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Wir bauen für Life Science Start-ups Brücken nach China

Wir bauen Brücken nach China für Life Science Start-ups
Bildquelle: Adobe Stock; © ipopba

Für Start-ups aus den Life Science-Bereichen rückt China als Markt in den Vordergrund. Wie die BIO Clustermanagement NRW diese Startups beim Gang dorthin unterstützt und ihre Aktivitäten in China ausbaut, erläutert Dr. Garthoff, Geschäftsführer der BIO Clustermanagement NRW (BIO CM) GmbH im Interview.

Investment Plattform China/Deutschland:
Was genau sind die Aufgaben der BIO CM und welche Rolle spielt dabei China?

Garthoff: Wir unterstützen und vernetzen die Biotech-Szene in Nordrhein-Westfalen und arbeiten eng zusammen mit BIO.NRW, die als offizielle Dachorganisation dafür in NRW diese Aufgabe im Auftrag der Landesregierung erfüllt. Besonders unterstützen wir BIO.NRW im Bereich der Finanzierung von Life Science Start-ups und KMUs mit Blick auf das China-Geschäft. Dafür organisiert BIO CM jedes Jahr im März den BIO.NRW Business Angel Congress, heuer zum zehnten Mal und erstmalig als Veranstaltung auch live nach China übertragen.

Für BIO CM ist die Interaktion mit China nicht neu. Wir sind bereits seit 2015 zusammen mit BIO.NRW im Rahmen eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projektes zur Bildung von internationalen Excellenzclustern in China aktiv. Im Rahmen des Projektes wurden bisher vor allem deutsche Unternehmen beim Eintritt in den chinesischen Markt von BIO CM unterstützt. Seit 2021 haben BIO CM und BIO.NRW durch die Aufnahme in das jetzt startende Global Bridgehead Programm von EIT Health einen noch größeren Zugang zu europäischen Start-ups aus den Life Science-Bereichen Biotechnologie, MedTec und Digital Health, die in den chinesischen Markt eintreten möchten.

Wie ist der Ablauf des Programmes und was ist Ihre Rolle dabei?

Garthoff: Das Programm erleichtert europäischen Start-ups aus Biotechnologie, MedTec und Digital Health den Eintritt in neue Märkte, beim Bridgehead Europe Programm in neue europäische Märkte, beim Bridgehead Global Programm in neue, nicht-europäische Märkte. Die Startups können sich für das Programm im Frühling und Sommer bewerben und die Laufzeit beträgt 12 Monate. Herzstück des Programmes ist die Unterstützung beim Markteintritt durch die sorgfältig ausgewählten „Catalyser”.

Was sind „Catalyser” und wie helfen sie Life Science Start-ups in China?

Garthoff: Catalyser sind Cluster, Netzwerke oder Inkubatoren wie BIO CM, die Experten für das jeweilige Zielland sind und die Startups beim Markteintritt durch Wissen und Kontakte vor Ort z.B. auch in China unterstützen. Für die Unterstützung durch die Catalyser erhalten die Startups Fördermittel in Höhe von bis zu EUR 40.000 (Global) oder 30.000 (Europa). BIO CM ist im Bridgehead Global Programm ein Catalyser für China. Wir unterstützen die Start-ups bei ihren jeweiligen Bedarfen und sind für sie bei verschiedensten Fragen mit Chinabezug da, seien sie regulatorischer, finanzieller oder sogar kultureller Art.

So helfen wir beim Markteintritt und bei rechtlichen Fragen wie z.B. Personalrecht, Unternehmensgründung, geistiges Eigentum, vermitteln aber genauso auch Kontakte zu Kooperationspartnern. BIO CMs Experten, unter ihnen chinesische MitarbeiterInnen, haben eine lokale Präsenz in China und Deutschland. Diese Verknüpfung von Europa und Fernost gibt den Mitarbeitern ein tiefes Verständnis für beide Märkte und Kulturen und sie können so den Eintritt in den chinesischen Markt für Start-ups und KMUs effektiver gestalten.

Vielen Dank für das Gespräch Herr Garthoff.


Zur Person

Bio CM unterstützt Life Science Start-ups auf dem Weg nach ChinaDr. Bernward Garthoff war Landesclustermanager für Biotechnologie des Landes Nordrhein-Westfalens und ist aktuell der Geschäftsführer der BIO Clustermanagement NRW GmbH. Zuvor hatte er verschiedenen Rollen innerhalb des Pharmakonzerns Bayer AG in Deutschland, den USA und Japan inne.
Er hat darüber hinaus die Integration des Unternehmens Aventis CropScience in die Bayer CropScience AG geleitet und war Teil des Management Boards der Bayer Crop Science AG.

Chinesische Wirtschaft mit Rekordwachstum

Chinesische Wirtschaft mit Rekordwachstum
Quelle: Adobe Stock; © ipopba

Die chinesische Wirtschaft ist im ersten Quartal 2021 um 18,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gewachsen. Berechnungsgrundlage sind allerdings niedrige Vergleichswerte aus dem Jahr 2020.

Wie die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua meldet, ist die chinesische Wirtschaft von Januar bis März 2021 um 18,3 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum im Vorjahr gewachsen. Ein Rekordwert, den das chinesische Bruttoinlandsprodukt (BIP) so seit 30 Jahren nicht erreicht hatte.

Hohe Erwartungen an die Veröffentlichung hatte das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) bereits am Vortag mit seinen Zahlen zum FDI-Wachstum in China geweckt. Diese waren im ersten Quartal 2021 so stark gestiegen, wie seit 10 Jahren nicht mehr.

Zu beachten ist aber, dass in beiden Fällen niedrige Vergleichswerte aus dem Vorjahr die Ausgangsbasis sind. So war die chinesische Wirtschaft im ersten Quartal 2020 unter dem Eindruck der Corona-Pandemie deutlich geschrumpft. Damals ging die chinesische Wirtschaftsleistung von Q1 2019 auf Q1 2020 um 6,8 Prozent zurück.

Die Nachrichtenagentur Xinhua liefert daher auch Zahlen, die den Zeitraum ab 2019 zur Berechnung des durchschnittlichen Wachstums nutzen. Aus Basis dieser Werte hat die  chinesische Wirtschaft seit 2019 im Schnitt ein Wachstum von 5 Prozent für das erste Quartal erzielt. Ein weiterhin beeindruckender Wert aber unter den üblicherweise angestrebten Wachstumszielen von sechs Prozent und mehr.

Was bedeutet das neue Einkommenssteuergesetz für Arbeitnehmer in China?

Was bedeutet das neue Einkommenssteuergesetz in China für ausländische Arbeitnehmer?
Bild: Adobe Stock; © Valerii Evlakhov

Zum 1. Januar 2022 tritt das neue chinesische Einkommenssteuergesetz in Kraft und beendet die Zeit, in der nicht-chinesische Arbeitnehmer in China in den Genuss von steuerfreien Zuwendungen und Zuschüssen kamen. Steuerrechtlich gesehen bedeutet es eine Gleichbehandlung von chinesischen und ausländischen Arbeitnehmern, die für Letztere allerdings signifikante einkommensbezogene Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Zuwendungen, wie z.B. Miete und Schulgeld, die von einer Firma in China dem ausländischen Arbeitnehmer üblicherweise angeboten werden und bisher steuerfrei waren, werden nach dem neuen Einkommenssteuergesetz vom kommenden Jahr an zum Gehalt dazugerechnet. Somit unterliegen sie entsprechend der Einkommensbesteuerung. Ab 2022 gilt dann für alle lediglich ein monatlicher Freibetrag, der z.B. beim Schulgeld bei CNY 1.000 pro Kind liegt und bei der Miete maximal CNY 1.500 beträgt.

(Kumulative) Einkommensbesteuerung in China – Stand 2021
Jahreseinkommen (in CNY) Steuersatz Steuerabzug (in CNY)
bis 36.000 3% 0
36.000 – 144.000 10% 2.520
144.000 – 300.000 20% 16.920
300.000 – 420.000 25% 31.920
420.000 – 660.000 30% 52.920
660.000 – 960.000 35% 85.920
ab 960.000 45% 181.920

Quelle: JP contagi Asia

Höhere Kosten für die Firma – Gehaltseinbußen für den Mitarbeiter

Ein Unternehmen in China, das einen Expat oder ausländischen Arbeitnehmer über 2022 hinaus weiterbeschäftigen möchte, wird nach dem neuen Einkommenssteuergesetz höhere Kosten in Kauf nehmen müssen. Bestehende Arbeitsverträge, in denen nicht geregelt wird, welche Vertragspartei diese zusätzliche Steuerlast übernimmt, müssen in diesem Punkt neu verhandelt werden. Einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht, droht eine einseitige Kündigung des Arbeitsvertrags. Auch für das Anwerben von ausländischem Personal muss vom Arbeitgeber in Zukunft ein höheres Budget eingeplant werden.

Auf der anderen Seite wird sich ein ausländischer Arbeitnehmer, dessen Arbeitgeber nicht bereit ist, die höhere Steuerbelastung zu übernehmen oder auszugleichen, sich mit einer Reduzierung des Nettogehalts anfreunden müssen. Gerade für Beschäftigte, die mit Partner und schulpflichtigen Kindern in China leben, wird sich die Frage stellen, inwiefern es sich unter diesen Umständen (noch) lohnt, in China zu arbeiten. Nicht nur die Bereitschaft, sondern auch die Attraktivität, in China zu arbeiten, wird dadurch abnehmen.

Beispiel: Eine Firma in Shanghai beschäftigt einen ausländischen Manager, Herrn M, der mit Familie (2 schulpflichtige Kinder) auch in Shanghai lebt. Neben einem Bruttojahresgehalt von CNY 1 Million übernimmt die Firma zusätzlich die Wohnungsmiete (CNY 300,000 p.a.) sowie das Schulgeld für die 2 Kinder (CNY 400,000 p.a.) des Managers.

Folgen für den Arbeitnehmer Herrn M

Annahme: Der Arbeitgeber von Herrn M lehnt es ab, die höhere Einkommenssteuerlast von Herrn M zu übernehmen, beziehungsweise zu kompensieren.

  2021 2022
Jahresbruttogehalt 1.000.000 1.000.000
Individuelle Einkommensteuer ①*45% minus Steuerabzug 268.080 268.080
Jahresnettogehalt ①-② 731.920 731.920
Jährliche Zuschüsse (z.B. Miete, Schulgeld, Weiterbildung) 700.000 700.000
Steuern auf die Zuschüsse ④*45% minus Steuerabzug 0 273.000
Jahreszuschüsse (netto) ④-⑤ 700.000 427.000
Gesamtnettobezüge (Jahr) ③+⑥ 1.431.920 1.158.920

Quelle: JP contagi Asia

Im Vergleich zum Vorjahr reduziert sich 2022 das Nettoeinkommen von Herrn M um CNY 273.000 (ca. 19%).

Folgen für den Arbeitgeber von Herrn M 

Annahme: Der Arbeitgeber möchte Herrn M gerne halten und entscheidet sich darum, die höhere Einkommenssteuerlast von Herrn M ab 2022 komplett zu übernehmen.

  2021 2022
Gehaltszahlung (Jahr) 1.000.000 1.000.000
Jährliche Zuschüsse (z.B. Miete, Schulgeld, Weiterbildung) 700.000 1.454.545
Steuern auf die Zuschüsse ④*45% minus Steuerabzug 0 612.545
Kosten für das Unternehmen/ Jahr ①+④ 1.700.000 2.272.727

Quelle: JP contagi Asia

Um Herrn M auch im Jahr 2022 das gleiche Nettoeinkommen anzubieten, steigen dementsprechend die Kosten für den Arbeitgeber im Vergleich zu 2021 die Kosten um 33,6%.

Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt

Ausländer müssen sich folgerichtig darauf einstellen, dass ihre Suche nach einer für sie ansprechend bezahlten Arbeit besonders in Städten wie Shanghai, Peking, Guangzhou ab 2022 schwieriger wird. Denn hier ist mittlerweile sehr gut ausgebildetes lokales Personal verfügbar.

Dennoch wird es für die, die über relevante Qualifikationen und Erfahrungen verfügen, auch in Zukunft im chinesischen Arbeitsmarkt eine Nachfrage geben. Rechnen müssen sie allerdings, dass die Dauer ihrer Beschäftigung kürzer als gewünscht ausfallen könnte und sie nach Ablauf ihrer Dienstzeit durch einen lokalen Mitarbeiter abgelöst werden, der während ihrer Beschäftigung bereits mit diesem Ziel aufgebaut wird.

Firmen müssen sich dagegen darauf einstellen, dass die Beschäftigung von Ausländern in China teurer wird. Durch den wachsenden Kostendruck werden sie noch genauer abwägen müssen, welchen Mehrwert ein ausländischer Mitarbeiter schaffen kann. Die lokale Personalstrategie wird sich verstärkt auf das frühzeitige Anwerben und die Entwicklung der lokalen Belegschaft konzentrieren.

Möchte oder kann ein Unternehmen nicht auf ausländisches Personal verzichten, gewinnen Faktoren wie die Haushaltsgröße, und hier vor allem die Anzahl schulpflichtiger Kinder, bei der Bewerberauswahl verstärkt an Bedeutung.

Übersicht über die Vor- und Nachteile verschiedener Arbeitnehmer-Typen in China

Kandidatentypen Vorteile Nachteile
Expatriates
  • Kenntnisse u. Erfahrungen, die im lokalen Markt begrenzt verfügbar sind (z.B. F&E)
  • Besserer Zugriff auf das Tochterunternehmen
  •  Kommunikation mit der Muttergesellschaft
 

  • Hohe Kosten
  • Fehlende Kenntnisse von Markt & Kultur
  • Sprachbarriere
  • Zeitlich befristeter Einsatz (klassisch 3 +2 Jahre)
  • Risiko des vorzeitigen Abbruchs sowie der Rückführung in die Muttergesellschaft
Lokale Ausländer
(mit  Arbeitsverträgen in China)
  • Kommunikation mit der Muttergesellschaft
  • Westliches Geschäftsverständnis mit lokaler Marktexpertise
  • Langfristige Lösung
  • Hohe Kosten
  • Sprachbarriere
  • Schaffung eines „Glass
    ceilings“ für lokale Mitarbeiter
Überseechinesen
(aus HK, SG, TW etc.)
  • Kenntnisse der lokalen Kultur & Sprache
  • Vertraut im Umgang mit westlichem als auch chinesischem Management
  • Vertraut mit westlichen & lokalen Werten
  • Häufig fehlende Marktkenntnisse
  • Akzeptanzprobleme bei lokalen Mitarbeitern
Chin. Rückkehrer
(aus dem Ausland)
  • Lokal/kulturell verwurzelt mit Kenntnissen der westlichen
    Kultur & Werte
  • Hohe Ambitionen & Erwartungshaltung
  • Hohe Wechselbereitschaft
Lokalchinesen
(ohne od. limitierte Auslandserfahrung)
  • Beste Kenntnisse des chin.
    Marktes
  • Prädestiniert für gewisse Funktionen (z.B. Vertrieb)
  • Kulturelle & sprachliche
    Barrieren
  • Hohe Wechselbereitschaft

Quelle: JP contagi Asia

Darüber hinaus sollte eine neue Gruppe von Talenten, die als Ergebnis einer fortlaufenden kulturellen Hybridisierung nach und nach in den Arbeitsmarkt drängen, im Blick behalten werden. Es handelt sich um Kinder, die in China in einem (teils) ausländischen Haushalt geboren wurden und daher mit Chinesisch als zusätzliche Muttersprache aufgewachsen sind. Sie konnten sich somit von klein auf mit der lokalen Sprache und Kultur vertraut machen.

Hoffnungsschimmer

Derzeit befinden sich vor allem diverse ausländische Handelskammern in China im Dialog sowohl mit der chinesischen Regierung als auch den Lokalregierungen, um Anpassungen bzw. eine Verlängerung der bisherigen Regelung zu erwirken. Das heißt, es muss also noch abgewartet werden, welche konkreten Änderungen ab 2022 eintreten. Empfehlenswert ist es aber dennoch, dass sich Unternehmen in China und ihre ausländischen Arbeitnehmer frühzeitig auf mögliche Veränderungen durch das Einkommenssteuergesetz vorbereiten und an Lösungen arbeiten.

Fazit

  • Die bevorstehende Reform des Einkommenssteuerrechts wird dazu beitragen, dass der Lokalisierungstrend in der Personalpolitik in China, der bereits durch die Pandemie beschleunigt wurde, im kommenden Jahr noch einmal an Fahrt gewinnt.
  • Mit dem neuen Einkommenssteuergesetz werden legal steueroptimierte Einkommensmodelle, von denen besonders ausländische Arbeitnehmer in China profitieren, nach jetziger Auslegung ab 2022 nicht mehr oder sehr eingeschränkt möglich sein.
  • Für ausländische Mitarbeiter wird es dadurch schwieriger, in China beruflich Fuß zu fassen, nicht zuletzt, weil die Personalstrategie von Firmen sich verstärkt nach Lokalisierung von Personal ausrichten wird.
  • Anpassungen zur vorläufigen Regelung der Einkommensbesteuerung im Jahr 2022 bis hin zu einem weiteren zeitlichen Aufschub dieser Reform sind möglich. Dennoch sollten alle betroffenen Parteien Änderungen einplanen und auf sie vorbereitet sein.

FDI in China steigen auf Zehnjahreshoch

FDI in China steigen auf Zehnjahreshoch
Bild: Adobe Stock; © Monster Ztudio

Ausländische Direktinvestitionen (FDI) in die Volksrepublik China sind im ersten Quartal 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 43,8 Prozent gestiegen. Der höchste Wert seit 10 Jahren.

Wie das Handelsministerium der Volksrepublik China (MOFCOM) im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt hat, sind die FDI im ersten Quartal 2021 so stark gestiegen, wie seit zehn Jahren nicht mehr. Zuletzt wurden ähnliche Zahlen im zweiten Quartal 2008 direkt vor dem Ausbruch der Weltwirtschaftskrise erreicht. Vergleichswert für das Rekordwachstum ist allerdings das Vorjahresquartal 2020, das aufgrund der Corona-Pandemie 10,8 Prozent unter dem Wert von 2019 lag. Das MOFCOM stellt daher auch die Vergleichswerte zu 2019 zur Verfügung.

Ohne Berücksichtigung des Finanzsektors stiegen die FDI in China im Vergleich zum ersten Quartal 2020 um 43,8 Prozent. In Euro wurde ein Wachstum um 39,9 Prozent auf 38,7 Mrd. erreicht. Auch der Vergleich mit 2019 ergibt immer noch ein markantes Wachstum um 24,8 Prozent.

Ebenfalls veröffentlicht wurde die Zahl der Unternehmensgründungen in China, an denen ausländische Investoren beteiligt waren. So hat das MOFCOM in nur drei Monaten 10.263 entsprechende Neugründungen registriert, was einer Steigerung um 47,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Allerdings zeigt sich hier sehr deutlich, wie stark auch China noch vor einem Jahr von der Corona-Pandemie betroffen war. Vergleicht man die Firmengründungen im Q1 2021 mit dem Q1 2019, schrumpft das Wachstum auf 6,8 Prozent.

FDI von Europa nach China wachsen weiter

Die Investitionen der EU-Länder in China stiegen im ersten Quartal 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 7,5 Prozent. Einen Vergleich zu 2019 hat das MOFCOM in diesem Fall nicht geliefert. Unter Berücksichtigung des Rückgangs 2020 ist wohl eher von einer Stabilisierung der FDI statt eines realen Wachstums auszugehen. Nicht auszuschließen ist, dass sich hier bereits erste Auswirkungen der gegenseitig verhängten Sanktionen zeigen, die europäische Investoren verunsichert haben.


Wie wenig zielführend diese Sanktionen sind, hat China-Experte Peter Tichauer erst diese Woche in seiner Kolumne „Blick aus Qingdao“ für uns dargelegt.

Das neue chinesische Exportkontrollgesetz

Das neue chinesische Exportkontrollgesetz (ECL)
Quelle: Adobe Stock; © bluedesign

Mit Wirkung zum 1. Dezember 2020 ist das neue chinesische Exportkontrollgesetz (kurz „ECL“) in Kraft getreten. Beschlossen wurde es vom Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses der VR China bereits am 17. Oktober 2020. Das ECL ist das erste umfassende gesetzgeberische Regelwerk zur Exportkontrolle der VR China – mit spürbaren Auswirkungen auf den chinesischen Exporthandel.

Bislang hat China seine Exportkontrolle in Verordnungen für die verschiedenen Kategorien von Gütern wie etwa für die Bereiche „Dual-Use“ (z.B. kryptographische Technologie oder Produkte im Bereich der künstlichen Intelligenz) oder „Nuklear“ sowie z.B. Biologische/Chemische Güter und entsprechende Güterlisten geregelt. Das neue ECL fasst die Exportkontrolle nunmehr in einem Gesetz zusammen. Dabei dehnt es aber ihre Reichweite erheblich aus und stärkt die Stellung der Behörden für die Kontrolle und Durchsetzung. Unternehmen mit China-Bezug sind gut beraten, mögliche Auswirkungen auf sie als Exporteur, Importeur oder Endverwender ausfuhrbeschränkter Güter aus China eingehend zu prüfen. Gegebenenfalls sind die erforderliche Anpassungen vorzunehmen.

Erfasste Ausfuhrvorgänge

Das Gesetz geht über den Export relevanter Güter aus dem chinesischen Territorium hinaus. So umfasst es nicht nur die Bereitstellung dieser Güter an ausländische natürliche oder juristische Personen oder andere Organisationen. Es regelt auch die Durchfuhr, den Umschlag und den Re-Export dieser Güter. Dabei darf der Exportvorgang ausfuhrbeschränkter Güter nur erfolgen, wenn der Exporteur zuvor eine entsprechende Ausfuhrgenehmigung erhalten hat. Im Rahmen der Beantragung der Ausfuhrgenehmigung ist der Exporteur unter anderem verpflichtet, Unterlagen über die beabsichtigte Endverwendung der kontrollierten Güter sowie den Endnutzer vorzulegen.

Ausfuhrbeschränkte Güter

Ausfuhrbeschränkte Güter sind zunächst all jene Güter (hierzu zählen auch technische Informationen und sonstige Daten), die in eine der in Artikel 2 ECL aufgeführten Kategorien fallen. Dies umfasst neben militärischen, nuklearen und sogenannten Dual-Use Gütern (mit zivilem und militärischem Verwendungszweck) unter anderem auch all solche Güter, Technologien und Dienstleistungen, die „Bezug haben zur Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit und des nationalen Interesses“.

Aus den unbestimmten Rechtsbegriffen „nationales Interesse“ und „nationale Sicherheit“ ergibt sich ein weiter Ermessensspielraum der Behörden.  Wenn Unternehmen bei einem konkreten Exportvorgang beurteilen wollen, ob die Vorgaben des ECL zu beachten sind, kommt erschwerend hinzu, dass das ECL selbst keine weitere Spezifikation (von allgemeinen Definitionen abgesehen) der genannten Güterkategorien enthält. Insbesondere sieht es auch keinen konkreten Verweis auf einen Katalog exportkontrollierter Güter vor.

Vielmehr wird in Artikel 4 ECL allgemein auf die Listen und Kataloge zu exportbeschränkten Gütern Bezug genommen. Erst die Anwendungspraxis der Behörden sowie angekündigte Umsetzungsvorschriften werden Klarheit bringen, ob neben dem ECL auch die güterspezifischen Exportkontrollverordnungen (etwa für Dual-Use Güter) weiterhin anwendbar bleiben und eine Deckungsgleichheit zwischen dem ECL und den existierenden güterspezifischen Exportkontrolllisten besteht. Es ist jedoch wohl davon auszugehen, dass die bisherigen Spezialvorschriften zu einzelnen exportkontrollierten Güterkategorien zumindest für eine Übergangszeit noch anwendbar bleiben, was die Komplexität des Exportkontrollregimes in China zusätzlich erhöhen wird.

Export auf eigene Gefahr

Gemäß Artikel 12 ECL benötigen neben den in Artikel 2 ECL definierten, generell ausfuhrbeschränkten auch solche Güter einer Ausfuhrerlaubnis, die einer nur temporären Ausfuhrbeschränkung nach Artikel 9 ECL (bis zu 2 Jahre) unterliegen (etwa zur Umsetzung eines länderspezifischen Embargos). Besonderes Kopfzerbrechen wird Unternehmen eine zusätzliche Erweiterung in Artikel 12 ECL bereiten, wonach als ausfuhrbeschränkt auch solche Güter anzusehen sind, von denen der Exporteur weiß oder wissen sollte, dass sie die nationale Sicherheit oder das nationale Interesse gefährden können. Somit setzt sich ein Unternehmen bereits mit dem fahrlässigen Verkennen eines Sicherheitsrisikos oder einer potenziellen Verletzung chinesischer Interessen im Rahmen eines Exportvorgangs der Gefahr von Sanktionen aus.

Extraterritorialität

Zentrales Element des neuen ECL ist seine extraterritoriale Reichweite. Viele sehen darin einen Ausdruck, dass China den Vereinigten Staaten auch im Bereich der Exportkontrolle auf Augenhöhe begegnen will. Endverwender (und mittelbar Importeure), die entgegen der Vorgaben der Ausfuhrgenehmigung, die Endverwendung der ausfuhrbeschränkten Güter ändern oder die Güter ohne Zustimmung der Behörden an Dritte weitergeben, werden auf eine „schwarze Liste“ nicht-vertrauenswürdiger Unternehmen gesetzt. Dasselbe Schicksal kann Endverwender und Importeure treffen, wenn sie ganz allgemein „die nationale Sicherheit oder nationale Interessen der Volksrepublik China gefährden“. Exporteuren und Ausfuhragenten ist dabei untersagt, mit Importeuren und Endverwendern Geschäfte zu machen, die sich auf dieser „schwarzen Liste“ befinden. Nur in begründeten Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Zusätzlich enthält das ECL in Artikel 44 eine in ihrer Tragweite bislang kaum abschätzbare extraterritorial angelegte Bestimmung. Sie besagt, dass jede Organisation oder Einzelperson außerhalb der Volksrepublik China einer nicht näher umschriebenen gesetzlichen Haftung unterliegt, wenn sie gegen die Bestimmungen des ECL verstößt, die nationale Sicherheit oder die nationalen Interessen Chinas gefährdet und die Erfüllung der Nichtverbreitungsverpflichtungen in Bezug auf einzelne Waffensysteme und andere internationaler Verpflichtungen behindert.

Kontrollbefugnisse und Sanktionen

Das ECL stattet die Behörden mit weitreichenden Kontroll- und Untersuchungsbefugnissen aus, um (potenzielle) Verstöße gegen Ausfuhrbeschränkungen aufzudecken, zu unterbinden und zu sanktionieren. Sie reichen von Geschäftsdurchsuchungen und Vernehmungen von Mitarbeitern der beteiligten Unternehmen über die Einsichtnahme und Kopie relevanter Geschäftsunterlagen bis hin zur Beschlagnahme des Exportguts.

Bei Aufdeckung eines Verstoßes drohen den am Exportgeschäft beteiligten Unternehmen hohe Bußgelder, die bis zum Zehnfachen des mit der Ausfuhr erzielten Umsatzes reichen können. Darüber hinaus kann den beteiligten Exportunternehmen für die Zukunft generell die Durchführung von Exportgeschäften untersagt werden. Schließlich drohen Exportunternehmen hohe Strafen, wenn sie Exportgeschäfte mit Endverwendern und Importeuren im Ausland durchführen, die wegen früheren Verstößen gegen das chinesische Exportkontrollgesetz auf einer „schwarzen Liste“ geführt werden. Damit einhergehen könnte ein faktisches Abschneiden der Endverwender und Importeure von Produkten jeglicher Art aus der Volksrepublik China.

Auswirkungen auf die Praxis

Das neue ECL erweitert die Ausfuhrbeschränkungen aus der Volksrepublik und gibt den Behörden durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie „nationale Sicherheit“ und „nationales Interesse“ einen weiten Ermessensspielraum bei der Anwendung des Gesetzes. Das führt zu einer beachtlichen Rechtsunsicherheit für Ex- und Importeure sowie Endverwender. Sie alle sehen sich potentiell gravierenden Sanktionen ausgesetzt. Es bleibt zu hoffen, dass das chinesische Exportkontrollgesetz in der behördlichen Praxis und in Folge des Erlasses detaillierterer Durchführungsverordnungen an Kontur gewinnen wird. Bis dahin sind Unternehmen gut beraten, sich mit den möglichen Auswirkungen des ECL auf ihr Export- beziehungsweise Importgeschäft mit China-Bezug auseinanderzusetzen und ihre Compliance-Maßnahmen darauf auszurichten.

Bosch entwickelt Brennstoffzellen in China

Bosch entwickelt Brennstoffzellen in China
Bild: Bosch

Bosch kooperiert mit Qingling Motors, um gemeinsam Brennstoffzellen für den Markt in China zu entwickeln. Dazu wurde das Joint Venture „Bosch Hydrogen Powertrain Systems“ gegründet.

Die Robert Bosch GmbH (Bosch) meldet, dass sie mit dem chinesischen Premium-Nutzfahrzeughersteller Qingling Motors Co., Ltd. (Qingling) das Joint Venture Bosch Hydrogen Powertrain Systems (Bosch Hydrogen) gegründet hat. Das neue Unternehmen mit Sitz im zentralchinesischen Chongqing soll, nach Aussage des Stuttgarter Automobilzulieferers „der Brennstoffzelle als emissionsfreie Antriebslösung weltweit zum Durchbruch […] verhelfen“.

Aufgabe von Bosch Hydrogen wird es sein, Brennstoffzellen-Systeme für den chinesischen Markt zu entwickeln. Die daraus resultierenden Produkte sollen ebenfalls in China produziert und allen chinesischen Fahrzeugherstellern angeboten werden. Das Marktpotenzial für Brennstoffzellen in China sieht Bosch als sehr vielversprechend an. Der Automobilzulieferer verweist auf eine Prognose der China Society of Automotive Engineers, der zufolge 2030 mehr als ein Million Fahrzeuge in China mit Wasserstoffantrieb fahren könnten.

„Wir nehmen bei der Industrialisierung der Brennstoffzelle jetzt im wahrsten Sinne des Wortes Fahrt auf. Innovative Technologien und strategische Partnerschaften sind der ideale Treibstoff, um zügig das Ziel eines möglichst klimaneutralen Straßenverkehrs zu erreichen“, so Stefan Hartung, Bosch-Geschäftsführer und Vorsitzender des Unternehmensbereichs Mobility Solutions.

Um dieses Ziel zu erreichen, beginnt Bosch noch 2021 mit einer Kleinserienfertigung. Den überwiegenden Teil der dafür benötigten Komponenten soll das 2020 in Wuxi bei Shanghai eröffnete Brennstoffzellen-Zentrum fertigen.
Ebenfalls noch 2021 planen Bosch Hydrogen 70 Qingling-Lastwagen mit Brennstoffzellen auszurüsten und in China zu Testzwecken auf die Straße zu bringen. Ab 2022/2023 sollen die Brennstoffzellen dann auf den Markt kommen.

… und sage keiner, er habe es nicht gewusst

Blick aus Qingdao
Bild: Peter Tichauer

Porträt Peter TichauerAls die Europäische Union Mitte März vereint mit anderen westlichen Ländern ihre Xinjiang-Sanktionen gegen China verhängt hatte, vergingen nur wenige Stunden, ehe Chinas Antwort in Brüssel einging. Ob der klaren chinesischen Kante, die deutlich macht, dass das China von heute nicht mehr das China der Qing-Zeit ist, kochte die Empörung der westlichen Walter der Demokratie hoch: „unangemessen“, so unisono der Aufschrei. Doch was hat Brüssel eigentlich erwartet? Wo gibt es denn so etwas, dass ein Land auf Sanktionen anderer nicht reagiert? Hat die EU tatsächlich geglaubt, China werde die Sanktionen unbeantwortet lassen? Oder so reagieren, dass die EU darüber nur müde lachen würde?

Entrüstet mühen sich jetzt europäische Akteure Ursache und Wirkung zu verdrehen. China hätte es nur darauf abgesehen, das mühsam ausgehandelte Investitionsabkommen mit der EU scheitern zu lassen, war etwa zu lesen. Noch Wochen vor dem Showdown hatte sich der Präsident der EU-Kammer in China im Interview für „China insight“, das Wirtschaftsmagazin aus dem Deutsch-Chinesischen Ökopark Qingdao, überzeugt gezeigt, dass China das Abkommen ratifiziert. „Zu 100 Prozent“, hatte er gesagt und weiter: „Das Problem sehe ich eher bei uns in Europa…, wo der Vertrag als Gesamtpaket betrachtet wird. Da geht es nicht nur um die Sicherung des Marktzugangs, sondern auch um Menschenrechte. Es bleibt zu hoffen, dass dies kein Wahlkampfthema in Europa wird. Die Wirtschaft hat leider keine Kontrolle darüber. Für uns ist dies eine unnötige Diskussion.“

Erinnern wir uns: Die Unterschriften unter dem Abkommen waren in den letzten Tagen des Jahres 2020 noch nicht trocken, da hagelte es in Europa schon heftige Kritik. Offensichtlich sind es die Europäer, die es auf ein Scheitern des Abkommens abgesehen haben. Dem „großen Bruder“ auf der anderen Seite des Atlantiks zum Gefallen, setzen sie bewusst wirtschaftliche Möglichkeiten aufs Spiel. Denn, um den EU-Kammer-Präsidenten noch einmal zu zitieren, „China gewinnt bei dem Deal relativ wenig“. Im Gegensatz zu Europa.

Denn mit jedem neuen Tag kochen die Emotionen höher. Auf die Erklärung europäischer Sportartikelhersteller und Textilhäuser, Xinjiang-Baumwolle nicht mehr beschaffen zu wollen zum Beispiel, reagierten Chinas Verbraucher umgehend. Handelsketten wie H&M oder Zara, denen auch sonst die Arbeits- und Lebensbedingungen der Nähbienen aus der dritten Welt so ziemlich egal sind, um billig verkaufen zu können, werden boykottiert. Unmut richtet sich ebenso gegen Adidas, Nike & Co. Wer am Ende den Kürzeren zieht, bleibt abzuwarten. Die Chinesen haben genug Alternativen. „Made im Ausland“ ist schon lange nicht mehr das Nonplusultra. Chinesische Marken können sich längst mit westlichen messen, und das nicht nur in der Bekleidungsindustrie.

Am Ende liegt vermutlich hier der Hase im Pfeffer. Xinjiang, über das eher vermutet und spekuliert wird, anstatt stichhaltige Beweise (die es offenbar nicht gibt) auf den Tisch zu legen, dient als Vorwand, um einen Wettbewerber in die Schranken zu weisen, der auch durch westliches Engagement zur zweitgrößten Volkswirtschaft aufgestiegen ist und auf die Spitzenposition strebt. Keinem gefällt es, von seiner angestammt geglaubten Führungsposition verdrängt zu werden. Also wird mit harten Bandagen gekämpft.

Ob Sanktionen helfen? Die Geschichte lehrt: Nein. Wir brauchen Dialog statt Konfrontation. Wir brauchen Kooperation, ohne den Partner zu bekehren. China, das dürfte klar sein, wird eher wirtschaftlich gestärkt aus der Konfrontation hervorgehen, die Europäer nicht. Denn einerseits werden die Chinesen zu eigenen Innovationen getrieben, die sie vorher eher schleifen lassen haben … und konnten. Bei Chips etwa. Vergessen wir andererseits auch nicht: Als im vergangenen Pandemie-Jahr die Märkte einbrachen, waren es die Chinesen, die deutschen Autobauern zu beachtlichen Umsätzen verhalfen. Europäer und Chinesen brauchen einander. Derzeit vielleicht die Europäer sogar mehr die Chinesen als umgekehrt.

Ant Group bildet Finanzholding

Ant Group bildet Finanzholding
Quelle: Adobe Stock; © THINK b

Nach dem Willen der chinesischen Aufsichtsbehörden, wird die Ant Group sich neu in einer Finanzholding formieren müssen.

Die Meldung erfolgte spät am Montagabend chinesischer Zeit: Nachdem erst am gleichen Tag Vertreter der Ant Group durch die chinesischen Aufsichtsbehörden vorgeladen worden waren, wird die Unternehmensgruppe sich zeitnah als Finanzholding neu aufstellen.

Der Tag hatte für Jack Ma und seine Unternehmensgruppe bereits schlecht begonnen. Am Morgen wurde der E-Commerce-Zweig Alibaba mit einer Rekordstrafe in Höhe von 2,3 Mrd. EUR (18 Mrd RMB) belegt. Grund waren Verstöße gegen Chinas kartellrechtliche Bestimmungen, die erst vor kurzem noch einmal verschärft worden waren. Seitdem werden Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung automatisch zum Gegenstand von kartellrechtlichen Untersuchungen. Ein Anfangsverdacht, dem sich Alibaba mit seinem Zahlungsdienst Alipay, der auf über 1 Mrd. Nutzer kommt, nicht entziehen konnte. Die Untersuchung stellte denn auch fest, dass Alibaba gegen geltendes chinesisches Wettbewerbsrecht verstoßen hatte. So wurden unter anderem Unternehmen, die auf den Onlineplattformen Alibabas wie Tmall aktiv sein wollten, gezwungen, Exklusivitätsklauseln unterschreiben.

Alibaba sind aber nicht der einzige FinTech-Riese in China, der das Augenmerk der Behörden auf sich gezogen hat. Auch Tencent mit ihrem Bezahldienst WeChat Pay werden sich aller Voraussicht nach auf offiziellen Besuch einstellen müssen.

Die Ant Group Finanzholding ist keine Überraschung

Nach der Bündelung ihrer Finanzdienstleistungen in einer Holding wird die Gruppe weitgehend Regularien unterliegen, wie sie üblicherweise für chinesische Banken gelten. Neben einer deutlich strengeren Überwachung durch die Finanzaufsichtsbehörden gehören dazu beispielsweise die Bildung von ausreichenden Rücklagen sowie die Entwicklung eines wirkungsvollen Risikomanagements. Darüber hinaus darf die Ant Group in Zukunft nicht mehr unkontrolliert Kundendaten sammeln und muss sie besser schützen. Die Datenerhebung habe „minimal und nur im Rahmend des Notwendigen“ zu erfolgen. Formulierungen, die so auch in der DSGVO zu finden sind.

Die jetzt auferlegte Umwandlung der Finanzsparte Ant Group in eine Holding wird eine einschneidende Veränderung des Geschäftsmodells mit strengerer Kontrolle und mehr einzuhaltenden Vorschriften bedeuten. Gleichzeitig dürfte die Entscheidung der Regulatoren kaum überraschend kommen. Schließlich war die jetzt verlautbarte Vorgabe so bereits Anfang Februar durchgesickert. (Wir berichteten.)

Damals stand immerhin im Raum, dass – im Gegenzug für die Unterwerfung unter mehr staatliche Kontrolle – ein zweiter Anlauf des im Dezember 2020 kurzfristig untersagten Börsengangs genehmigt werden könnte.

DMG MORI plant neues Werk in China

DMG MORI plant neues Werk in China
Bild: obs/DMG MORI

Im Rahmen der CIMT in Peking hat die DMG Mori AG den Bau eines neuen Produktionswerkes in China angekündigt.

Der deutsch-japanische Hersteller von spanenden Werkzeugmaschinen hat die Branchenmesse CIMT in Peking zur Ankündigung seines neuen Werkes in China genutzt. Standort des hoch-automatisierten und durchgängig digitalisierten Produktionswerkes wird die Stadt Pinghu im Süden Shanghais sein.

„Wir errichten in Pinghu für 75 Mio € das weltweit modernste Produktionswerk und zeigen das gesamte Potenzial unserer ganzheitlichen Technologielösungen: flexible Automation, durch-gängige Digitalisierung, hochmoderne Fließmontage mit AGVs für 5-Achs-Fräsmaschinen“, so Christian Thönes, Vorstandsvorsitzender von DMG MORI.

Das neue Werk steht unter dem Motto „Made in China – for China” und passt somit ideal zur neuen „Dual Circulation“-Wirtschaftsstrategie der chinesischen Regierung. Hier will DMG Mori dann ab Ende 2022 jährlich 2.200 Maschinen für den lokalen Markt produzieren. Das neue Werk entsteht auf einer Fläche von 70.000 m² und soll insgesamt 75 Millionen Euro kosten. Mit der Investition wolle DMG Mori seine Wachstumspläne in China unterstreichen, so das Unternehmen.

Bereits jetzt beschäftigt DMG Mori über 500 Mitarbeiter in China. Produktionsstandort ist bisher die Hafenstadt Tianjin bei Peking, während die Entwicklung bereits in einem Technologiezentrum in Shanghai angesiedelt ist. Darüber hinaus gibt es chinaweit acht Vertriebs- und Servicegesellschaften (Beijing, Shenyang, Chongqing, Xi’an, Shanghai, Ningbo, Suzhou, Shenzhen).

Deutschland wurschtelt, China handelt…

Deutschland wurschtelt, China handelt…
Bild: Adobe Stock; © gui yong nian

Porträt Peter TichauerCorona, Corona, und immer wieder Corona. Aus der Ferne die Diskussionen in Deutschland verfolgend, sträuben sich einem die Nackenhaare. Rein in die Kartoffeln, und wieder raus. Seit mehr als einem Jahr. Gerade in den Tagen rund um das diesjährige Osterfest wird es nur zu deutlich: Eine Strategie, die geeignet ist, die Menschen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie mitzunehmen, gibt es nicht. Immer noch nicht. Da wird gestritten, da wird beschlossen. Die Halbwertzeit der Beschlüsse wird immer kürzer. Der Eindruck entsteht, nicht gegen die Pandemie wird vorgegangen, sondern vorgeblich einmütig beschlossene Maßnahmen werden umgangen, die geeignet sein sollten, dem Grauen ein Ende zu setzen. So steht Deutschland gerade vor der „gefährlichsten Phase“ dieser Pandemie. Wieder einmal. Und wurschtelt sich weiter durch.

Krisenbewältigung scheint Deutschlands Ding gerade nicht zu sein. Auch nicht, mal links und rechts zu schauen, wie dort mit der Herausforderung umgegangen wird. Oder doch: Es wird links geschaut und auch rechts, aber nur, um sich in Eigenlob auf die Schulter klopfen zu können, weil es bei den Nachbarn noch mieser zugeht. Anstatt nach Erfahrungen Ausschau zu halten, wie effektiver gehandelt werden könnte. In China etwa. Ja, klar, ich höre schon den Aufschrei der Empörung: Was für eine Idee, von „totalitären Überwachungsregimen“ lernen zu wollen!

Nun hat sich ja auch in Europa die Erkenntnis durchgesetzt, dass dem Virus nur mit bestimmten und eigentlich recht einfachen Maßnahmen zu begegnen ist. Dazu gehören Kontrolle, Nachverfolgen, Eindämmen und Quarantäne, die kein Witz ihrer selbst ist. In China geht das. Die Disziplin der Menschen zeigt Erfolg. Agiert wird. Konsequent. Bei jedem kleinen Verdacht. So wurden nach den Oktober-Feiertagen des vergangenen Jahres in Qingdao ganze zwölf neue Corona-Infektionen festgestellt. Aufgeschreckt hatte die Behörden, dass es lokal übertragene Fälle waren. Sie haben ohne Zaudern reagiert und veranlasst, innerhalb einer Woche die gesamte Bevölkerung zu testen. Zehn Millionen! Im gesamten Stadtgebiet wurden eilig mobile Testzentren aufgebaut. Kaum ging der Beschluss durch die Medien, haben sich die Menschen angestellt. Freiwillig. Schon nach zwei Tagen war mehr als die Hälfte der Bevölkerung getestet … und sie hatten umgehend den Beweis, getestet zu sein, auf ihrer mobilen Gesundheits-App.
In Deutschland dagegen? Da müssen erst Verordnungen beschlossen werden, Unterverordnungen. Test sollen flächendeckend stattfinden, aber doch nur freiwillig. Wenn dann auch noch über Wochen über Zulassungen von Test diskutiert wird und ein so reiches Land wie Deutschland sich unfähig zeigt, die zugelassenen in notwendiger Menge zu beschaffen, bleibt nur eine Schlussfolgerung: So wird es nichts.

Während in Deutschland die Infektionszahlen rapide steigen, gibt es in China nur eine Handvoll Fälle am Tag – bei einer Bevölkerung von 1,4 Milliarden. Eingeschleppte zumeist. Laut WHO hat Deutschland inzwischen mehr als 2,7 Millionen Fälle und über 76.000 Tote. Demgegenüber stehen für China knapp 103.000 Fälle und 4.850 Tote.

Anstatt nach China zu schauen, wie es anders gehen könnte, ohne es unbedingt eins zu eins zu kopieren, ergehen sich deutsche Politiker wie jüngst Norbert Röttgen in Vorhaltungen, der „chinesische Überwachungsstaat“, wo negative Meldungen unter den Tisch gekehrt würden, sei letztlich für das Schlamassel schuldig, in dem Deutschland heute steckt. Unterlassene rechtzeitige Information der Weltöffentlichkeit wird China vorgeworfen. Auch das nur eine Ausrede, die vom eigenen Versagen ablenkt. Als Wuhan im vergangenen Frühjahr längst alle Schotten hermetisch dicht gemacht hatte, wurde dies in europäischer Überheblichkeit eher belächelt. Die übertreiben doch, hieß es landauf und landab, selbst noch, als das Virus längst an Europas Tore klopfte. Vergessen? Was soll also das Gerede, China hätte früher informieren müssen? Hätten die Europäer es ernst genommen?

Zum Jahrestag der Pandemie hatte WHO-Generalsekretär Tedros Adhanom Ghebreyesus offensichtlich enttäuscht festgestellt, als er vor einem Jahr die Welt aufgefordert hatte, entschlossene Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Pandemie zu ergreifen, sei dies ungehört geblieben. Mit „was wäre, wenn“ zu argumentieren, ist sicher nicht das Schlaueste. Doch sei die Frage erlaubt, ob das Entstehen der so großen Schrecken verbreitenden Mutationen nicht auch verhindert hätte werden können. Entstanden sind sie interessanterweise vor allem dort, wo zunächst sehr lasch mit dem Wildvirus, wie es heute heißt, umgegangen wurde, und nicht in Asien, das gehandelt hat, egal ob Demokratien oder „Diktaturen“. Viren mutieren eben, das ist ein Naturgesetz, wird diese Überlegung sicherlich vom Tisch gefegt. Ja, mag sein. Aber nur, wenn es dafür einen günstigen Boden gibt. China und andere asiatischen Länder haben Mutationen jedenfalls keine Chance gegeben.

Phoenix Contact optimistisch für 2021

Phoenix Contact dank China optimistisch für 2021
Bild: Phoenix Contact

Phoenix Contact meldet für das Jahr 2020 nur einen minimalen Umsatzrückgang, was unter anderem auf starkes Wachstum in China zurückzuführen ist. So konnten die Einbrüche in anderen Märkten wie den USA abgefedert werden.

Der Spezialist für Komponenten, Systeme und Lösungen im Bereich der Elektrotechnik, Elektronik und Automation erlebte nach Aussagen von CEO Frank Stührenberg ein uneinheitliches Geschäftsjahr. So verzeichnete Phoenix Contact 2020 Umsatzrückgänge von 10 Prozent in den USA, erzielte aber gleichzeitig ein Wachstum von 9,8 Prozent in China. Insgesamt sei der Umsatzrückgang 2020 mit 3,6 Prozent aber moderat ausgefallen. Denn dank der weltweiten Standorte und Vertretungen konnten auch trotz der Corona-Pandemie alle vereinbarten Lieferungen eingehalten werden. Allerdings hätte die wiederholte Anpassung von Lieferketten sich in Form von gestiegenen Transportkosten bemerkbar gemacht.

Für 2021 ist man bereits wieder zuversichtlich. Schon jetzt sei beim Auftragseingang eine Steigerung von 20 Prozent zu verzeichnen. Entsprechend optimistisch ist das Unternehmen was den Jahresausblick 2021 angeht und rechnet mit einem Umsatzwachstum im oberen einstelligen Bereich.

Phoenix Contact setzt auf E-Mobilität in China

Das Unternehmen mit Stammsitz in Blomberg, Nordrhein-Westfalen ist seit 1993 in China aktiv und hat dort sukzessive seine Niederlassung in Nanjing erweitert. Erst 2020 errichteten Phoenix Contact hier ein neues Produktions- und Logistikzentrum mit 42.000 qm. Schon seit 2016 ist Phoenix Contact auch mit einer eigenen Tochtergesellschaft in China aktiv. Die Phoenix (Nanjing) E-Mobility Technology Co., Ltd wurde als Reaktion auf den rasant wachsenden chinesischen E-Mobilitätsmarkt gegründet und tritt als Komplettanbieter für E-Mobility-Anwendungen nach dem chinesischen GB/T-Standard auf.

Rödl & Partner berät bei OQmented-Finanzierungsrunde

Rödl & Partner berät bei OQmented-Finanzierungsrunde
Bild: OQmented GmbH

Die Nürnberger Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Rödl & Partner hat den chinesischen Tech-Unternehmer Jinhua Shen beim Abschluss einer Seed-Finanzierungsrunde für das Augmented Reality Start-up OQmented GmbH unterstützt.

OQmented ist ein aus dem Fraunhofer-Institut ausgegründetes Start-up mit Sitz im norddeutschen Itzehoe. Das Unternehmen entwickelt neuartige Laser-Kleinstprojektoren, die unter anderem in Brillen für Augmented Reality (AR) zum Einsatz kommen sollen. Diese Projektoren sitzen in den Brillenbügeln und projizieren die Bilder direkt in die Augen der Nutzer. Die bisher bei Systemen für Augmented und Virtual Reality (VR) übliche Darstellung auf Displays entfällt. Dementsprechend wären Brillen mit den OQmented-Projektoren um ein Vielfaches kleiner und leichter. Mittelfristig soll das System dadurch sogar Smartphones in ihrer bisherigen Form ablösen können.

Um für Investoren attraktiver zu sein, entschieden sich die Unternehmensgründer, die im Rahmen ihrer Forschung am Fraunhofer-Institut angemeldeten Patente auszukaufen. Eine spätere Übernahme ist für OQmented denkbar, allerdings wird mittelfristig auch ein Börsengang nicht ausgeschlossen. So könnten das Unternehmen und auch sein Know-how in Deutschland bleiben. Eine Option, die OQmented-Vertriebsvorstand Benedikt Kläs nach eigener Aussage bevorzugen würde.

Das Interesse ist in jedem Fall schon jetzt groß. Aktuell bestehen bereits Entwicklungsverträge mit internationalen Tech-Unternehmen, um die Entwicklung von Systemen und Anwendungen voranzutreiben. Denkbare Anwendungsbereiche sind neben Multimedia und Gaming außerdem Head-up Displays für Fahrzeuge oder AR-Systeme in der Industrie.

In einem ersten Schritt hat das Unternehmen jetzt eine sechs Millionen Euro schwere einer Seed-Finanzierungsrunde abgeschlossen. Angeführt wurde sie von Vsquared, einem Venture Capital-Unternehmen mit Sitz in München. Auf Seiten von Rödl & Partner hat ein interdisziplinäres Team unter Führung des Stuttgarter Partners Jiawei Wang den chinesischen Tech-Unternehmer Jinhua Shen im Rahmen der OQmented-Finanzierungsrunde umfassend rechtlich beraten.
Zum Kreis der OQmented-Investoren gehört außerdem noch der Aufsichtsratsvorsitzende von BioNTech Helmut Jeggle. Darüber hinaus sind MBG Schleswig-Holstein und auch Baltic Business Angels als neue Investoren beteiligt.