Vertriebsgesellschaft erhalten. Bis 2023 soll der Prozess zur Übertragung der Eigentümerrechte vollendet werden.

 Börsengang von Volvo steht im Raum

Weiterhin ist es möglich, das Volvo demnächst einen Börsengang plant. Die Aufgabe des Joint-Venture könnte ein Hinweis auf diesen Schritt sein. Nach Angaben der Geely-Führung wird davon ausgegangen, dass die Notierung an der Börse in Stockholm recht schnell vorangehen werde. Schätzungen zufolge stehen rund 20 Milliarden Dollar als Bewertungsgrundlage für das Unternehmen im Raum. „Je klarer die Eigentümerstruktur ist und je eindeutiger ist, wer im Unternehmen welche Interessen verfolgt, desto einfacher können Investoren beurteilen, wohinein sie ihr Geld da stecken“, meinte Hampus Engellau, Kapitalmarktanalyst beim schwedischen Geldhaus Handelsbanken.

Deutsche Unternehmen könnten nachziehen

Für lange Zeit gab es einen Joint-Venture-Zwang für den Markteintritt ausländischer Automobilunternehmen in China. Nun ist möglich, aufgrund einer neuen Vorgabe der Volksrepublik im Jahre 2018, auch ohne einen inländischen Hersteller auf dem chinesischen Markt zu operieren.

Daher planen auch andere große deutsche Autohersteller wie BMW und Volkswagen, größere Anteile an ihren chinesischen Joint-Ventures aufzukaufen. Diese Erleichterung gilt für Elektroautohersteller sogar bereits seit 2018. So machte der US-amerikanische Autokonzern Tesla von dieser Möglichkeit Gebrauch und konnte ohne lokalen Joint-Venture-Partner sein Geschäft in China eröffnen.

 

Zahl der Inlandsflüge in China steigt

Inlandsflüge
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Die COVID-19-Pandemie hatte Reisemöglichkeiten und Inlandsflüge weltweit deutlich eingeschränkt. Nun geben steigende Flugzahlen in China Anlass zur Hoffnung. 

Nach Angaben des Corporate-Payment-Spezialisten AirPlus International werden sowohl in Europa als auch in China vermehrt Flüge gebucht. Innerhalb der Volksrepublik ist die Zahl der getätigten Flugreisen in diesen Jahr sogar höher als vor der Pandemie.

Im Vergleich zu den ersten fünf Monaten des Jahres 2019 ist die Zahl der Flugreisen in China im gleichen Zeitraum dieses Jahres um 9,5 Prozent gestiegen. Im Vorjahresvergleich zu dem Pandemie geplagten Jahr 2020 hat sich die Zahl gar verdreifacht. Insbesondere die Flugverbindung zwischen den beiden Mega-Metropolen Peking und Shanghai sticht heraus und hat mit 7 Prozent den größten Anteil an den Inlandsfügen. An zweiter Stelle folgen Verbindungen zwischen Shanghai und der südchinesischen Stadt Shenzhen mit rund sechs Prozent.

Impffortschritte und niedrige Inzidenzen sorgen für mehr Inlandsflüge

Die Volksrepublik war als erste Nation von den Ausmaßen der Pandemie betroffen, konnte aber auch die Ausbreitung des Virus früh eindämmen. Dementsprechend hat die wirtschaftliche und gesellschaftliche Erholung des Landes bereits letztes Jahr beginnen können.

Somit können Firmen wieder ihre Mitarbeiter vermehrt auf Geschäftsreise schicken. Im Vergleich zu 2019 jedoch werden  Inlandsflüge spontaner gebucht. Während bei Inlandsflügen im Jahre 2019 die Zeitdauer zwischen Buchung und Abflug durchschnittlich 5,8 Tage lagen, waren es bei Flügen in den ersten fünf Monaten dieses Jahres lediglich 3,8 Tage. Bei Auslandsreisen hingegen herrschen weiterhin strenge Bedingungen, so gibt es nahezu keine Geschäftsreisen in andere Länder.

Auch in Europa lässt sich ein Anstieg von unternommenen Inlandsflügen erkennen. Im Mai 2021 sind allein europäische AirPlus-Kunden rund 30 Prozent mehr geflogen als noch im Vormonat. Besonders stark war dabei der Wachstum der innereuropäischen Flüge mit insgesamt 50 Prozentpunkten gegenüber April, wie eine Datenerfassung von AirPlus Business Travel Index zeigte.

 

 

 

CO2-Zertifikat Handel startet in China

CO2-Zertifikat
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Nachdem letzte Woche berichtet worden ist, dass die Volksrepublik China ihre Klimaziele verschärfen wird, startet nun offiziell der CO2-Zertifikat Handel.

Seit Freitag ist es in Shanghai möglich, CO2-Zertifikate von mehr als 2000 chinesischen Kraftwerken zu handeln. Das Emission Trading System, kurz ETS, soll bei der Steuerung der Klimaziele helfen. Hierzu wird eine begrenzte  Anzahl von Emissionsrechten ausgegeben an Industrie und Kraftwerke. Da die Menge an ausgegeben Rechte über die Jahre gesenkt wird, können Unternehmen, die umweltfreundlicher produzieren, überschüssige Zertifikate verkaufen.

Nach Angaben der chinesischen Regierung soll bis 2030 der Höhepunkt der Kohlendioxidemissionen des Landes erreicht werden. Bis zu dem Jahr 2060 peilt die Volksrepublik das Ziel Klimaneutralität an. Dementsprechend darf ab 2060 nur noch so viel Kohlenstoffdioxid emittiert werden, wie durch die natürliche Photosynthese von Pflanzen abgebaut werden kann. In kleineren Rahmen wurde bereits im Jahr 2013 von mehreren Städten Chinas in Pilotprojekte der Handel mit CO2-Zertifikaten aufgenommen.

CO2-Zertifikate im Wert von 210 Millionen Yuan gehandelt

Der Startschuss zum Handel mit CO2-Zertifikaten fiel am vergangenen Freitag. Der Startpreis von einer Tonne des Treibhausgases belief sich auf 48 Yuan (rund 6,30 Euro) und stieg auf 51,23 Yuan an. Insgesamt wurde am ersten Tag somit CO2-Zertifikate im Wert von rund 210 Millionen Yuan gehandelt. Im Vergleich, im europäischen Raum kostet eine Tonne Kohlenstoffdioxid rund 50 Euro. Vor kurzem sind hier die Preise merklich gestiegen.

Hauptakteure sind insbesondere Unternehmen aus dem Energiesektor, da diese großen Anteil an den globalen CO2-Emissionen tragen. Das chinesische ETS startet mit 2225 Firmen aus jenen Bereich. Zudem ist geplant, die Liste mit Unternehmen aus den Branchen Petrochemie, Chemie, Baustoffe, Eisen und Stahl, Papier, Buntmetalle sowie der chinesischen Luftfahrt zu erweitern.

 

Tayron: VW führt China-SUV in Deutschland ein

Tayron
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Bis dato hatte Volkswagen den VW Tayron ausschließlich in China verkauft. Nun soll das Modell auch in Deutschland eingeführt werden.

Die Einführung des VW Tayron soll die Modell-Lücke zwischen den beiden erfolgreichen Modellen Touareg und Tiguan füllen. Bei dem Tayron handelt es sich um einem 7-Sitzer Longwheel-SUV. Die drei Modelle unterscheiden sich hauptsächlich in der Breite, Länge, Karosserie und bei bestimmten Features. Ansonsten ähneln sich die drei Modelle sehr, da sie auf den modularem Querbaukasten Von Volkswagen basieren.

Tayron als Verbrenner oder Plug-In-Hybrid

Es ist noch unklar, ob Volkswagen Tayron als Verbrenner oder als Plug-In-Hybrid in den deutschen Automarkt einführen wird, berichtet Business Insider. Bei einem Plug-In-Hybrid handelt es sich um einem Kraftfahrzeug mit Hybrid-Antrieb, welches zum einen über einem Verbrennungsmotor verfügt, zum anderen sich aber auch mit einem Stecker am Stromnetzwerk laden lässt.

Dementsprechend wird Volkswagen die Entwicklung des Automobilmarkts im Blick behalten müssen. Mittlerweile produziert der deutsche Autohersteller bereits ein Fünftel aller Neuwagen als Plug-In-Hybride. Jedoch ist im Moment noch unklar, ob Tayron als reiner Hybrid auf den deutschen Automarkt erscheint. 2024 soll das Modell auf den Markt kommen. Schließlich ist die Nachfrage nach Diesel-SUVs immer noch bedeutend höher als die nach Plug-In-Hybriden.

Auch Volkswagen hat angekündigt, zukünftig den Weg der Elektromobilität gehen zu wollen. Dies ist insbesondere für den größten Absatzmarkt des Unternehmens, nämlich China, wichtig. Die Volksrepublik ist in den Augen vieler Experten der Schlüsselmarkt für E-Mobilität. Unter anderem hatte Opel vor kurzem bekannt gegeben, vollkommen elektrisch in den chinesischen Markt eintreten zu wollen.

Auf lange Sicht erkennt Volkswagen wohl auch das Wachstumspotenzial für E-Technologie in Deutschland. Laut Auto-Experte und TU-Berlin Professor Sahin Albayrak ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass Tayron beim Markteintritt 2024 vollständig elektrisiert ist: „Volkswagen wird den Tayron mittelfristig voll elektrisieren müssen. Ansonsten belasten sie wieder den Abgasausstoß ihrer Gesamtflotte, den sie so fleißig in den vergangenen Monaten zu senken versuchen. Die Strafen, die VW ansonsten zahlen würde, sind selbst für den Weltkonzern schmerzhaft.“